Bundesstraße 52 im Bereich Hermeskeil-Höfchen

Die Kleine Anfrage 2211 vom 26. Mai 2009 hat folgenden Wortlaut:

Mit meinen Kleinen Anfragen 223 vom 18. September 2006 (Drucksache 15/348) und 2099 vom 30. März 2009 (Drucksache 15/3339) hatte ich hinsichtlich der vorliegenden Erkenntnisse über eine Verlagerung des Lkw-Verkehrs von den Autobahnen auf nachgeordnete Straßen gefragt.

In der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage 2099 teilte Staatssekretär Dr. Kühl unter anderem mit, dass auf dem Streckenbereich der B 52 von Trier-Ehrang nach Hermeskeil eine Mehrbelastung von über 200 mautpflichtigen Lkw/Tag festzustellen sei. Die Strecke sei jedoch frei von Ortsdurchfahrten, sodass keine Belastung von Anwohnern erfolge.

Bei einem kürzlich stattgefunden habenden Ortstermin musste ich mich jedoch von der Tatsache überzeugen lassen, dass gleichwohl im Ortsteil Hermeskeil-Höfchen von einer „Ortsdurchfahrt" gesprochen werden müsse, da hier beiderseits der B 52 eine Wohnbebauung und ebenfalls eine Bushaltestelle vorhanden ist, sodass die Schulkinder und Erwachsene, die den Busverkehr nutzen wollen, die viel befahrene Straße, in der lediglich eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h gilt, überqueren müssen.

Zugleich wurde mir von betroffenen Anwohnern mitgeteilt, dass die in der Beantwortung der vorgenannten Kleinen Anfrage angegebene Mehrbelastung durch 200 Lkw/Tag nicht stimmen könne, sondern tatsächlich eher eine Mehrbelastung von ca. 600 bis 800 Lkw/Tag zu „ertragen" sei.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Aussage, dass es ich im Bereich der B 52 Hermeskeil-Höfchen faktisch doch um eine „Ortsdurchfahrt" ­ entgegen der Aussage in der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage 2099 ­ handelt, da hier eine Bebauung beiderseits der Straße und eine Bushaltestelle vorhanden sind?

2. Wie bewertet die Landesregierung die Forderung von betroffenen Anwohnern und kommunalpolitisch Verantwortlichen, in diesem Streckenbereich eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h ­ statt der jetzt vorhandenen 70 km/h ­ einzurichten, und ist die Landesregierung bereit, entsprechende Maßnahmen anzuordnen? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, bitte konkrete Begründung?

3. Ist die Landesregierung darüber hinaus bereit, in dem Bereich Hermeskeil-Höfchen eine stationäre Geschwindigkeits- bzw. Verkehrsmessanlage einrichten zu lassen? Wenn nein, bitte detaillierte Begründung. Wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 23. Juni 2009 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Ortsdurchfahrten werden nach den Kriterien der „Richtlinien für die rechtliche Behandlung von Ortsdurchfahrten (Ortsdurchfahrtenrichtlinien)" festgelegt. Obwohl in Hermeskeil-Höfchen eine Bebauung im Bereich der Bundesstraße B 52 vorhanden ist, sind diese Kriterien nicht erfüllt; eine Ortsdurchfahrt im o. g. Sinne liegt nicht vor. Dessen ungeachtet ist für einen eventuellen mautbedingten Ausweichverkehr von der B 52 die Anschlussstelle Reinsfeld an der Bundesautobahn A 1 maßgeblich. Diese ist von der B 52 über die nördlich des Ortsteils Hermeskeil-Höfchen verlaufende B 407 zu erreichen.

Im Übrigen können die im Vorspann der vorliegenden Kleinen Anfrage genannten Verkehrsbelastungen anhand der automatisch erfassten, aktuellen Verkehrsdaten nicht bestätigt werden.

Zu Frage 2: Geschwindigkeitsbeschränkungen werden auf der Grundlage der Straßenverkehrs-Ordnung angeordnet und im Rahmen regelmäßiger Verkehrsschauen von den örtlich zuständigen Behörden (Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaubehörde und Polizei) gemeinsam überprüft. Dabei stehen Fragen der Verkehrssicherheit im Vordergrund.

Für den Bereich der B 52 zwischen der B 407 und dem Knotenpunkt mit der L 147 wurde insbesondere wegen einer Reihe von direkten Grundstückszufahrten (Wohnbebauung) und der dichten Folge von Knotenpunkten auf einer Länge von etwa drei Kilometern eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h angeordnet. Derzeit liegen keine Erkenntnisse zu Verkehrssicherheitsdefiziten vor, die eine weitere Absenkung der Geschwindigkeit rechtfertigen würden.

Zu Frage 3: Die Landesregierung beabsichtigt nicht, im Bereich Hermeskeil-Höfchen eine stationäre Messanlage einzurichten. Hierfür sind folgende Gründe maßgeblich:

­ Nach wissenschaftlichen Untersuchungen entfalten stationäre Messanlagen ausschließlich eine punktuelle Wirkung. Dies wird auch durch die polizeiliche Erfahrung bestätigt, wonach viele Fahrzeugführer vor einer stationären Messanlage abbremsen und anschließend wieder beschleunigen.

­ Die häufig gewünschte Wirkung, dass die Einrichtung einer stationären Messanlage das Geschwindigkeitsniveau auf einer Strecke (z. B. einer Ortsdurchfahrt) absenken könnte, ist nicht zu erreichen. Hierzu sind in der Regel straßenbauliche oder straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen und gegebenenfalls eine mobile und damit flexible Überwachung notwendig.

­ Zweiradfahrer können mit einer stationären Messanlage nicht ermittelt werden, da die fahrzeugführende Person (wegen des Schutzhelms) und das Kennzeichen (wegen des üblichen Frontfotos) nicht zu erkennen sind.

­ Messungen stationärer Anlagen führen häufig zu aufwändigen Nachermittlungen, die Polizeikräfte binden, die für die operative Verkehrssicherheitsarbeit wirkungsvoller eingesetzt werden könnten.