Die Pflegeeltern wurden auch zu ihren Beweggründen befragt warum sie ein Pflegekind aufgenommen haben

Befragung zwei oder mehr Pflegekinder aufgenommen. Die meisten Pflegeeltern verfügen über eine zum Teil langjährige Erfahrung in der Aufnahme und Betreuung eines Pflegekindes. Mehr als die Hälfte der Pflegeeltern hatten bereits zwei oder mehr Pflegekinder aufgenommen.

Die Pflegeeltern wurden auch zu ihren Beweggründen befragt, warum sie ein Pflegekind aufgenommen haben. Es wird deutlich ­ so die Expertise ­ dass das Pflegeeltern-Sein als „Sache des Herzens und der guten Gesinnung" verstanden wird.

Für fast die Hälfte der Befragten war der Wunsch, etwas gesellschaftlich Nützliches tun zu wollen, ausschlaggebend für die Aufnahme eines Pflegekindes. Und bei einem Drittel der Befragten war der individuelle Bezug und die persönliche Verantwortung und Verpflichtung (zum Beispiel in der Verwandtschaft) für ein bestimmtes Kind, dessen weiteres Aufwachsen in der Ursprungsfamilie nicht mehr möglich war, ausschlaggebend für die Aufnahme.

1.2.11 Wird das Angebot, behinderte Kinder in Pflegefamilien aufzunehmen, in Anspruch genommen und wie wird dies finanziert?

Junge Menschen, die geistig und/oder körperlich behindert sind, erhalten vorrangig Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ­ Sozialhilfe. Eine Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege nach § 33 des Achten Buches Sozialgesetzbuch ­ Kinder- und Jugendhilfe ­ kann dann gewährt werden, wenn der Unterbringungsgrund auf erzieherische Defizite in der Herkunftsfamilie zurückzuführen ist.

Über die Unterbringung behinderter Kinder in Pflegefamilien liegen der Landesregierung nur Erkenntnisse vor, soweit diese Kinder in Sozialpädagogischen Pflegestellen (SPP) untergebracht sind. Dabei handelt es sich um die in § 33 Satz 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch geforderte geeignete Form der Familienpflege für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche. Die Sozialpädagogischen Pflegestellen zeichnen sich besonders durch eine pädagogische Qualifikation der Pflegeeltern, eine intensive und kontinuierliche Fachberatung durch den Träger, die Qualität des Vermittlungsprozesses und die Weiterqualifizierung der Pflegeeltern durch Fortbildung, Beratung, Supervision und Arbeitskreise aus.

Träger von Sozialpädagogischen Pflegestellen in Rheinland-Pfalz sind die Kinder- und Jugendhilfe St. Hildegard, Bingen, die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe kreuznacher diakonie, Bad Kreuznach, der Ökumenische Erziehungshilfeverbund gGmbH, Bitburg und der Sozialdienst katholischer Frauen e. V., Koblenz. Diese haben über ihre zehnjährige Arbeit (1996 bis 2006) einen Erfahrungsbericht erstellt. Daraus ist ersichtlich, dass sich die Zahl der Sozialpädagogischen Pflegestellen von 2002 bis 2006 auf 42 nahezu verdoppelt hat, ebenso die Zahl der Pflegekinder auf 62. Als Indikatoren für die Aufnahme in eine Sozialpädagogische Pflegstelle wurden ausgehend von 86 Pflegekindern 21-mal eine geistige Behinderung und 20-mal eine schwere Lernbehinderung des Pflegekindes genannt. Ansonsten waren andere Belastungsfaktoren wie massive Vernachlässigung oder traumatische Erfahrungen für die Vermittlung der Kinder in die Sozialpädagogische Pflegestelle entscheidend.

Für die Unterbringung und Betreuung eines behinderten Kindes in Vollzeitpflege erbringen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe Leistungen nach § 39 des Achten Buches Sozialgesetzbuch. Neben den in der Antwort auf die Frage 10 genannten Pauschalbeträgen und einmaligen Beihilfen und Zuschüssen kommen hier noch Leistungen für den besonderen erzieherischen Bedarf dazu. Abhängig von der Intensität der Pflege und der Betreuung können nach dem Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses Rheinland-Pfalz vom 16. Dezember 2002 Aufwendungen bis zum fünffachen Satz der Kosten der Erziehung gewährt werden.

