Umgehungsstraßen im Landkreis Mainz-Bingen

Bezugnehmend auf unsere Kleine Anfrage 2271 fragen wir die Landesregierung:

1. Wie erklärt die Landesregierung den Widerspruch, dass der Verkehrsminister einerseits in der Presse (Mainzer Rhein-Zeitung vom 12. Januar 2008) eingeräumt hat, dass die Westumgehung Hechtsheim mit dem Anschluss an die A 60 zu einer deutlichen Verkehrserhöhung für Ebersheim und Harxheim geführt habe, andererseits jedoch in seiner Antwort auf unsere o. g. Anfrage (Drucksache 15/3614) feststellt, dass es für die Ortsumgehung Harxheim „aufgrund der nachrangigen Einstufung vorerst keine Planungsaktivitäten" gibt?

2. Was muss gegeben sein, damit die Ortsumgehung Harxheim nicht mehr als nachrangig eingestuft wird?

3. Wie erklärt die Landesregierung den Widerspruch, dass das Verkehrsministerium einerseits der Ortsgemeinde Stadecken-Elsheim mitgeteilt hat, dass die für den Bau der Westspange, Ortsumgehung Stadecken-Elsheim, erforderlichen ökologischen Untersuchungen 2009 durchgeführt würden, während uns in der o. g. Antwort der Landesregierung für dieselbe Maßnahme ein Termin für 2010 genannt wurde?

4. Was bedeutet konkret „Aktualisierung der ökologischen Untersuchungen" (Drucksache 15/3614)?

5. Wie viele ökologische Untersuchungen hat es für die in Frage 3 genannte Ortsumgehung gegeben und in welchem Zeitraum wurden sie durchgeführt?

6. Wie hoch belaufen sich die Kosten für jede einzelne ökologische Untersuchung?

7. Aus welchen Gründen gab es bei der in Frage 3 genannten Ortsumgehung mehrere ökologische Untersuchungen?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 3. September 2009 wie folgt beantwortet:

Zu den Fragen 1 und 2:

Eine Ortsumgehung (OU) für Harxheim wurde im Jahr 2004 im Rahmen einer landeseinheitlichen Bewertung hinsichtlich monetärer Faktoren (Kosten, Nutzen) und nicht-monetärer Faktoren (z. B. Betroffenheiten, Ökologie, Städtebau) untersucht. Aufgrund des hierbei ermittelten Nutzen-Kosten-Verhältnisses (1,2) konnte die Maßnahme im Vergleich zu den anderen bewerteten Maßnahmen in Rheinland-Pfalz nicht als vordringlich bewertet werden.

Im Jahr 2008 wurde aufgrund einer höheren Verkehrsbelastung eine Nachbewertung der OU Harxheim durchgeführt. Dabei wurde ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 3,4 ermittelt. Im landesweiten Maßnahmenvergleich ergibt sich hieraus gleichwohl keine deutliche Verbesserung der Dringlichkeit des Projektes gegenüber anderen Projekten, die eine höhere Priorität haben.

Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht der Landesregierung kein „Widerspruch" erkennbar.

Zu Frage 3: Die für die Westumgehung Stadecken-Elsheim erforderlichen ökologischen Untersuchungen werden derzeit bearbeitet. Bei dem in

Drucksache 15/3614 genannten Termin 2010 handelt es sich um den Zeitpunkt der voraussichtlichen Fertigstellung der Untersuchungen.

Zu den Fragen 4 und 7:

Die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) für die Ortsumgehung Stadecken-Elsheim wurde bereits 2001 abgeschlossen. Aufgrund des langen Zeitraums muss die avifaunistische Untersuchung aktualisiert werden. Die Untersuchung wird auch wegen verschiedener erforderlicher Begehungen bis Ende 2009 andauern. Weiterhin wurde im betroffenen Bereich zwischenzeitlich ein Vogelschutzgebiet (VSG) ausgewiesen. Die Verträglichkeit der Maßnahme mit dem VSG muss auf Grundlage der aktualisierten avifaunistischen Untersuchung geprüft werden. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im Frühjahr 2010 vorliegen.

Zu Frage 5: Neben den in der Antwort zu Frage 4 und 7 dargestellten, noch nicht abgeschlossenen Untersuchungen wurde bisher eine UVS im Jahre 2001 abgeschlossen.

Zu Frage 6: Die Kosten für die in 2001 fertiggestellte UVS betrugen ca. 46 000 ; die Kosten für die derzeit laufende avifaunistische Untersuchung belaufen sich auf ca. 5 000. Für die anschließende VSG-Verträglichkeitsuntersuchung werden die Kosten auf rund 7 000 geschätzt.