Eingeschränkte Qualität der Briefzustellung durch die Deutsche Post AG an Montagen

Die Deutsche Post AG hatte im Frühsommer des Jahres angekündigt, die Briefzustellung an Montagen durch einen deutlich verringerten Einsatz von Briefzustellern einzuschränken. Über die Sommermonate war festzustellen, dass diese Ankündigung auch umgesetzt wurde. Hinzu kommt, dass Presseberichten gemäß Briefe langsamer zugestellt werden als zugesichert, wie eine Stichprobe ergeben habe. Im Landtag wurde durch Herrn Wirtschaftsminister Hering am 25. Juni 2009 angekündigt, dass die Landesregierung sich für eine dezidierte Untersuchung der Rechtskonformität dieser Änderungen in der Qualität der postalischen Diensterfüllung bei der Bundesnetzagentur einsetzen wolle.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Welches Ergebnis hat die Untersuchung der Bundesnetzagentur hinsichtlich der eingeschränkten Briefzustellung seitens der Deutschen Post AG ergeben?

2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus dieser Untersuchung hinsichtlich der für die nähere Zukunft zu erwartenden Qualität der Briefzustellung sowie der Grundversorgung mit Postdienstleistungen in Rheinland-Pfalz?

3. Welche Konsequenzen hätte nach Einschätzung der Landesregierung eine an Montagen eingeschränkte Postzustellung nicht nur für Privatpersonen, sondern insbesondere für rheinland-pfälzische Unternehmen?

4. Wie beurteilt die Landesregierung Presseberichte, denen zufolge die Deutsche Post AG bereits jetzt die von ihr zugesicherten Zustellungsfristen von Briefsendungen nicht realisieren kann?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 15. September 2009 wie folgt beantwortet:

Zu den Fragen 1, 2 und 4: Die Bundesnetzagentur hat auf eine Anfrage der Landesregierung nach der Rechtskonformität der angekündigten und im Sommer 2009 vollzogenen Änderungen in der Briefzustellung mit Schreiben vom 20. August 2009 geantwortet. Hierin stellt sie fest, dass ihr keine Hinweise auf generelle Einschränkungen in der werktäglichen Zustellung in den beiden Sommermonaten vorliegen. Eine schlechtere Versorgung strukturell benachteiligter Regionen sei weder jetzt noch zukünftig zu befürchten.

Ebenso sei nicht zu erwarten, dass die Einstellung des Nachtluftpostnetzes durch die Deutsche Post AG zu einem Absinken auf die gesetzliche Vorgabe führen werde, nach der 80 % der an einem Werktag eingelieferten Briefsendungen im Jahresdurchschnitt am nächsten Werktag zugestellt sein müssten.

Nach Auffassung der Landesregierung entspricht diese Einschätzung der Bundesnetzagentur jedoch nicht den in den vergangenen Monaten entstandenen subjektiven Erfahrungen der Bevölkerung. Auch die unlängst in Presseberichten bekannt gewordenen Ergebnisse stichprobenartiger Brieflaufzeitmessungen scheinen das subjektive Empfinden der Bevölkerung zu bestätigen, nach dem die o. g. Zustellquote von 80 % nicht eingehalten wird.

Die Ergebnisse dieser Stichproben sind jedoch noch nicht hinreichend aussagekräftig, um daraus auf eine grundsätzliche Gefährdung des postalische Universaldienstes zu schließen. Die Landesregierung hat daher Anfang September 2009 eigene Stichproben für eine Brieflaufzeitmessung durchgeführt. Sobald die Ergebnisse hierzu vorliegen, wird die Landesregierung diese bekannt geben.

Zu Frage 3: Eine dauerhaft eingeschränkte Postzustellung an Montagen würde nach Einschätzung der Landesregierung für Privatpersonen wie auch für die rheinland-pfälzischen Unternehmen zu erheblichen negativen Konsequenzen führen. Dies gilt insbesondere für wichtige, an Unternehmen und Privatleute gerichtete Geschäftspost, die oftmals einer besonderen Eilbedürftigkeit unterliegt.