Steuer

Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass

a) auf eine ordnungsgemäße Aufgabenerledigung durch umfangreiche Schulungsmaßnahmen sowie die Bereitstellung von Arbeitsanleitungen und Schulungsskripten hingewirkt und die Durchführung von Geschäftsprüfungen angestrebt wird,

b) auf die Notwendigkeit der Auswertung von Akten und der Dokumentation der Entscheidungsgründe für die Gewährung eines Vollstreckungsaufschubs hingewiesen wird,

c) die Möglichkeit eines Datenzugriffs auf Dateien des Veranlagungsbereichs nach der Einführung des EOSS-Verfahrens geprüft wird,

d) die Vollstreckungsstellen angewiesen werden, angedrohte gewerberechtliche Verfahren konsequent umzusetzen,

e) der Vorschlag des Rechnungshofs, die Gewährung eines Vollstreckungsaufschubs an eine maschinelle Freigabe zu knüpfen, bei dem für die Programmierung zuständigen Rechenzentrum in Nordrhein-Westfalen eingebracht wurde,

f) mittelfristig eine Datengrundlage für eine Steuerung der Vollstreckungsstellen über Zielvereinbarungen und Leistungsvergleiche erarbeitet wird.

Die Landesregierung wird aufgefordert, den Einsatz der Innenrevision der Oberfinanzdirektion im Hinblick auf eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Aufgabenerledigung durch die Vollstreckungsstellen zu prüfen und hierüber zu berichten.

9. Umbau und Modernisierung der Südpfalz-Therme der Staatsbad Bad Bergzabern GmbH 9)

Die Kostenberechnung beruhte auf fachlich nicht gesicherten Grundlagen, weil zuvor weder ein konkretes Raumprogramm aufgestellt noch der Instandsetzungsbedarf des dreißig Jahre alten Bauwerks hinreichend untersucht worden war.

Bauherrenaufgaben wurden nicht ordnungsgemäß wahrgenommen.

Die Baukosten erhöhten sich gegenüber der festgesetzten Kostenobergrenze aufgrund einer erheblichen Ausweitung des Leistungsumfangs um 5,8 Mio. auf 13,3 Mio.. Nachteilig wirkte sich aus, dass ein Teil der Leistungsverzeichnisse vor der Ausschreibung nicht geprüft wurde. Nachtragsleistungen und Stundenlohnarbeiten von insgesamt 5 Mio. unterlagen nicht dem Wettbewerb.

Schriftliche Verträge mit freiberuflich Tätigen wurden nicht oder erst lange nach Beginn der Arbeiten geschlossen. Die Angemessenheit der gezahlten Fahrzeitvergütungen von 100 000 für Mitarbeiter von Architekten- und Ingenieurbüros war nicht nachgewiesen. Ausgaben von mehr als 12 000 im Zusammenhang mit einer Entschädigungsleistung infolge der Kündigung eines Bauvertrags waren vermeidbar. Die Vereinbarung von Vertragsstrafen für den Fall von Terminüberschreitungen war für den Bauherrn finanziell nachteilig.

Bei den Umbauarbeiten wurde ein Kunstwerk, das 1975 mit dem Staatspreis des Landes Rheinland-Pfalz für Kunst am Bau ausgezeichnet worden war, weitgehend zerstört.

Der für die Zeit nach der Modernisierung prognostizierte kostendeckende Betrieb und die Steigerung der Besucherzahl auf mindestens 270 000 Gäste jährlich wurden nicht erreicht. In dem auf die Wiedereröffnung der Therme folgenden Jahr gingen die Besucherzahlen weiter zurück und das Defizit der Staatsbadgesellschaft erhöhte sich auf 1,5 Mio..

Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass

a) die Landesvertreter in den Gesellschaftsgremien darauf hinwirken, dass

­ die Erstellung eines Raumprogramms künftig im Rahmen der Grundlagenermittlung in Auftrag gegeben wird,

­ bei Baumaßnahmen im Bestand der Instandsetzungsbedarf durch technische Voruntersuchungen sorgfältig ermittelt wird,

­ alle wesentlichen Bestandteile der Ausführungsunterlagen vor der Ausschreibung von Bauleistungen fachtechnisch geprüft werden,

b) zur Sicherstellung einer fachkundigen Wahrnehmung von Bauherrenaufgaben Baumaßnahmen der Staatsbadgesellschaften künftig von der für das Bauwesen zuständigen Abteilung des Ministeriums der Finanzen baufachlich begleitet werden,

c) mit freiberuflich Tätigen künftig schriftliche Verträge geschlossen werden,

d) bei Baumaßnahmen, bei denen erhebliche Risiken von Mehrleistungen und Bauverzögerungen bestehen, künftig unter Anlegung von strengen Maßstäben geprüft wird, ob Vertragsstrafen wegen Terminüberschreitungen in Bauverträgen vereinbart werden,

9) Nr. 9 des Jahresberichts 2009 (Drucksache 15/3100 S. 66), Stellungnahme der Landesregierung hierzu (Drucksache 15/3393 S. 8).

e) die vom Land geförderten Kunstwerke zentral erfasst und die Maßnahmenträger verpflichtet werden, sich bei Baumaßnahmen über den Erhalt der Kunstwerke mit der zentralen Stelle abzustimmen,

f) sich die Staatsbadgesellschaft um eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage bemüht.

