Private Musikschulen in Rheinland-Pfalz
Gegenwärtig gibt es hier nach Angaben des Landesverbandes der Musikschulen in Rheinland-Pfalz e. V. 41 kommunale Musikschulen. Daneben besteht eine Vielzahl gewerblicher privater Musikschulen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Voraussetzungen sind an die Gründung/Eröffnung einer gewerblichen privaten Musikschule geknüpft?
2. Wie viele gewerbliche private Musikschulen gibt es in Rheinland-Pfalz und wie viele Schülerinnen und Schüler werden dort unterrichtet?
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 24. April 2009 wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1: Zur Erteilung von Musikunterricht und zur Errichtung einer Musikschule ist auf Folgendes hinzuweisen:
Die Erteilung von Musikunterricht ist eine erlaubnisfreie, freiberufliche Tätigkeit nach § 18 Einkommensteuergesetz. Zur Aufnahme der Tätigkeit ist lediglich die Beantragung einer Steuernummer beim örtlich zuständigen Finanzamt erforderlich. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf der Grundlage eines formlosen Antrages beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur eine Bescheinigung zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt zwecks Befreiung von der Umsatzsteuer beantragt werden. Verpflichtend ist die Mitgliedschaft bei der Künstlersozialkasse.
Für die Errichtung einer Musikschule ist in Bezug auf die Lehrtätigkeit keine spezielle Erlaubnis erforderlich.
Allerdings kann aufgrund baurechtlicher Vorschriften für die Schulräumlichkeiten ein Bauantrag erforderlich werden, wenn die Nutzung der Räume durch die Einrichtung der Musikschule geändert wird (Nutzungsänderung) und/oder die Räume umgebaut werden (Anpassung). Bauplanungsrechtlich ist die Ansiedlung einer Musikschule fast überall möglich; Probleme kann es jedoch im Einzelfall im reinen Wohngebiet nach § 3 Baunutzungsverordnung geben. Dabei wird im Einzelfall entschieden, in Zweifelsfällen ist ein Lärmschutzgutachten erforderlich.
Zu Frage 2: Die kommunalen Musikschulen in Rheinland-Pfalz sind über den Landesverband der Musikschulen in Rheinland-Pfalz e. V. erfasst, so dass verlässliche statistische Angaben zur Anzahl dieser Schulen und der Zahl der Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stehen. Vergleichbare Angaben zu privaten Musikschulen in Rheinland-Pfalz liegen der Landesregierung, dem Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz und der Künstlersozialkasse nicht vor.