Dazu kommen noch Sonderleistungen der Sozialpädagogischen Pflegestellen, die den positiven Aufbau und die Entwicklung eines sozialpädagogischen Pflegeverhältnisses auch in kritischen Situationen und die intensive Kooperation mit dem Fachdienst absichern.

Dazu gehören beispielsweise anteilige Personal- und Sachkosten des Fachdienstes, Kosten für den Einsatz einer Hilfskraft, zum Beispiel bei Erkrankung oder in einer außergewöhnlichen Belastungssituation der Hauptbetreuungsperson, sowie therapeutische Hilfen und Hilfsmittel für die Kinder.

1.2.12 Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Situation von Familien mit behinderten Kindern vor? Wie viele behinderte Kinder leben in Familien? Wie ist das Verhältnis von Mädchen zu Jungen? Was sind die wesentlichen Gründe für eine Behinderung bei Kindern? Ist die Aussage zutreffend, dass die Zahl der genetisch bedingten Behinderungen (z. B. Trisomie 21) abnehmen, während die durch die Geburt bedingten Behinderungen (z. B. Zahl der Frühgeborenen) zunehmen?

Am 26. März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen in Deutschland in Kraft getreten. Der Landtag Rheinland-Pfalz hatte sich bereits im Januar 2008 damit befasst und sich einstimmig für die Ratifizierung der Konvention ausgesprochen. Mit diesem Prozess wurde in Deutschland noch stärker über Inklusion diskutiert. Im Kern geht es darum, dass Förderung und Unterstützung künftig den behinderten Menschen folgen und nicht umgekehrt.

Grundsätzlich spiegelt sich die Pluralisierung familialer Lebenslagen und Lebensformen auch in Familien mit einem behinderten Kind wider. Generalisierende Einschätzungen zur Situation von Familien mit behinderten Kindern sind somit nicht möglich.

Familien mit einem behinderten Kind oder mit mehreren behinderten Kindern sind ebenso bunt und vielfältig, wie andere Familien auch. Unter den Begriff Familien mit einem behinderten Kind fallen der alleinerziehende Vater mit einem am Down-Syndrom erkrankten Kind ebenso wie die Pflegefamilie, die ein schwerst mehrfachbehindertes Kind betreut oder Eltern mit einem hörgeschädigten Kind. Das Leben mit einem behinderten Kind stellt Familien vor besondere Herausforderungen und auch Belastungen.

Vor allem familienentlastende Dienste stellen für Eltern mit behinderten Kindern eine wichtige Unterstützung dar und sind eine wichtige Voraussetzung, ein Leben mitten in der Gesellschaft führen zu können. Unterstützung und Entlastung bieten auch Selbsthilfegruppen. Die Sozialpädiatrischen Zentren in Rheinland-Pfalz sichern Diagnostik, Therapie und Beratung.

Nach Auskunft des Mainzer Fehlbildungsregisters an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist der Anteil genetisch bedingter Behinderungen gleichbleibend. Auch geburtsbedingte Behinderungen haben nach Auskunft des Mainzer Fehlbildungsregisters nicht zugenommen.

Für Rheinland-Pfalz liegen lediglich Daten über Lebend- und Totgeborene vor. Angaben über Frühgeborene enthalten die Erhebungen zur Qualitätssicherungen bei zugelassenen Krankenhäusern nach § 137 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. Diese können im Rahmen der für die Beantwortung der Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zur Verfügung gestellt werden.

2. Instrumente zur Stärkung der Familien

Allgemeine Instrumente zur Stärkung von Familien

Überblick

Was sind die grundlegenden familienpolitischen Instrumente, um Familien zu stärken?

