Entlastungsverfahren
I. Beschlussempfehlung:
1. Der Landtag stimmt den Feststellungen und Forderungen des Haushalts- und Finanzausschusses im Rahmen des Entlastungsverfahrens für das Haushaltsjahr 2007 (Drucksache 15/3706 S. 2 ff.) zu.
Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag über das hiernach Veranlasste bis zum 31. Januar 2010 zu berichten. Dies gilt auch für die Gegenstände, zu denen die Landesregierung bereits eine Unterrichtung zugesagt hat.
2. Der Landtag hat von dem Jahresbericht 2009 des Rechnungshofs Drucksache 15/3100 Kenntnis genommen. Soweit der Haushalts- und Finanzausschuss hierzu wie auch zu bisher nicht abgeschlossenen Gegenständen früherer Berichte keine Feststellungen getroffen oder einzuleitende Maßnahmen gefordert hat, erklärt der Landtag die Jahresberichte für erledigt.
3. Der Landtag erteilt der Landesregierung nach § 114 Landeshaushaltsordnung Entlastung für das Haushaltsjahr 2007.
4. Der Landtag erteilt dem Präsidenten des Rechnungshofs nach § 101 Landeshaushaltsordnung Entlastung für das Haushaltsjahr 2007.
II. Bericht Beratungen:
Der Landtag Rheinland-Pfalz hat mit Beschluss vom 14. Mai 2009 (Plenarprotokoll 15/68) die Anträge der Landesregierung und des Rechnungshofs (Drucksachen 15/2975 und 15/3016), den Jahresbericht 2009 des Rechnungshofs (Drucksache 15/3100) und die Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2009 (Drucksache 15/3393) an den Haushalts- und Finanzausschuss zur Beratung in der Rechnungsprüfungskommission überwiesen. Es bestand Einvernehmen, dass der Kommunalbericht 2009, der als Drucksache 15/3500 vorgelegt wurde, ebenfalls an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen wird.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat die Drucksachen 15/2975, 15/3016, 15/3100 und 15/3393 mit Beschluss vom 20. Mai 2009 an die Rechnungsprüfungskommission überwiesen. Der Überweisungsbeschluss umfasste auch den Kommunalbericht 2009.
Die Rechnungsprüfungskommission hat die Drucksachen zum Entlastungsverfahren in ihren Sitzungen am 29. und 30. Juni sowie am 7. Juli 2009 beraten.
Die Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss fanden in der Sitzung am 25. August 2009 statt.
Feststellungen und Forderungen des Haushalts- und Finanzausschusses:
1. Bestätigungen zur Landeshaushaltsrechnung 2007:
Landeshaushaltsrechnung 2007:
Der Rechnungshof hat bestätigt, dass bei der stichprobenweise durchgeführten Prüfung
keine Abweichungen zwischen den in der Haushaltsrechnung und den in den Büchern sowie in anderen Nachweisen aufgeführten Beträgen und Angaben festgestellt worden sind, die das Abschlussergebnis beeinflussen,
keine Einnahmen und Ausgaben festgestellt worden sind, die nicht belegt waren.
Ergänzend hat er darauf hingewiesen, dass in mehreren Fällen der Ausweis von negativen Beträgen bei Ausgabetiteln, die in Einnahmen und Ausgaben voneinander abweichenden haushaltstechnischen Verrechnungen, die Übertragung einzelner Ausgabereste auf andere Haushaltsstellen und die Überschreitung freigegebener oder veranschlagter Verpflichtungsermächtigungen nicht mit den haushaltsrechtlichen Vorgaben im Einklang standen. Daten in verschiedenen Übersichten sind fehlerhaft, nicht oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten nachvollziehbar.
Der Rechnungshof hat empfohlen, die Rest-Kreditermächtigung in Höhe der im Haushaltsjahr 2007 zu hoch veranschlagten Tilgungsausgaben in Abgang zu stellen. Außerdem hat er gegen die außerplanmäßige Bildung einer Ausgleichsrücklage und den ohne Einbindung des Parlaments vorgenommenen Teilerlass der Verpflichtung zur Erwirtschaftung der etatisierten globalen Minderausgabe im Einzelplan 09 Bedenken erhoben.
Zu den Feststellungen, die das Abschlussergebnis nicht beeinflusst haben, wurden in den meisten Fällen die gebotenen Folgerungen bereits gezogen oder eingeleitet.
Gegen die Bestätigung der Landeshaushaltsrechnung bestehen keine Einwendungen.
Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass das Ministerium der Finanzen die Rest-Kreditermächtigung in Höhe der im Haushaltsjahr 2007 zu hoch veranschlagten Tilgungsausgaben in Abgang stellen wird.
In § 25 der Landeshaushaltsordnung sollte der Begriff „Überschuss" definiert werden.
Verfassungsschutz:
Der Präsident des Rechnungshofs hat bestätigt, dass die Rechnung für das Jahr 2007 zu Kapitel 03 01 Titel 533 01 (Sachausgaben des Verfassungsschutzes) nach der im Haushaltsplan getroffenen Regelung geprüft worden ist. Es haben sich keine Feststellungen ergeben, die für die Entlastung der Landesregierung von Bedeutung sein können.
Gegen die Bestätigung bestehen keine Einwendungen.
