Rehabilitation

Es handelt sich dabei um Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 53 ff. des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch oder Leistungen der Jugendhilfe nach § 35 a des Achten Buches Sozialgesetzbuch. Damit werden heilpädagogische, pädagogische und soziale Maßnahmen, die für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder erbracht werden, finanziell abgesichert.

­ Finanzierung der Frühförderleistungen für sinnesbehinderte Kinder

Bei den Frühfördermaßnahmen für sinnesbehinderte Kinder handelt es sich ebenfalls um Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 53 ff. des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, die durch die örtlichen Träger der Sozialhilfe auf der Grundlage von Vertragsvereinbarungen getragen werden.

Darüber hinaus haben die Krankenkassen, die Kommunalen Spitzenverbände und die Sozialpädiatrischen Zentren im Jahr 2006 unter Moderation des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen eine Vereinbarung über die Finanzierung der Diagnostikpauschale nach dem Fünften und Elften Buch Sozialgesetzbuch abgeschlossen.

Weiterhin wurde im Jahr 2007 die „Vereinbarung über das Zusammenwirken der Rehabilitationsträger und der Sozialpädiatrischen Zentren in Rheinland-Pfalz zur Erbringung der Komplexleistungen zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder im Rahmen der Regelungen des Fünften und Neunten Buches Sozialgesetzbuch und der Frühförderverordnung" von den Krankenkassen, den Kommunalen Spitzenverbänden und den Sozialpädiatrischen Zentren unterzeichnet.

In dieser Empfehlung wurden unter anderem Zuständigkeiten geregelt, die Aufgaben der Zentren beschrieben und die Zugangskriterien definiert, Verfahrensfragen geklärt, Qualitätssicherungsparameter festgeschrieben und die Vergütungssystematik vereinbart. Durch die vorhandenen Vereinbarungen ist die Frühförderung in Rheinland-Pfalz gesichert.

2.2.12 Gibt es spezifische Unterstützungsangebote für Familien mit einem psychisch kranken Elternteil? Gibt es entsprechende Angebote für Familien mit einem chronisch kranken Elternteil oder einem suchtkranken Elternteil? Wie sehen diese Unterstützungsangebote aus?

Familien mit einem psychisch kranken Elternteil

Die Landesregierung engagiert sich seit langem für eine Verbesserung der Situation von Kindern psychisch erkrankter Eltern. In einem Landesmodellprojekt „Kinder psychisch kranker Eltern. Prävention und Kooperation von Jugendhilfe und Erwachsenenpsychiatrie" haben sich über den Zeitraum von Mai 2006 bis Dezember 2008 Fach- und Leitungskräfte aus Jugendhilfe, Erwachsenenpsychiatrie und Eingliederungshilfe mit der besonderen Situation und den spezifischen Belastungen von Kindern psychisch kranker Eltern beschäftigt. Dabei konnten an den drei Modellstandorten Stadt und Landkreis Bad Kreuznach, Stadt Ludwigshafen sowie Rhein-Hunsrück-Kreis eine Reihe von konkreten Verbesserungen erreicht werden. Gleichzeitig wurden Handlungsperspektiven erarbeitet, die in Zukunft an möglichst vielen Orten in Rheinland-Pfalz umgesetzt werden sollen. Diese Vorschläge zielen sowohl auf eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften als auch auf eine passgenauere Unterstützung für die Familien. Die Ergebnisse des Modellprojektes werden in den nächsten Monaten in einem Arbeitshandbuch veröffentlicht, damit möglichst viele Regionen und damit Kinder und Familien in Rheinland-Pfalz von den Ergebnissen profitieren können.

Im Rahmen des Modellprojektes wurde unter anderem eine Eltern-Kind-Gruppe in Ludwigshafen eingerichtet und ein Leitfaden für das Aufnahmegespräch in der Erwachsenenpsychiatrie erstellt. Dieser Leitfaden soll das systematische Fragen nach Kindern und ihrer aktuellen Versorgungssituation während des Klinikaufenthaltes gewährleisten. Dieser Leitfaden wurde mittlerweile allen psychiatrisch-psychotherapeutischen Kliniken und Hauptfachabteilungen in Rheinland-Pfalz zur Anwendung empfohlen. Außerdem wurde ein Faltblatt für Eltern entwickelt, das Mut machen möchte, Beratungs- und Unterstützungsangebote in Anspruch zu nehmen. Dieses Faltblatt enthält in kompakter Form Informationen zur Situation von psychisch erkrankten Eltern, zeigt Möglichkeiten der Entlastung und Unterstützung auf und verweist auf entsprechende Stellen.