Die Landesregierung wird aufgefordert, über die Ergebnisse der Prüfung bezüglich der Geltendmachung

a) eines Rückforderungsanspruchs im Falle der gezahlten Fahrtzeitvergütungen,

b) eines Schadensersatzanspruchs wegen vermeidbarer Ausgaben von mehr als 12 000 im Zusammenhang mit der Kündigung eines Bauvertrags zu berichten.

10. Organisation und Personalbedarf von Dienstleistungszentren Ländlicher Raum10) Möglichkeiten zur Straffung der Aufbau- und Ablauforganisation waren von den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum Mosel und Westpfalz noch nicht hinreichend genutzt. Im Bereich der Agrarförderung war der Personaleinsatz nicht an den verminderten Aufgabenumfang angepasst.

Landwirtschaftliche Förderverfahren wurden vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion sowie von weiteren Dienststellen der Landwirtschaftsverwaltung bearbeitet. Dies führte zu einem erhöhten Abstimmungsaufwand sowie zu Doppelarbeit und erschwerte eine einheitliche Aufgabenerledigung.

Der Personalbestand der vom Rechnungshof in die Prüfung einbezogenen Bereiche der Landwirtschaftsverwaltung überstieg den Bedarf um insgesamt 13,5 Stellen. Bei einem Abbau dieser Stellen können die Personalkosten um 860 000 jährlich verringert werden.

Die Kosten der einzelnen Laborleistungen des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Mosel waren nicht ermittelt worden. Auch war nicht untersucht worden, ob die Leistungen durch andere Labore wirtschaftlicher erbracht werden können.

Von den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum Mosel und Westpfalz wurden insgesamt 60,5 unbesetzte Stellen vorgehalten. Es war nicht nachgewiesen, dass diese Stellen für die Aufgabenerledigung erforderlich sind. Außerdem waren im Stellenplan für das Jahr 2008 insgesamt bei 36 besetzten Stellen, die bis zum Jahr 2018 nicht mehr benötigt werden, keine „kw-Vermerke" ausgebracht.

Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass

a) den Vorschlägen des Rechnungshofs zur

aa) Zusammenführung der Aufgaben der beiden Gruppen „Tierhaltung und Ernährung" des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Westpfalz, ab) Bündelung der Bearbeitung der Förderverfahren bei einer Landesdienststelle und Zusammenführung der Prüfteams beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel, ac) Anpassung der Kontrolldichte der Milchgüteüberwachung an die Bedürfnisse sowie Konzentration der im Zusammenhang mit der Milchgüteverordnung stehenden Aufgaben an einer Dienststelle sowie zum Abbau von zwei Stellen des höheren, 8,5 Stellen des gehobenen und einer Stelle des mittleren Dienstes gefolgt wurde oder wird,

b) Maßnahmen zum Abbau von 38 unbesetzten Stellen sowie zur Vermeidung einer personellen Überbesetzung eingeleitet wurden oder werden,

c) bei den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum Mosel und Westpfalz im Doppelhaushalt 2009/2010 für die nach dem Personalwirtschaftskonzept nach dem Ausscheiden der Stelleninhaber nicht mehr benötigten Stellen „kw-Vermerke" ausgebracht worden sind.

Die Landesregierung wird aufgefordert,

a) die vom Rechnungshof aufgezeigten Möglichkeiten zur Übertragung der Aufgaben der Gruppen „Entwicklung ländlicher Raum" der Dienstleistungszentren Mosel und Westpfalz auf andere Organisationseinheiten und zum Abbau von zwei Stellen des höheren Dienstes nochmals einer eingehenden Prüfung zu unterziehen,

b) über die Ergebnisse des Wirtschaftlichkeitsvergleichs bezüglich der Kosten der Laborleistungen des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Mosel mit den Kosten anderer Labors sowie die hieraus gezogenen Folgerungen zu berichten.

10) Nr. 10 des Jahresberichts 2009 (Drucksache 15/3100 S. 72), Stellungnahme der Landesregierung hierzu (Drucksache 15/3393 S. 9).

11. Planungen des Ausbaus von Landesstraßen11)

Den Planungen zur Umgestaltung des Einmündungsbereichs zweier Landesstraßen bei Zweibrücken zu einer Kreisverkehrsanlage lagen keine detaillierten Verkehrsuntersuchungen zugrunde. Ein Erschließungskonzept für die Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur im Bereich des Flugplatzes Zweibrücken lag nicht vor. Außerdem war der Bedarf für den Bau einer Brücke nicht nachgewiesen; Baukosten von 700 000 können vermieden werden.

