Fischaufstiegs- und Fischabstiegsmöglichkeiten an den Stauhaltungen der Lahn und der Mosel

Ich frage die Landesregierung:

1. Wo sind im Bereich der Flüsse Lahn und Mosel an den Stauhaltungen Fischaufstiegs- bzw. Fischabstiegsmöglichkeiten vorhanden?

2. Wie sieht der zeitliche Rahmen für die weitere Einrichtung bzw. den Bau von Fischaufstiegs- bzw. Fischabstiegsmöglichkeiten an den Stauhaltungen der Lahn und der Mosel aus?

3. Wann wird mit einer wirklichen Durchgängigkeit für die Fischfauna an der Lahn und der Mosel gerechnet?

4. Wann wird am Streichwehr „Ahl"/Lahn ein raue Rampe oder eine Fischwechselanlage gebaut? Wie hoch belaufen sich die Kosten und wann wird mit der Fertigstellung gerechnet?

Das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 28. April 2009 wie folgt beantwortet:

Die Wiederherstellung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer, deren elementarer Bestandteil die Durchgängigkeit des Fischweges ist, ist national und EU-weit erklärtes Umweltziel.

Im Rahmen der Aktion Blau, dem Programm des Landes zur Wiederherstellung naturnaher Gewässer, sind seit den neunziger Jahren des 20. Jahrhunderts eine Vielzahl an Maßnahmen ergriffen worden, die den Fischauf- und -abstieg gewährleisten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage 2118 des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: An allen Wehren in der Mosel wurde beim Ausbau zur Großschifffahrtsstraße zwischen 1958 und 1964 jeweils eine Fischaufstiegsanlage gebaut. Untersuchungen haben jedoch gezeigt, dass die nach dem seinerzeitigen Stand der Technik errichteten Fischaufstiegsanlagen nur eingeschränkt funktionieren.

An der Lahn sind bei den Wehren Lahnstein, Nievern Bad Ems und Diez Fischaufstiegsanlagen vorhanden. Der Abstieg ist teilweise nur bedingt möglich.

Zu den Fragen 2 und 3: Das Ziel, die Durchgängigkeit von Mosel und Lahn zu verbessern, findet seinen Niederschlag in den Maßnahmenprogrammen und in den Bewirtschaftungsplänen nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL), wobei die vollständige Durchgängigkeit der beiden Gewässer gemäß den Fristvorgaben der EG-WRRL erfolgen muss. Die EG-WRRL sieht als Zeitpunkt für die Erreichung des guten Zustandes der Gewässer spätestens das Jahr 2027 vor.

Nach der Unterzeichnung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest, und dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz, über den Neubau von Fischwechselanlagen an den vorhandenen Staustufen des deutschen Moselabschnittes zwischen den Staustufen Koblenz (Mosel-Km 1,940) und Trier (Mosel-Km 195,830) als Kompensation für den Bau der zweiten Schleusen in Lehmen, Müden, St. Aldegund, Enkirch, Wintrich und Detzem am 16. Februar 2009, wird derzeit die Maßnahme am Wehr in Koblenz geplant. Diese Maßnahme soll vor Beginn der Bundesgartenschau 2011 fertiggestellt sein.

Die weiteren Planungen und Baumaßnahmen sollen bis 2027 umgesetzt werden.

Auf der Grundlage eines Ende 2009 vorliegenden detaillierten Durchgängigkeitskonzeptes für die Lahn wird Anfang 2010 der Planungsauftrag für das Wehr Lahnstein erteilt.

Mit den Baumaßnahmen für die Umgestaltung des Wehres Nassau soll noch in 2009 begonnen werden.

Der Umbau des Wehres Dausenau wird nach Abschluss des für 2010 vorgesehenen Planfeststellungsverfahrens erfolgen.

Neben den anspruchsvollen fachlichen Anforderungen hängt der Zeitpunkt für die Wiederherstellung der Durchgängigkeit aller elf Wehranlagen im rheinland-pfälzischen Teil der Lahn in besonderem Maße von der Lösung der komplizierten Eigentums- und Zuständigkeitsfragen ab.

Zu Frage 4: An dem Wehr Ahl wird zeitnah nach Herstellung der Durchgängigkeit des Wehres Lahnstein eine Fischwechselanlage sowie ein Umgehungsgerinne errichtet werden.

Die derzeitige Kostenschätzung beläuft sich auf 1,5 Mio..