Psychisch kranke Frauen, die stationär behandelt werden müssen, können in der Abteilung Allgemeinpsychiatrie- und psychotherapie an der Rhein-Mosel-Fachklinik in Andernach gemeinsam mit ihren Säuglingen und Kleinkindern aufgenommen werden. Die notwendige Einrichtung, besonders für die Säuglingspflege, ist vorhanden. Kinder im Alter von drei bis fünf Jahren werden bei Bedarf tagsüber in einem benachbarten Kindergarten betreut, sodass sich die Mütter währenddessen auf ihre Therapien konzentrieren können. Ähnliche Angebote werden auch von verschiedenen Hauptabteilungen an Allgemeinkrankenhäusern vorgehalten (beispielsweise in Idar-Oberstein).

Der DRK-Landesverband in Rheinland-Pfalz hat in Alzey eine Wohngruppe für psychisch erkrankte Mütter/Väter mit ihren Kindern eingerichtet. Zielgruppe des Angebots sind psychisch erkrankte und/oder dissozial verhaltensauffällige Schwangere, Mütter oder Väter zwischen 16 und 27 Jahren mit ihren Kindern im Alter von null bis sechs Jahren. Zu den Krankheitsbildern gehören unter anderem Borderline-Störungen, Psychosen, Schizophrenien und Essstörungen. Ziel ist es, den Müttern/Vätern mit ihren Kindern ein eigenverantwortliches Leben zu ermöglichen.

In Zukunft wird die Landesregierung darauf hinwirken, dass sich die im rheinland-pfälzischen Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit vorgesehenen lokalen Netzwerke auch und gerade des Themas „Kinder psychisch kranker Eltern" annehmen. So können etwa Runde Tische zum Thema „Kinder psychisch kranker Eltern" ein Element im kommunalen Netzwerk sein. Außerdem werden noch in diesem Jahr ­ gemeinsam mit dem Verein zur Unterstützung gemeindenaher Psychiatrie ­ zwei große Fachtagungen stattfinden, um die Ergebnisse des Modellprojektes in Rheinland-Pfalz bekannt zu machen und für deren Umsetzung zu werben.

Familien mit einem chronisch kranken oder einem suchtkranken Elternteil Studien belegen, dass deutschlandweit ca. 2,65 Millionen Kinder unter 18 Jahren mit mindestens einem alkoholkranken Elternteil zusammenleben. Dazu kommen etwa 40 000 bis 60 000 Kinder mit drogenabhängigen Eltern. Kinder aus diesen suchtbelasteten Familien haben ein höheres Risiko, später selbst süchtig zu werden oder Ängste, Depressionen und andere psychische Störungen auszubilden. Sie gehören daher zu einer wichtigen Zielgruppe der Suchtprävention.

Das in Rheinland-Pfalz gut ausgebaute und differenzierte Suchtkrankenhilfesystem steht nicht nur suchtkranken Menschen, sondern auch den Angehörigen und Familien zur Verfügung. Von den aus Landesmitteln geförderten 45 Suchtberatungsstellen und deren 17 Außenstellen wurden im Jahr 2007 insgesamt 15 275 Personen erreicht. Dabei wurden 321 Männer und 1 101 Frauen als Angehörige suchtkranker Menschen beraten.

Die rund 300 Gruppen der Suchtkrankenselbsthilfe werden jährlich von 3 000 bis 4 500 Betroffenen und deren Angehörigen besucht. Vor allem in den ländlichen Regionen von Rheinland-Pfalz kommt den Selbsthilfegruppen für Suchtkranke eine besondere Bedeutung zu. Sie sind ortsnahe, niedrigschwellige und unbürokratische Angebote, die suchtkranke Menschen und deren Angehörige unterstützen und tragfähige Lebensperspektiven eröffnen.

