Sozialfonds für Mittagessen in Kindertagesstätten im Landkreis Mainz-Bingen

Auf unsere Kleine Anfrage 2193 vom 19. Mai 2009 betr. „Sozialfonds für Mittagessen in Kindertagesstätten" hat die Landesregierung in ihrer Antwort ­ Drucksache 15/3476 ­ darauf hingewiesen, dass sie „für Sommer des Jahres 2009 eine Nachfrage über den Umsetzungsstand" der von ihr für den Sozialfonds bereitgestellten Mittel in Höhe von 1,5 Millionen Euro plant.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie ist der Umsetzungsstand der Mittelverteilung im Landkreis Mainz-Bingen?

2. Gibt es Probleme bei der Umsetzung?

3. Wie sieht die Situation konkret im Landkreis Mainz-Bingen aus und wie viele Fälle insgesamt gibt es, in denen die Förderung von Kreis und Land im Landkreis Mainz-Bingen zum Tragen kommt?

4. Wie hoch ist die Zahl der Kinder im Landkreis Mainz-Bingen, die nicht am Mittagessen teilnehmen, und warum?

5. Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Kinder es gibt, die nicht am Essen teilnehmen können, weil sich die Eltern infolge ihres geringen Einkommens ein Mittagessen für ihr/-e Kind/-er nicht leisten können (gemeint sind hier jene gering verdienenden Eltern, deren Einkommen knapp über dem Hartz-IV-Satz liegt und die somit nicht zuschussberechtigt sind)?

Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 6. August 2009 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Die Auszahlung der zur Verfügung stehenden Mittel ist gemäß Nr. 9 der Vereinbarung über die Sicherstellung des Mittagessens in Kindertagesstätten für Kinder aus sozial bedürftigen Familien zum 1. Juli 2009 an die Landkreise und kreisfreien Städte erfolgt. Der Landkreis Mainz-Bingen erhielt dabei einen Betrag in Höhe von 74 046,49. Gemäß der genannten Vereinbarung ist die weitere Mittelverteilung Aufgabe der Kreisverwaltung. Informationen über den Stand der Mittelverteilung liegen hier nicht vor.

Zu 2.: Umsetzungsprobleme sind nicht bekannt.

Über die Ihnen bekannte Absicht der Landesregierung, in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden sich im Sommer 2009 einen aktuellen Sachstand über die Umsetzung zu verschaffen, hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur die kommunalen Spitzenverbände am 11. Mai 2009 informiert.

Zu 3.: Bei dem Sozialfonds für das Mittagessen in Kindertagessstätten für Kinder aus sozial bedürftigen Familien handelt es sich um ein pauschaliertes Zuweisungsverfahren. Die Verteilung erfolgt jeweils zur Hälfte nach dem Anteil des Jugendamtes ­ bei Kreisen mit großen kreisangehörigen Städten mit eigenem Jugendamt, der Jugendämter ­ an der Zahl der in der Kinder- und Jugendhilfestatistik nach Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) zum 15. März des Vorjahres gezählten Mittagessen in Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz und dem jeweiligen Anteil der in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum 31. Dezember des Vorjahres gezählten Empfänger von Leistungen nach SGB II unter 14 Jahren in Rheinland-Pfalz.

Bei der Auszahlung am 1. Juli 2009 wurden für den Landkreis Mainz-Bingen dementsprechend 3 913 Kinder, die an der Mittagsverpflegung teilgenommen haben (5,87 %), und eine Sozialbedürftigkeit von 2 573 Personen unter 14 Jahren in einer Bedarfsgemeinschaft (4,00 %) berücksichtigt.

Zu 4.: Ziel der Landesregierung ist es, durch Schaffung des Sozialfonds zu gewährleisten, dass alle Kinder, die über Mittag eine Kindertageseinrichtung besuchen, die Möglichkeit der Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen haben. Statistisch erfasst wird die Zahl der eingenommenen Mittagessen.