Beginn des Baus der Umgehung Miehlen ­ Marienfels L 335

Der Bau der Umgehung Miehlen ­ Marienfels L 335 wird schon lange öffentlich diskutiert und gefordert. Im Doppelhaushalt 2009/2010 ist die Maßnahme leider nicht im Landesstraßenprogramm aufgenommen worden.

Vor dem Hintergrund meiner Kleinen Anfrage 1835 (Drucksache 15/2896) frage ich die Landesregierung:

1. Wie ist der aktuelle Planungsstand der Umgehung Miehlen ­ Marienfels?

2. Wie bewertet die Landesregierung die Wichtigkeit der oben genannten Straßenbaumaßnahme?

3. Weshalb sind die Planungen für diese Baumaßnahme immer noch nicht abgeschlossen? Wie beurteilt die Landesregierung die zeitlichen Verzögerungen?

4. Sind finanzielle Mittel aus den Konjunkturpaketen I und II für diese Maßnahme vorgesehen? Wenn ja, auf welchen Betrag belaufen sich die finanziellen Mittel?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 14. April 2009 wie folgt beantwortet:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Nach Auffassung der Landesregierung stellt der Bau der Ortsumgehung (OU) Marienfels ­ Miehlen eine wichtige Verkehrsinfrastrukturmaßnahme dar.

Voraussetzung für eine Aufnahme der Maßnahme in künftige Bauprogramme für die Landesstraßen ist das Vorliegen des Baurechts oder in Aussicht stehendes Baurecht. Hierzu wird auf die Antwort der Landesregierung vom 11. November 2008 zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 1835 verwiesen (Drucksache 15/2896).

Zur zügigen Erlangung des Baurechts wurde zunächst eine Detailplanung für die OU Marienfels ­ Miehlen erstellt, die derzeit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) Rheinland-Pfalz zur Prüfung vorliegt. Der LBM geht davon aus, dass der Planungsentwurf bis zur Jahresmitte 2009 dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zur Genehmigung zugeleitet werden kann.

Im Anschluss an die Entwurfsgenehmigung erfolgt gegebenenfalls eine Maßnahmeprüfung durch den Rechnungshof Rheinland-Pfalz. Anschließend können die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren zur Baurechtsbeschaffung erstellt werden.

Zu Frage 4: Die Investitionsmittel des Konjunkturpakets I (Arbeitsplatz, Bauen und Verkehr) sind nur für Investitionen in Verkehrswege des Bundes vorgesehen.

Im Rahmen des Konjunkturpakets II stehen Mittel für Investitionen in Verkehrswege des Bundes sowie für Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder zur Verfügung. Die dem Land Rheinland-Pfalz zugewiesenen Mittel sollen entsprechend der gesetzlichen Zweckbindung mit einem Anteil von 65 % im Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur eingesetzt werden. Die weiteren 35 % sind insbesondere für Investitionen in Krankenhäuser, den Städtebau, die ländliche Infrastruktur und die Informationstechnologie eingeplant.

Die Ortsumgehung Marienfels ­ Miehlen kann daher nicht aus Mitteln der Konjunkturpakete I und II finanziert werden.