Situation im Wechselschichtdienst

In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1930 „Situation im Wechselschichtdienst (Schutz- und Kriminalpolizei)" vom 10. Februar 2009 (Drucksache 15/3086) wird in der Beantwortung der Fragen 1 und 2 darauf verwiesen, dass für den Wechselschichtdienst ­ ausgehend von der am geringsten belasteten Inspektion ­ mindestens 24 Beamtinnen/Beamte zur Verfügung stehen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Müssen diese Beamtinnen und Beamten ausnahmslos uneingeschränkt außen- und nachtdienstfähig sein?

2. Sind in diese Berechungen der 24 Beamtinnen/Beamten für diese „kleinen" Inspektionen auch Rotationskräfte mit einzubeziehen?

3. Welche Einsatzstärke wiesen die vier Polizeiinspektionen der Polizeidirektion Pirmasens jeweils zum 31. Mai und 1. Juni der Jahre 2004 bis 2008 auf (bitte in Form einer tabellarischen Darstellung gegliedert nach Inspektionen und Stichtag)?

4. Welche Mindeststärke wird ­ insbesondere im Zeitraum von 22 bis 6 Uhr ­ gefordert?

5. Wie wird gewährleistet, dass dies Mindeststärken eingehalten werden?

Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 15. April 2009 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Der Wechselschichtdienst legt in einer Form die Arbeitszeit fest, dass die dort eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sehr hohen körperlichen und psychischen Belastungen ausgesetzt sind. Allein der ständige Wechsel zwischen Früh-, Spät- und Nachtdienst setzt eine uneingeschränkte Polizeidienstfähigkeit voraus, unabhängig von den aufgabenbedingten Stressfaktoren. Nicht ohne Grund müssen Bewerberinnen und Bewerber strenge gesundheitliche Anforderungen erfüllen, um nach den Vorschriften der PVD 300 für eine Einstellung als polizeidiensttauglich befunden zu werden. Gleichwohl bleibt immer wieder festzustellen, dass der Wechselschichtdienst Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Polizeikräfte sukzessive beeinträchtigt. Vielfach wird deshalb nach langjähriger Zugehörigkeit in diesem Dienstzweig ­ gleichgültig ob der Einsatz bei einer „kleinen" oder „großen" Polizeiinspektion erfolgte ­ von den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ein modifiziertes Schichtsystem gewählt, bei dem z. B. nur noch Früh- und Spätdienst in Frage kommt oder aber der Diensteinsatz ausschließlich auf eine Funktionssicherung des Wachbetriebes innerhalb der Polizeiinspektion beschränkt bleibt. In begründeten Fällen kann auch aus Gründen der Fürsorgepflicht eine Umsetzung in ein Sachgebiet außerhalb des Wechselschichtdienstes erforderlich werden.

Zu 2.: Nein. In die Berechnung der Mindeststärke von 24 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten wurden keine Rotationskräfte mit einbezogen.

Zu 3.: Die Polizeiinspektionen bei der Polizeidirektion Pirmasens wiesen an den nachstehend genannten Stichtagen folgende Einsatzstärken auf: Statistisch verwertbare Daten zum Stichtag 31. Mai für die Jahre 2004 bis 2008 liegen dem Polizeipräsidium Westpfalz nicht vor.

Eine nachträgliche Erhebung dieser Daten würde einen unverhältnismäßig hohen Zeit- und Verwaltungsaufwand verursachen, der durch zwischenzeitlich eingetretene Ruhestandsversetzungen und sonstige Personalveränderungen noch zusätzlich erschwert würde.

Im Hinblick auf die landesweiten Personalzuweisungen zum 1. Juni eines Jahres kann davon ausgegangen werden, dass die jeweilige Einsatzstärke am 31. Mai nur geringfügig unter dem Personalstand des 1. Juni lag.

Zu 4.: Wie bereits in meiner Antwort zur Frage 6 der Kleinen Anfrage 2061 vom 18. März 2009 ausgeführt, muss zur Funktionalität des Personalkörpers „Wechselschichtdienst" gewährleistet sein, dass bei jeder Polizeiinspektion mindestens vier Funktionsstellen ganzjährig und „Rund um die Uhr" besetzt sind.

Zu 5.: Der derzeitige Personalstand der Polizei mit rund 9 500 ausgebildeten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten übersteigt deutlich die für erforderlich gehaltene Mindeststärke von 9 014 Beamtinnen und Beamten. Damit ist sichergestellt, dass auch vor Ort die notwendige Polizeipräsenz gegeben ist. Im Übrigen obliegt es den Polizeipräsidenten, für eine angemessene Personalausstattung der einzelnen Polizeiinspektionen zu sorgen. Neben dem zum 1. Juni 2009 vorgesehenen Personalersatz, der erneut die Ruhestandsversetzungen und die Abgänge aus nicht vorhersehbaren Gründen übersteigen wird, stehen regelmäßig ca. 20 bis 25 Rotationskräfte aus der Bereitschaftspolizei jedem Polizeipräsidium zusätzlich zur Verstärkung des Polizeieinzeldienstes zur Verfügung.