Darüber hinaus stehen in Rheinland-Pfalz spezifische Eltern-Kind Angebote im stationären Bereich mit der Villa Maria, der Fachklinik Altburg und in der Fachklinik Altenkirchen zur Verfügung. Dort werden neben der therapeutischen Behandlung der Eltern gesonderte Hilfeangebote für die Kinder der sich in Behandlung befindenden Eltern vorgehalten.

In den vergangenen Jahren haben sich auf Landesebene Strukturen entwickelt, die Hilfeangebote für Kinder aus suchtbelasteten Familien vernetzen und den Zugang erleichtern. Die Landesregierung fördert dazu kontinuierlich Maßnahmen, die die Situation der Kinder suchtkranker Menschen und der suchtkranken Eltern verbessern. Beispielhaft zu nennen sind dabei die Angebote des Büros für Suchtprävention der Landeszentrale für Gesundheitsförderung Rheinland-Pfalz e. V. (LZG). Das Büro für Suchtprävention bietet unter dem Titel „Es tut gut, gehört zu werden" Schulungen für Kindergruppenleitungen an. An dieser Fortbildung haben 15 Fachkräfte aus Rheinland-Pfalz teilgenommen, die aktuell Kindergruppen für Kinder suchtkranker Eltern anbieten. In der Regel ist in diesen Angeboten ebenfalls ein Kontakt zu den Eltern, vor allem zu den Müttern enthalten, die so nach Möglichkeit Zugang zum Suchtkrankenhilfesystem erhalten. Zudem wurde ein Curriculum „Kind s/Sucht Familie" für Fachkräfte entwickelt, nach dem bereits 32 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren ausgebildet wurden. Im Jahr 2008 wurden in diesem Rahmen acht Kindergruppenangebote durch das Büro für Suchtprävention unterstützt. Hinzu kommen Materialien (CD-ROM „Kind s/Sucht Familie", das Bilderbuch „Leon findet seinen Weg" mit einem Handlungsleitfaden für Fachkräfte und Broschüren) zur Unterstützung der Fachkräfte vor Ort. Das Büro für Suchtprävention ist auch Mitglied im landesweiten Arbeitskreis „Hilfen für Kinder aus suchtbelasteten Familien in Rheinland-Pfalz", in dem Fachkräfte der sozialen Arbeit Angebote für die betroffenen Kinder abstimmen.

Genauso unterstützt die Landesregierung die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Suchtkrankenhilfe zum Schutz und zur Förderung der Kinder suchtkranker Menschen. Die im Zusammenhang mit dem Schutzauftrag der Jugendhilfe nach § 8 a des Achten Buches Sozialgesetzbuch bei einer Kindeswohlgefährdung entstehenden Anknüpfungspunkte zur Arbeit der Suchtberatungsstellen wurden in einer Fachtagung erörtert. Empfehlungen für die Fachkräfte der Suchtberatungsstellen befinden sich in Vorbereitung. Zudem wurde mit dem am 21. März 2008 in Kraft getretenen Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit (LKindSchuG) der Aufbau von lokalen Netzwerken zum Schutz und zur Förderung von Kindern geregelt, um einer konkreten Gefährdung des Kindeswohls konsequent zu begegnen.

2.2.13 Welche Angebote der Frühen Hilfen gibt es in Rheinland-Pfalz? Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung von Frühen Hilfen? Was unternimmt die Landesregierung, um die Kommunen bei dem Aufbau Früher Hilfen zu unterstützen?

Am 27. Februar 2008 hat der rheinland-pfälzische Landtag das neue Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit verabschiedet. Es ist am 21. März 2008 in Kraft getreten. Ziele des neuen Landesgesetzes sind:

­ „die Gewährleistung notwendiger niedrigschwelliger Angebote zur Förderung des Kindeswohls,

­ die Früherkennung von Risiken für das Kindeswohl und die konsequente Sicherstellung der erforderlichen Hilfen,

­ der Aufbau Lokaler Netzwerke zur Förderung des Kindeswohls und zur Verbesserung des Kinderschutzes und

­ die Förderung der Kindergesundheit, besonders durch die Steigerung der Inanspruchnahme der Untersuchungsangebote zur Früherkennung von Krankheiten (Früherkennungsuntersuchungen) bei Kindern" (§ 1 Absatz 3 des Landesgesetzes zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit).

