Wurde von der Abzinsung von Forderungen abgesehen obwohl längerfristige Ratenzahlungen vereinbart

Anlage 1

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4. Analytische Prüfungshandlungen und Plausibilitätskontrollen

Wurden die Kasseneinnahmereste der letzten Haushaltsrechnung mit dem Bestand an Forderungen in der Eröffnungsbilanz abgeglichen?

Entspricht die Pauschalwertberichtigung auf Forderungen den durchschnittlichen Sollberichtigungen der Vorjahre?

Wurde von der Abzinsung von Forderungen abgesehen, obwohl längerfristige Ratenzahlungen vereinbart wurden?

Lässt sich der Bestand der als Anlagen im Bau nachgewiesenen Vermögensgegenstände mit der Übersicht über die Investitionen abgleichen?

Werden in den Bilanzen von Ortsgemeinden Kassenbestände ausgewiesen, obwohl diese bei der Verbandsgemeinde zu bilanzieren waren?

Entspricht der Bestand der liquiden Mittel dem im letzten Tagesabschluss des Vorjahres ausgewiesenen Kassenbestand?

Lassen sich die bilanzierten Finanzanlagen mit den Abschlüssen der Beteiligungen und Sondervermögen abgleichen?

Wurden Vorräte bilanziert?

Wurden Sonderposten außerplanmäßig aufgelöst, wenn die damit finanzierten Vermögensgegenstände außerplanmäßig abgeschrieben wurden?

4.10 Stimmen die in der kommunalen Bilanz erfassten Forderungen und Verbindlichkeiten gegen Eigenbetriebe und Beteiligungen mit den entsprechenden Posten in den Bilanzen der Einrichtungen überein?

4.11 Geben Bilanzkennzahlen Anlass zur vertieften Prüfung einzelner Bilanzposten?

5. Prüfung einzelner Bilanzposten

Ist alles, was der Gemeinde wirtschaftlich zuzurechnen ist, auch erfasst worden (Vollständigkeit)?

Abgleich der Anlagenübersicht und Anlagennachweise mit Straßenverzeichnissen, Liegenschaftskatastern, Versicherungsnachweisen und weiteren Verzeichnissen, Anlage 1

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Einholung von Konten- und Saldenbestätigungen für Kassenbestände, Forderungen und Verbindlichkeiten,

Abgleich des Mengengerüsts der Urlaubs-, Altersteilzeit- und Überstundenrückstellungen mit Unterlagen der Personalverwaltung,

Durchführung von Ortsbesichtigungen, insbesondere zur Prüfung der Bilanzierung von Gebäuden, Betriebsvorrichtungen, der Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie von Vorräten,

Überprüfung des Verwahrgelasses auf bilanzierungspflichtige Inhalte (z. B. Darlehensverträge, Sicherheitseinbehalte).

Ist alles, was erfasst wurde, auch tatsächlich vorhanden?

Sind Aktiva und Passiva bei dem zutreffenden Bilanzposten ausgewiesen

Wurde periodengerecht abgegrenzt?

Wurden Aktiva und Passiva mit korrekten Werten bilanziert?

Die häufigsten Fehler ergaben sich bei der Bewertung der Vermögensgegenstände. Es ist darauf zu achten, ob

- die „Bewertungshierarchie" eingehalten wurde, indem die vor dem 1. Januar 2000 erworbenen und hergestellten Vermögensgegenstände grundsätzlich mit ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet wurden,

- nach dem 1. Januar 2000 erworbene und hergestellte Vermögensgegenstände immer anhand von Anschaffungs- und Herstellungskosten bilanziert wurden,

- bei der Bewertung die Nebenkosten der Anschaffung oder der Herstellung berücksichtigt wurden,

- Eigenleistungen erfasst wurden und in den Wert des Vermögensgegenstandes einflossen,

- der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet wurde,

- die wirtschaftliche Restnutzungsdauer zum Bilanzstichtag neu eingeschätzt wurde, Anlage 1

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- Bauschäden und Baumängel bei der Gebäudebewertung berücksichtigt wurden,

- bei der Bewertung von Gebäuden, Grundstücken und Straßen nach Erfahrungswerten die Kosten auf den fiktiven Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung rückindiziert wurden,

- Vermögensgegenstände mehrfach bilanziert wurden (zum Beispiel Bilanzierung von Grundstücken und Gebäuden sowohl in der Eröffnungsbilanz als auch in Bilanzen von Sondervermögen),

- Aktiv- und Passivposten der Bilanz nicht mit einander saldiert wurden (das betrifft insbesondere die Saldierung von Sonderposten mit Anschaffungs- und Herstellungskosten),

- bei der Bewertung des Umlaufvermögens das strenge Niederstwertprinzip beachtet wurde und

- bei der Bewertung sämtlicher Personalrückstellungen zutreffende Grundlagendaten vorlagen.