Was versteht die Landesregierung unter dem Ziel „Familien zu stärken"? „Familien stärken" ­ das Motto der Familienpolitik in Rheinland-Pfalz, steht inhaltlich für die Ausrichtung der Politik der Landesregierung auf die Unterstützung von Familien und die Verbesserung der familiengerechten Rahmenbedingungen. Es steht aber auch dafür, dass Familien bestenfalls jeden Einzelnen und das Gemeinwesen stark machen. Wer Familie verantwortlich leben und gestalten will, benötigt vielfältige Fähigkeiten und Kenntnisse. Dabei gilt es sowohl die familiären Aufgaben als auch die beruflichen Verpflichtungen zu erfüllen. Um mit diesen hohen Anforderungen zurechtzukommen, um vielfältige, auch schwierige Lebensphasen und Lebenssituationen zu meistern, brauchen Familien immer wieder Unterstützung und Rat von Fachleuten oder anderen erfahrenen Familien.

Dabei ist es ein besonderes Anliegen der Landesregierung, alle Familien zu erreichen. Die Erfahrungen zeigen, dass besonders junge Familien auf Unterstützung und Rat angewiesen sind. Wenn aus Paaren oder alleinstehenden Frauen und Männern Eltern werden, sehen sie sich mit völlig neuen Aufgaben, Fragen und Problemen konfrontiert. In dieser Situation fühlen sich viele überfordert und alleingelassen.

Daher hat die Landesregierung bereits im Jahr 2004 die Landesinitiative „Viva Familia" ins Leben gerufen, die besonders die Kompetenzen junger Familien stärken will.

Dazu gehören besonders: Programme und Angebote für junge Familien

­ Guter Start ins Kinderleben,

­ Hebammen beraten Familien,

­ Elternkursprogramm „Auf den Anfang kommt es an",

­ Familienzentren,

­ Netzwerke der Familienbildung,

­ Lokale Netzwerke nach dem Kinderschutzgesetz,

­ Servicestelle Kinderschutz (Unterstützung der Jugendämter zum Aufbau Lokaler Netzwerke),

­ Präventionsarbeit durch Beratungsstellen/Neue Wege in der Beratung,

­ Hilfen zur Erziehung,

­ Häuser der Familien/Mehrgenerationenhäuser,

­ Kulturelle Vielfalt,

­ Miteinander der Generationen ­ Jung und alt gemeinsam.Familienbewusste Gestaltung der Arbeitswelt in Rheinland-Pfalz ­ Gegenwart und Zukunft",

­ Stärkung der Männer in der Vaterrolle,

­ Regionalkonferenzen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf,

­ Runder Tisch zur Umsetzung einer familienbewussten und lebensphasenorientierten Personalpolitik,

­ Lokale Bündnisse für Familien,

­ Servicestelle für Lokale Bündnisse.

Aktionsprogramm „Kinderfreundliches Rheinland-Pfalz"

­ Kinderrechte stärken,

­ Partizipation fördern,

­ Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag unterstützen,

­ Kinder in benachteiligten Wohngebieten fördern,

­ Kinderbelange im Verkehr berücksichtigen,

­ Kulturarbeit ausbauen,

­ Wohnen mit Kindern erleichtern.

Zukunftschance Kinder ­ Bildung von Anfang an

­ Derzeit 2 471 Kitas mit rund 142 000 Plätzen,

­ 2004 Veröffentlichung der Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kitas,

­ Erhöhung des Landeanteils an Personalkosten in Kinderkrippen um zehn auf 45 Prozent für mehr Plätze für Kinder unter drei Jahren,

­ Ausbau der Betreuung von Kindern unter drei Jahren mit Bundesprogramm: ab 2013. Rechtsanspruch für Einjährige und Ausbau der Betreuungsangebote unter drei Jahren in Kitas und Tagespflege,

­ Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Zweijährige ab 2010,

­ Schrittweiser Ausbau der Beitragsfreiheit. Ab 2010 Beitragsfreiheit ab dem zweiten Lebensjahr,

­ Sprachförderung und Schulvorbereitung in Kindertagesstätten mit Acht-Millionen-Euro-Programm,

­ 103-Millionen-Euro-Investitionsprogramm zum Ausbau der Kinderbetreuung unter drei Jahren gestartet.