1) Nr. 1 und Vorbemerkungen (Nr. 6) des Jahresberichts 2009 (Drucksache 15/3100 S. 13 und 14).
2. Abwicklung des Landeshaushalts 20072)
Die Haushaltsrechnung 2007 schloss mit Ist-Ausgaben von 18,2 Mrd. ab. Zur Sicherstellung des Haushaltsausgleichs wurden Kredite netto von 0,6 Mrd. aufgenommen.
Die bereinigten Gesamtausgaben erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 1,8 % auf 11,9 Mrd..
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben einschließlich Vorgriffe beliefen sich insgesamt auf 299,1 Mio.. Davon betrafen 254,2 Mio. eine außerplanmäßige Zuführung an die Ausgleichsrücklage.
Die Ausgabereste brutto stiegen geringfügig auf 644,1 Mio.. Hiervon entfielen 129,7 Mio. auf Ausgabereste bei den Personalausgaben.
Die Kreditaufnahmen für den Landeshaushalt einschließlich Umschuldungen und für die Landesbetriebe „Liegenschaftsund Baubetreuung" sowie „Mobilität" von insgesamt mehr als 6,5 Mrd. hielten sich im Rahmen der Kreditermächtigungen.
3. Haushaltslage des Landes und ihre voraussichtliche Entwicklung3)
Im Jahr 2007 nahmen die Einnahmen der laufenden Rechnung erheblich stärker zu als die laufenden Ausgaben. Dies war insbesondere auf höhere Steuereinnahmen zurückzuführen. Dadurch ergab sich ein Überschuss der laufenden Rechnung von 589 Mio..
Die Personalausgaben verringerten sich im Jahr 2007 gegenüber dem Vorjahr um 2,2 % auf 4,6 Mrd.. Der Rückgang beruhte im Wesentlichen auf der Einrichtung von weiteren Globalhaushalten im Hochschulbereich und den damit vorgenommenen haushaltssystematischen Änderungen. Die Belastung der Einnahmen aus Steuern und allgemeinen Finanzzuweisungen durch die Personalausgaben verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 7 Prozentpunkte auf 48,9 %.
Die Investitionsausgaben im Landeshaushalt sanken um 154 Mio. auf 1,2 Mrd.. Weitere Investitionsausgaben von mehr als 0,3 Mrd. fielen bei den Landesbetrieben an.
Die Netto-Kreditaufnahme am Kreditmarkt belief sich im Jahr 2007 auf 0,6 Mrd.. Die Kreditfinanzierungsquote betrug 5,1 %. Die Zinsausgaben belasteten den Landeshaushalt mit mehr als 1,1 Mrd. ; die Zinssteuerquote verringerte sich auf 11,9 %.
Die verfassungsrechtliche Kreditobergrenze (Artikel 117 Satz 2 Verfassung für Rheinland-Pfalz, § 18 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung) wurde im Haushaltsvollzug 2007 unterschritten. Die Netto-Kreditaufnahme von 0,8 Mrd. (Kernhaushalt und Betriebshaushalte) lag um 552 Mio. unter den anrechenbaren Investitionsausgaben.
Ende 2007 betrug die Verschuldung des Landes aus Kreditmarktmitteln (einschließlich Landesbetriebe) 27,4 Mrd.. Die Pro-Kopf-Verschuldung lag mit 6 348 über dem Durchschnitt der Flächenländer.
Nach dem vorläufigen Ergebnis war für 2008 im Kernhaushalt eine Netto-Kreditaufnahme von nahezu 1,0 Mrd. zur Sicherstellung des Haushaltsausgleichs erforderlich. Für die Jahre 2009 und 2010 werden nach der Nachtragshaushaltsplanung neue Schulden von jeweils 1,2 Mrd. erwartet. Höhere Schulden und eine Überschreitung der verfassungsrechtlichen Kreditobergrenze im Haushaltsvollzug drohen, wenn die nach der Steuerschätzung vom Mai 2009 prognostizierten Steuermindereinnahmen nur durch weitere Kredite ausgeglichen werden können.
Zur Erhaltung und Sicherstellung des notwendigen finanzwirtschaftlichen Handlungsspielraums sind folgende Maßnahmen entschlossen umzusetzen:
Eine Verringerung der Neuverschuldung mit dem Ziel eines baldmöglichen Haushaltsausgleichs ohne Neuverschuldung muss konsequent weiterverfolgt werden. Eine schrittweise Rückführung der Verschuldung muss folgen.
Mehreinnahmen und Minderausgaben im Haushaltsvollzug sind soweit verfügbar vorrangig zur Verringerung der Neuverschuldung zu nutzen.
Nachhaltig zu verfolgendes Ziel muss es sein, die Ausgaben nicht stärker wachsen zu lassen als die Einnahmen. Hierzu ist die vom Finanzplanungsrat vorgegebene Begrenzung des Ausgabenwachstums einzuhalten und nach Möglichkeit zu unterschreiten.
Für den Haushaltsvollzug ist in allen Aufgabenbereichen eine strenge Ausgabendisziplin sicherzustellen.
Neue Aufgaben oder Aufgabenerweiterungen sind vorrangig durch Einsparungen in anderen Bereichen zu finanzieren.
Die Personalausgaben sind weiter zu begrenzen.