Die Landesregierung fördert die Kommunen beim Aus- und Aufbau der Lokalen Netzwerke und der Frühen Hilfen. Die Jugendämter erhalten dafür jährlich 7 Euro pro null- bis sechsjährigem Kind. Das sind landesweit rund 1,4 Millionen Euro. Weiter wurde beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung eine Servicestelle „Kindesschutz" mit 2,5 Stellen eingerichtet. Die Servicestelle hat die Aufgabe, die Jugendämter bei der Umsetzung des Landesgesetzes zu beraten und zu unterstützen. Für die Erfüllung der Aufgaben der Gesundheitsämter erhalten deren Träger eine Kostenerstattung in Höhe von 3 Euro pro null- bis sechsjährigem Kind. Landesweit sind das rund 600 000 Euro.

Die Frühen Hilfen haben sich in den vergangenen Jahren zu einem zentralen fachpolitischen Thema entwickelt. Sie haben sich zwischenzeitlich aus dem engen Kontext der Kinderschutzdebatte gelöst. Auch wenn es keine bundesweit einheitliche Definition von Frühen Hilfen gibt, werden sie in der Fachdebatte überwiegend als Unterstützungsangebote für Mütter und Väter ab der Schwangerschaft bis zum Ende des dritten Lebensjahres verstanden. Frühe Hilfen zielen auf eine alltagspraktische Unterstützung, aber auch auf eine Stärkung der Erziehungs- und Beziehungskompetenz und setzten häufig an der Schnittstelle von Jugend- und Gesundheitshilfe an. Eine ausdrückliche Verortung der Frühen Hilfen gibt es bislang im Achten Buch Sozialgesetzbuch nicht.

Bundes- und landesweit liegen daher keine vergleichbaren Statistiken zum Auf- und Ausbau der Frühen Hilfen vor.

Nach Einschätzung der Landesregierung hat sich in den Kommunen im Zuge der bundesweiten Kinderschutzdebatte und des neuen Landesgesetzes zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit viel bewegt. Die Erhebung zur Umsetzung des Landesgesetzes zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit in den 41 Jugendämtern zum 31. Dezember 2008 zeigt, dass vorhandene Angebote zielgruppenspezifische weiterentwickelt oder neu aufgebaut wurden. Dazu zählen beispielsweise Elternkurse, Angebote der Familienbildung und -beratung, aber auch Angebote der Familienfreizeit und -erholung. In einigen Kommunen wurden Informationsmaterialien zum Thema Kinderschutz für Fachkräfte oder Eltern erarbeitet. Neben ambulanten und aufsuchenden Angeboten der Gesundheitshilfe werden zunehmend auch Projekte mit Ehrenamtlichen (zum Beispiel Patenschaftsmodelle oder Hausbesuchsprogramm) entwickelt. Die Landesregierung unterstützt dieses ehrenamtliche Engagement ausdrücklich, weist jedoch darauf hin, dass ehrenamtlich getragene Projekte und Initiativen kein Ersatz für professionelle Hilfen sind. Die Begleitung und der Einsatz von Ehrenamtlichen muss intensiv fachlich begleitet werden.

Die Landesregierung hat in den letzten Jahren beim Ausbau und der Weiterentwicklung Früher Hilfen in den Kommunen auf eine enge Verzahnung von Jugend- und Gesundheitshilfe gesetzt. Denn die Gesundheitshilfe (zum Beispiel Frauenärztinnen und Frauenärzte, Kinderärztinnen und Kinderärzte, Hebammen und Geburtshelfer) hat einen niedrigschwelligen und nicht stigmatisierenden Zugang zu Familien mit Säuglingen und Kleinkindern. Diese Ressource gilt es noch stärker für ein geschütztes und gesundes Aufwachsen von Kindern zu nutzen.