Der Höhenverlauf der Ortsumgehung bei Heßheim war in Teilbereichen nicht wirtschaftlich geplant. Der Straßenaufbau war zu dick bemessen. Kosten von mehreren 10 000 können bei Planänderungen vermieden werden. Ferner wurde das Land im Rahmen der Neuordnung des Wirtschaftswegenetzes zu Unrecht mit Kosten von 90 000 belastet. Die Verkehrssicherheit bei Anschlüssen und Querungen von Wirtschaftswegen war nicht nachgewiesen.

Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass

a) im Rahmen der Umgestaltung der Einmündung der L 700 in die L 480 bei Zweibrücken

aa) der kommunale Verkehrsplan fortgeschrieben wurde und der Zweckverband „Entwicklungsgebiet Flugplatz Zweibrücken" um eine zeitnahe Erstellung eines Erschließungskonzepts gebeten wird, ab) bei der Verbesserung der Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und Radfahrer über die L 700 eine Brückenlösung nicht mehr berücksichtigt wird,

b) bezüglich des Baus der Ortsumgehung Heßheim ba) der Höhenverlauf der Ortsumgehung in einem Teilbereich abgesenkt wird,

bb) im westlichen Abschnitt der Ortsumgehung die Dicke der Frostschutzschicht verringert wird, bc) die Kosten für die Neuordnung der Wirtschaftswege, soweit sie über die Aufwendungen für ein gleichwertiges Wirtschaftswegenetz hinausgehen, aus kommunalen Mitteln getragen werden, bd) die Verkehrssicherheit der Anschluss- und Querungsbereiche der Wirtschaftswege an das Straßennetz geprüft wurde.

12. Zuwendungsverfahren im Bereich der Agrarförderung12)

Im Bereich der einzelbetrieblichen Förderung wurde der Vorhabenbeginn anhand unzutreffender Daten überwacht. Zuwendungsrechtliche Nebenbestimmungen wurden nicht immer zum Bestandteil des Bescheids über die Gestattung des vorzeitigen Vorhabenbeginns gemacht. Eine ordnungsgemäße Überwachung der Vorlage von Verwendungsnachweisen war nicht sichergestellt.

Verwendungsnachweise enthielten häufig keine Sachberichte. Diesbezügliche Mustervordrucke waren teilweise uneinheitlich und entsprachen in einigen Punkten nicht den maßgeblichen Bestimmungen. Die gebotene Beteiligung anderer Stellen u. a. bei Regelungen zum Verwendungsnachweis unterblieben.

Regelungen der Bewilligungsbehöre zum Vergabeverfahren standen mit zuwendungsrechtlichen Vorgaben nicht im Einklang. Aufträge wurden überwiegend ohne den gebotenen Wettbewerb vergeben.

Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass

a) zur besseren Überwachung das Datum der Wirksamkeit der Gestattung des vorzeitigen Vorhabenbeginns in den Bescheiden erfasst wird,

b) die allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung zwischenzeitlich zum verbindlichen Bestandteil der Bescheide über die Gestattung des vorzeitigen Vorhabenbeginns erklärt werden,

c) die Überwachung der Vorlage der Verwendungsnachweise sichergestellt wurde, von den Zuschussempfängern grundsätzlich Sachberichte gefordert werden und ein einheitliches Verwendungsnachweismuster gemäß den zuwendungsrechtlichen Vorgaben verwendet wird,

d) bei Erlass abweichender Vorschriften die Vorgaben hinsichtlich der zu beteiligenden Stellen beachtet werden.

Die Landesregierung wird aufgefordert, die Geltungsdauer der Verwaltungsvorschrift über die Förderung von einzelbetrieblichen Investitionen in der Landwirtschaft auf drei Jahre zu begrenzen und eine etwaige Verlängerung von dem Ergebnis eines Erfahrungsberichts abhängig zu machen, in dem anhand des Referenzkostensystems und weiterer geeigneter Parameter aufzuzeigen ist, dass überhöhte Kostenvoranschläge, eine ­ nicht auf allgemeine Baupreissteigerungen zurückzuführende ­ Erhöhung der zuwendungsfähigen Ausgaben und eine Verringerung der Zahl der Bewilligungen vermieden werden konnten.

11) Nr. 11 des Jahresberichts 2009 (Drucksache 15/3100 S. 77), Stellungnahme der Landesregierung hierzu (Drucksache 15/3393 S. 12). 12) Nr.12 des Jahresberichts 2009 (Drucksache 15/3100 S. 81), Stellungnahme der Landesregierung hierzu (Drucksache 15/3393 S. 13).