Schulleiterstellen an den berufsbildenden Schulen im Kreis Bad Kreuznach I

Ich frage die Landesregierung:

1. Über welchen Zeitraum waren Stellen in den Schulleitungen der berufsbildenden Schulen im Kreis Bad Kreuznach in den letzten fünf Jahren jeweils unbesetzt?

2. Gab es geeignete Bewerbungen für die einzelnen Schulen?

3. Wenn ja, warum wurden die Stellen nicht zeitnah besetzt?

4. Wann ist definitiv mit der Besetzung der Schulleiterstelle an der BBS Kirn zu rechnen?

5. Was sind die Gründe, dass entgegen der Zusagen diese Stelle nicht schon in den letzten Monaten besetzt wurde?

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 29. Mai 2009 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:

Im Landkreis Bad Kreuznach gibt es vier berufsbildende Schulen (Berufsbildende Schule Wirtschaft Bad Kreuznach, Berufsbildende Schule Technik, Gewerbe, Hauswirtschaft und Sozialwesen Bad Kreuznach, Berufsbildende Schule Kirn) einschließlich der Berufsbildenden Schule Landwirtschaft im Dienstleistungszentrum ländlicher Raum Bad Kreuznach. Ein einwandfreies Funktionieren der Schulleitung der berufsbildenden Schulen war zu jedem Zeitpunkt gewährleistet. Die Funktionsstellen des Schulleiters/der Schulleiterin, des Studiendirektors als Ständiger Stellvertreter/der Studiendirektorin als Ständige Stellvertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin und des Studiendirektors/der Studiendirektorin zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben bei der Schulleitung werden vom fachlich zuständigen Ministerium nach einem förmlichen Ausschreibungs- und Auswahlverfahren grundsätzlich zunächst für die Dauer von zwölf Monaten kommissarisch besetzt (Erprobungszeit), bis die endgültige Funktionsübertragung und ggf. die Beförderung in das entsprechende Amt erfolgt. In den Fällen, in denen zwischen dem Freiwerden einer Funktionsstelle und der Besetzung der Stelle Vakanzen entstehen und die übrigen Schulleitungsmitglieder die übliche Abwesenheitsvertretung nicht vollständig leisten können, werden einzelne dienstliche Aufgaben ­ ebenso wie bei längeren krankheitsbedingten Ausfällen von Mitgliedern der Schulleitung ­ geeigneten Lehrkräften (in der Regel Studiendirektorinnen oder Studiendirektoren der jeweiligen Schule) übertragen. Dies veranlasst die Schulbehörde in Abstimmung mit den verbleibenden Mitgliedern der Schulleitung. Im Sinne der Beantwortung der Kleinen Anfrage wird unter dem Zeitraum der nicht besetzten Stelle die zeitliche Differenz zwischen dem Ausscheiden des Stelleninhabers oder Stelleninhaberin und der kommissarischen Übertragung der Funktion auf eine Lehrkraft verstanden.

Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 3: Sowohl die Schulleiterstelle an der Berufsbildende Schule Wirtschaft Bad Kreuznach als auch die Schulleiterstelle an der Berufsbildende Schule Technik, Gewerbe, Hauswirtschaft und Sozialwesen Bad Kreuznach wurde rund drei Monate nach dem Ausscheiden des jeweiligen Schulleiters wiederbesetzt. Die Studiendirektorenstelle der ständigen Vertreterin/des ständigen Vertreters der Schulleiterin/des Schulleiters Berufsbildende Schule Technik, Gewerbe, Hauswirtschaft und Sozialwesen Bad Kreuznach konnte erst rund vier Jahre nach dem Ausscheiden des Stellvertreters wiederbesetzt werden.

Auf die ausgeschriebene Studiendirektorenstelle der ständigen Vertreterin/des ständigen Vertreters der Schulleiterin/des Schulleiters bei der Berufsbildende Schule Technik, Gewerbe, Hauswirtschaft und Sozialwesen Bad Kreuznach ist nur eine Bewerbung eingegangen. Im Interesse der Bestenauslese musste die Stelle noch zweimal ­ insgesamt dreimal ­ ausgeschrieben werden. Da nach der Zweitausschreibung der Schulleiter ausgeschieden war, erfolgte noch eine Drittausschreibung, um den neuen Schulleiter in das Stellenbesetzungsverfahren einbeziehen zu können.

Zu Frage 2: Bei allen Ausschreibungen gingen Bewerbungen von Lehrkräften ein, welche die in der jeweiligen Ausschreibung genannten laufbahnmäßigen Voraussetzungen erfüllten. Die Auswahl der in den einzelnen Funktionsstellenbesetzungsverfahren ausgewählten Lehrkräfte erfolgte ­ wie in allen Verfahren ­ nach den in § 10 Landesbeamtengesetz vorgegebenen Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung.

Zu Frage 4: Das Auswahlverfahren für die Besetzung der Schulleiterstelle an der Berufsbildenden Schule in Kirn ist abgeschlossen. Der Stellenbesetzungsvorschlag der ADD wird in nächster Zeit erwartet. Da über die Dauer der Benehmensherstellung mit dem Schulträger und über die Dauer eines möglicherweise eintretenden Widerspruchsverfahrens einer nicht berücksichtigten Bewerbung keine Angaben gemacht werden können, ist die Nennung eines Termins nicht möglich.

Zu Frage 5: Die Zusicherung von Seiten der Schulaufsicht, das Besetzungsverfahren zügig durchzuführen, wurde eingehalten.