Hellerkreisel in Betzdorf

Bei einem Wahlkampftermin der SPD Betzdorf, über den in der Siegener-Zeitung vom 30. Mai 2009 berichtet wurde, äußerte sich Staatsminister Hering zum Hellerkreisel in Betzdorf.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welcher Zeitrahmen ist unter der Aussage „relativ kurzfristig realisierbar" zu verstehen?

2. Welche Landesmittel stehen dafür zur Verfügung?

3. Gefährdet die kleine Hellerkreisel-Lösung die geplante große Lösung in Form einer Umgehungsstraße?

4. Wie weit ist die Erlangung des Baurechts bis heute gediehen und in welchem Zeitrahmen wird das Baurecht erlangt werden können?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 1. August 2009 wie folgt beantwortet:

Zu den Fragen 1 und 4:

Hinsichtlich des Regelungsumfangs handelt es sich um eine kleinere Maßnahme, sodass bei den noch durchzuführenden Planungen eine schnellere Erlangung des Baurechts erwartet werden kann.

Die Planung des Hellerkreisels muss im Detail noch mit allen Beteiligten abgestimmt werden. Anschließend kann das Baurechtsverfahren durchgeführt werden. Vor dem Hintergrund des frühen Maßnahmenstandes kann derzeit noch keine konkrete Aussage darüber getroffen werden, wann das Baurecht vorliegen wird.

Zu Frage 2: Bei der Maßnahme handelt es sich um ein kommunales Straßenbauprojekt in der Zuständigkeit der Stadt Betzdorf.

Für entsprechende Vorhaben des kommunalen Straßenbaus sind Zuschussmittel im Landeshaushalt veranschlagt. Über die Bewilligung entsprechender Fördermittel ist auf der Grundlage eines noch einzureichenden Förderantrages zu entscheiden.

Zu Frage 3: Nein. Die Planungskonzeption des Hellerkreisels steht nicht im Widerspruch zur geplanten Umgehung Betzdorf ­ Alsdorf. Die Planungskonzeption des Hellerkreisels hat einen eigenen Verkehrswert und stellt eine Ergänzung zur geplanten Umgehung Betzdorf ­ Alsdorf dar.