Gemeinsame Orientierungsstufe zwischen Realschule plus und Gymnasium

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Klassenmesszahl besteht in der gemeinsamen Orientierungsstufe zwischen Realschule plus und Gymnasium?

2. Ist die Schullaufbahnempfehlung nach Abschluss der gemeinsamen Orientierungsstufe (also nach der 6. Klasse) verbindlich oder zählt der Elternwille?

3. Erfolgt in der gemeinsamen Orientierungsstufe eine Aufteilung der Schülerinnen und Schüler nach Schullaufbahnempfehlungen der Grundschule?

4. Was passiert mit der gemeinsamen Orientierungsstufe, wenn das Gymnasium zu einem G8-Gymnasium ernannt wird?

5. Wie erfolgt die Aufteilung der gemeinsamen Orientierungsstufe, wenn das Gymnasium als Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2009/2010 zugelassen ist?

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 8. April 2009 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Bei schulartübergreifenden Orientierungsstufen zwischen einer Realschule plus und einem Gymnasium wird die Klassenmesszahl 25 gelten.

Zu Frage 2: Die Rolle der Schullaufbahnempfehlung nach Abschluss der schulartübergreifenden Orientierungsstufe zwischen Realschule plus und Gymnasium wird in der Übergreifenden Schulordnung geregelt. Das Anhörungsverfahren zu dieser Schulordnung ist inzwischen abgeschlossen. Es ist vorgesehen, dass alle Schülerinnen und Schüler am Ende der schulartübergreifenden Orientierungsstufe zwischen Realschule plus und Gymnasium eine Empfehlung über den weiteren Schulbesuch erhalten. Möchten versetzte Schülerinnen und Schüler ohne entsprechende Empfehlung ein Gymnasium besuchen, ist vorgesehen, dass sie wahlweise eine Prüfung ablegen oder das Gymnasium probeweise besuchen können. Die Klassenkonferenz soll spätestens nach einem Schulhalbjahr endgültig über den Schulbesuch entscheiden.

Zu Frage 3: Nach dem Entwurf der Übergreifenden Schulordnung soll bei der Bildung der Klassen in der Klassenstufe 5 auf der Grundlage des Halbjahreszeugnisses der Grundschule auf eine möglichst ausgewogene Leistungsverteilung geachtet werden. Dies gilt auch für die schulartübergreifende Orientierungsstufe. Eine Aufteilung der Schülerinnen und Schüler nach der Schullaufbahnempfehlung der Grundschule würde dem Grundgedanken der schulartübergreifenden Orientierungsstufe, ein längeres gemeinsames Lernen zu ermöglichen, widersprechen.

Zu den Fragen 4 und 5: In der Orientierungsstufe unterscheiden sich die Stundentafeln von Realschule plus, G9-Gymnasien und G8 GTS-Gymnasien nicht.

Damit ist der Zweck der Orientierungsstufe, nach Abschluss der Klasse 6 Übergänge von der Realschule plus sowohl in das G8 GTSGymnasium wie auch in das herkömmliche G9-Gymnasium zu ermöglichen, gewährleistet.

Es erfolgt in einer schulartübergreifenden Orientierungsstufe zwischen Realschule plus und einem G8-Ganztagsschul-Gymnasium keine Aufteilung der Schülerinnen und Schüler, weil für die Klassenstufen 5 und 6 die Ganztagsschule in Angebotsform vorgehalten wird. Die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern können sich frei für eine Teilnahme entscheiden.