Fallwildbeseitigung in Rheinland-Pfalz

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz vom 23. April 2009 wurde eine Evaluation der Kirrungsverordnung vorgenommen. Bei dieser Gelegenheit berichtete Frau Staatsministerin Conrad unter Bezugnahme auf eine ihr vorliegende Statistik betreffend die Beseitigung von Wildkadavern, es gebe im Bezug auf die Anzahl des Fallwildes in Rheinland Pfalz ­ bereinigt durch die als Unfallwild zu kennzeichnende Zahl ­ keine signifikante Erhöhung der an Hunger verendeten Stücke Wild. Dabei benannte die Staatsministerin die Zahl des Fallwilds mit zwischen 13 000 und 14 000 Stücken Wild pro Jahr. Bei hohen Beständen seien auch die Unfallzahlen sehr hoch. Bereinigt um das Unfallwild seien die Fallwildzahlen sogar im strengen Winter 2005/2006 rückläufig gewesen.

Allerdings sind aufgrund der in Rheinland-Pfalz regional und selbst von Revier zu Revier häufig sehr unterschiedlichen Witterungsbedingungen (insbesondere in den stark von winterlicher Witterung betroffenen Regionen) hinsichtlich der Entwicklung der Fallwildzahlen auch erhebliche regionale Unterschiede zu erwarten.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie berücksichtigt die Statistik die z. T. erheblichen örtlichen Unterschiede und Gegebenheiten innerhalb von Rheinland-Pfalz?

2. Nach welchen Kriterien erfolgte die Bereinigung um die durch Verkehrsunfälle getöteten Stücke Wild?

3. Aus welchen Gründen konnte die Landesregierung bei der Bereinigung der Zahlen ausschließen, dass es sich bei dem in Notzeiten bei Verkehrsunfällen getöteten Wild nicht um hungerndes Wild gehandelt hat, zumal keine belastbaren Erkenntnisse über das Wildpretgewicht vorliegen?

4. Wie viele Stück Rotwild kamen ­ soweit die Landesregierung aufgrund der Kadaverbeseitigungsstatistiken Kenntnisse darüber hat ­ im Zeitraum von 2005 bis 2008 durch Hunger, Schwäche, Krankheit oder andere natürliche Ursachen zu Tode?

5. In welcher Weise wurde der Umstand, dass im Wald verhungertes oder verendetes Fallwild häufig von anderen Tieren, wie z. B. Füchsen oder Wildschweinen, gefressen wird und mithin unauffindbar bleibt, von der Landesregierung in ihrer Beurteilung der Statistik gewürdigt?

6. Wie beurteilt die Landesregierung vor diesem Hintergrund die Aussagekraft der von der Staatsministerin angeführten Statistik hinsichtlich der Beurteilung der Kirrungsverordnung?

7. Welche Informationen besitzt die Landesregierung aufgrund von Meldungen und statistischen Erhebungen über den allgemeinen Zustand des Rehwilds während oder nach harten Winterwitterungen?

Das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 29. Juli 2009 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung: Datengrundlage der Wildstatistik bilden die von den jeweiligen jagdausübungsberechtigten Personen für ihre Jagdbezirke auf gesetzlicher Grundlage jährlich zum 5. April zu erstellenden „Abschusslisten und Wildnachweisungen", die sich auf das Jagdjahr beziehen (das Jagdjahr beginnt am 1. April und endet am 31. März). Die „Abschussliste und Wildnachweisung" listet die Schalenwildarten klassenweise auf und stellt das Gesamtergebnis differenziert in der Summe und weiter untergliedert in „davon Fallwild" und „davon durch Verkehr" getötet dar.

Die unteren Jagdbehörden fassen die Einzelmeldungen für ihren Zuständigkeitsbereich zusammen und melden diese der oberen Jagdbehörde. Dies verdichtet die Daten auf Landesebene.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Da die revierweise erfassten Daten an die jeweils zuständige untere Jagdbehörde gemeldet werden, ist es systemimmanent, dass eine kreis- bzw. stadtweise, mithin regionalisierte Übersicht über die Fallwildzahlen vorliegt.

Die Statistiken wurden im Rahmen der zum Ende des Jagdjahres 2008/2009 durchgeführten Evaluierung der Landesverordnung über die Fütterung und Kirrung von Schalenwild von den unteren Jagdbehörden qualitativ beurteilt. Die Ergebnisse sind in der Gesamtuntersuchung, die dem Parlament vorliegt und die im Internet verfügbar ist, als Bilanz zu Frage 7 dargestellt.

Zu Frage 2: Es bedurfte keiner Bereinigung, da die Zahlen tatsächlich erhoben werden (siehe Vorbemerkung).

Zu Frage 3: Siehe Antwort zu Frage 2. Die Statistik stützt sich auf die Meldungen der jagdausübungsberechtigten Personen.

Zu Frage 4: Die „Abschussliste und Wildnachweisung" weist für Rheinland-Pfalz folgende Fallwildzahlen des Rotwildes aus:

Zu Frage 5: Dieser Umstand wurde nicht gewürdigt. Über nicht auffindbares Fallwild Mutmaßungen anzustellen, wäre unseriös.

Zu Frage 6: Die Landesregierung hat keine Zweifel an der Aussagekraft der Statistik. Die bei Frage 4 für das Rotwild exemplarisch dargestellte Situation lässt zudem erkennen, dass Fallwildverluste ­ selbst bei Annahme einer gewissen Dunkelziffer für nicht aufgefundene Tiere ­ im Hinblick auf die Gesamtmortalität der Populationen von untergeordneter Bedeutung sind.

Zu Frage 7: Die Landesregierung besitzt Informationen aufgrund von qualitativen Meldungen und statistischen Erhebungen aus den staatlichen Regiejagden, die als für Rheinland-Pfalz repräsentativ angesehen werden können. In den staatlichen Regiejagden wurde das Rehwild seit Jahren, auch bereits vor dem Inkrafttreten der Landesverordnung über die Fütterung und Kirrung von Schalenwild, grundsätzlich nicht gefüttert. Die nachhaltig erzielten hohen Strecken im gesamten Land lassen überdies keinerlei Zweifel an einer allgemein guten Kondition des Rehwildes aufkommen. Dieses ist ebenso wie alle anderen heimischen Schalenwildarten von Natur aus an winterliche Witterungsbedingungen angepasst.