B 427 im Bereich der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung ein mögliches Lkw-Transitverbot auf der B 427 im Bereich der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim?

2. Inwieweit beabsichtigt die Landesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, die zu einem solchen Verbot führen könnten?

3. Wie ist der aktuelle Planungsstand hinsichtlich der Realisierung von Ortsumgehungen für die Gemeinden Oberhausen, Hergersweiler und Winden?

4. Inwieweit unterstützt die Landesregierung den etwaigen Bau dieser Umgehungsstraßen?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 7. Mai 2009 wie folgt beantwortet:

Zu den Fragen 1 und 2:

Die Bundesstraße B 427 ist bereits für den Lkw-Verkehr ab 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht in der Zeit zwischen 21.00 Uhr und 7.00 Uhr gesperrt. Dies ist beschilderungstechnisch zwar auf die Ortsdurchfahrt von Bad Bergzabern beschränkt, in der Folge ist damit jedoch eine Durchfahrt auf dem gesamten Streckenbereich für den großräumigen Lkw-Durchgangsverkehr beispielsweise zwischen Karlsruhe und Pirmasens in dieser Zeit nicht möglich.

Um die Verkehrsteilnehmer über diese Sperrung der B 427 frühzeitig zu informieren, ist an der Anschlussstelle Kandel-Mitte (am Verknüpfungspunkt der A 65 mit der B 427) eine Verkehrstafel mit dem Hinweis auf die Sperrung der Ortsdurchfahrt von Bad Bergzabern errichtet.

Insofern wurde von der Landesregierung bereits eine umfangreiche Maßnahme ergriffen, die durch die Beschränkung ab 3,5 t weit über die ansonsten üblichen Regelungen ab 7,5 t hinausgeht. Weitere Maßnahmen sind daher nicht vorgesehen.

Zu den Fragen 3 und 4:

Aufgrund der nachrangigen Einstufung der Projekte im Bundesverkehrswegeplan und im Bedarfsplan sind keine planerischen Aktivitäten möglich.