Vor diesem Hintergrund wurden die beiden Programme „Guter Start ins Kinderleben" und „Hebammen und andere Gesundheitsberufe beraten Familien" gestartet:

Bereits im Jahr 2006 hat Rheinland-Pfalz gemeinsam mit Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen das Modellprojekt „Guter Start ins Kinderleben" zur frühen Förderung elterlicher Erziehungs- und Beziehungskompetenz in prekären Lebenslagen und Risikokonstellationen initiiert. Das Modellprojekt lief in Rheinland-Pfalz in Ludwigshafen und Trier von November 2006 bis Dezember 2008. Derzeit befindet sich das Projekt in der Übertragungsphase. Es zielte besonders auf ein frühzeitiges Erkennen von riskanten Lebensverläufen durch eine verbesserte Diagnostik in den Geburtskliniken (98 Prozent der Frauen entbinden in einer Klinik). In dem Projekt wurde ein Screeninginstrument für die Geburtskliniken entwickelt, das in Ludwigshafen seit August 2007 und in Trier seit Januar 2008 bei allen Geburten eingesetzt wird, es soll helfen Risiken und Belastungen zu identifizieren, damit Familien bedarfsgerechte Unterstützung erhalten. Deshalb wurden regionale und niedrigschwellige Beratungs-, Unterstützungs- und Versorgungsstrukturen für Familien mit Säuglingen und Kleinkinder aufgebaut. Familien mit Säuglingen und Kleinkindern werden von Anfang an gezielt in ihrer Erziehungs- und Versorgungskompetenz gestärkt.

Das Programm „Hebammen beraten Familien" legt ganz gezielt einen Schwerpunkt auf die Einbindung von Hebammen im Kontext Früher Hilfen. Denn jede Familie hat nach der Geburt eines Kindes in den ersten acht Wochen Anspruch auf 26 Beratungskontakte durch eine Hebamme. Um Familien noch gezielter praktische Informationen und Hilfestellungen zu Alltagsproblemen in der Zeit rund um die Geburt eines Kindes geben und bei der Überwindung von Unsicherheiten und Hürden in der neuen Familiensituation zur Seite stehen zu können, wurden Hebammen im Rahmen des Landesprogramms „Hebammen beraten Familien" des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen geschult. Die Fortbildung soll Hebammen und andere Gesundheitsberufe wie Logopädinnen, Ergotherapeutinnen, Kinderkrankenschwestern befähigen, Familien frühzeitig zu erreichen und von Anfang an intensiv zu beraten und zu betreuen, Risiken zu erkennen und zur Vermittlung an weiterführende Hilfen beizutragen, regionale Netzwerke zur Förderung der Kindergesundheit und Stärkung der Familienkompetenz aufzubauen und eng mit Akteurinnen und Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe und des Gesundheitswesen zu kooperieren. Bislang wurden rund 250 Fachkräfte geschult.

Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung und die Auswertung der Fortbildungen haben gezeigt, dass die Ziele des Projektes erreicht wurden. Entscheidend ist, dass Hebammen Familien intensiver und bedarfsorientierter beraten. Die lebenspraktische Betreuung wurde um rund 75 Prozent, die psychosoziale Betreuung um 80 Prozent gesteigert. Auch Väter werden zu 40 Prozent stärker in die Betreuung einbezogen.

Landesregierung und Landtag haben parteiübergreifend ein bundesweit vorbildliches Gesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit geschaffen. Land und Kommunen tragen die Verantwortung gemeinsam. Ziel muss sein, möglichst allen Kindern einen guten Start ins Kinderleben zu ermöglichen und Familien mit Säuglingen und Kleinkindern durch konkrete Hilfen auf der einen Seite und der Schaffung einer Kultur des Hinschauens und Kümmerns auf der anderen Seite zu unterstützen. Die Weiterentwicklung der Unterstützungsstruktur für Familien und gerade auch für die nachwachsende Generation ist ein Beitrag für ein Mehr an sozialer Gerechtigkeit. Die Weiterentwicklung und der bedarfsgerechte Ausbau der Frühen Hilfen wird auch weiter ein Schwerpunkt der Familienpolitik der Landesregierung bleiben.

2.2.14 Hat die Landesregierung ein Konzept, um Familien in prekären Lebenslagen zu helfen, der Armutsspirale zu entgehen? Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, damit Kinder aus armen Familien den Folgen der Armut nicht hilflos ausgeliefert sind?

Das Konzept der Landesregierung setzt zum einen bei der Reduzierung der Einkommensarmut (materielle Armut) und zum anderen bei der erfolgreichen Bewältigung der Armutsfolgen an.