Feuerwehr-Ehrenzeichen für aktive, pflichttreue Tätigkeit bei der Feuerwehr

Nach der geltenden Rechtslage erhalten Angehörige der freiwilligen Feuerwehr nach 25 bzw. 35 Jahren Tätigkeit das silberne bzw. goldene Feuerwehr-Ehrenzeichen. Durch die Alterserweiterung bis zum 63. Lebensjahr und die Anrechenbarkeit von Dienstjahren aus der aktiven Zeit der Mitgliedschaft der Jugendfeuerwehr ab dem 10. Lebensjahr geht nun die Tätigkeit eines ehrenamtlichen Feuerwehrmannes weit über 35 Jahre hinaus.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Feuerwehr-Ehrenzeichen für 35-jährige aktive, pflichttreue Tätigkeit bei der Feuerwehr wurden im vergangenen Jahr verliehen?

2. Wie viele Feuerwehr-Angehörige haben aufgrund der Alterserweiterung bis zum 63. Lebensjahr die Möglichkeit, 45 Jahre aktiv in der Feuerwehr tätig zu sein?

3. Hält es die Landesregierung für sinnvoll, aufgrund der Ergebnisse zu 1. und 2. eine Sonderehrung für 45-jährige aktive, pflichttreue Tätigkeit bei der Feuerwehr einzuführen?

Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 5. Mai 2009 wie folgt beantwortet:

Zu 2.: Die Landesregierung führt keine Statistiken über die Altersstruktur der Feuerwehrangehörigen, sodass diese Frage nicht beantwortet werden kann. Eine zeitaufwändige Abfrage bei den kommunalen Aufgabenträgern wäre mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden.

Zu 3.: Ja, eine Erweiterung der Verwaltungsvorschrift des Ministerpräsidenten und des Ministeriums des Innern und für Sport „Befugnis zur Verleihung, Ausgestaltung und Aushändigung des Feuerwehr-Ehrenzeichens" vom 20. Dezember 1999 um ein solches Ehrenzeichen ist beabsichtigt.