Schuldenbremse

Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise hat dazu geführt, dass der Staat und speziell die Finanzhilfen wieder eine stärkere Bedeutung erlangt haben. Nicht nur spezifische Finanzhilfen und Steuervergünstigungen (z.B. für Familien, Bildung oder den Klimaschutz) werden - wie in den letzten Jahren - in ihrer Wirkung für Wirtschaft und Gesellschaft positiv bewertet. Das Versagen der Finanzmärkte und das Übergreifen auf die realen Märkte hat durch die verschiedenen Rettungsmaßnahmen - vom „Bankenrettungsschirm" über die Unterstützung einzelner Branchen wie der Automobilindustrie bis hin zu allgemeinen Konjunktur- und Wachstumsprogrammen - dazu geführt, dass Finanzhilfen im weitesten Sinne massiv zur Stützung von Konjunktur und Wachstum eingesetzt werden.

· Die Finanzhilfen im Haushalt des Landes Rheinland-Pfalz sind im Berichtszeitraum von 1.410 Mio. Euro (Ist 2006) auf 1.697 Mio. Euro (Ansatz 2010) und damit um 287 Mio. Euro angestiegen. Von besonderer Bedeutung sind hier die außerordentlichen Finanzhilfen im Rahmen der Umsetzung des Konjunkturprogramms II (K II) in Höhe von rund 121 Mio. Euro (2010) und die Erhöhung der Finanzhilfen für Kindertagesstätten bzw. den Ausbau der frühen Förderung über den Berichtszeitraum um 148 Mio. Euro. Ohne das K II betragen die Finanzhilfen im Jahr 2009 noch 1.527 Mio. Euro und im Jahr 2010 1.576 Mio. Euro. Bereinigt um verschiedene weitere Sonderentwicklungen (wie Kindertagesstätten, Gemeinschaftsaufgaben, etc.) ergibt sich ein Finanzhilfevolumen von rund 1 Mrd. Euro.

· Eine zentrale Herausforderung für die Finanzpolitik der nächsten Jahre wird es sein, unter Berücksichtigung der jeweiligen wirtschaftlichen Lage die Finanzhilfen im Hinblick auf die ab 2020 umfassend geltende Schuldenbremse wieder auf ein niedrigeres Niveau zurückzuführen und damit einen wesentlichen Beitrag zum Erreichen des finanzpolitischen Zieles der Haushaltskonsolidierung zu leisten. Eine besonders aufgabenkritische Überprüfung aller Subventionen, insbesondere der konjunkturbedingten Maßnahmen, ist geboten. Dies wird aber allein nicht ausreichen, weitere strukturelle haushaltswirtschaftliche Eingriffe werden notwendig sein. Aufgrund des konjunkturbedingten Vorziehens staatlicher Investitionen und Finanzhilfen muss nach der Krise eine deutliche Haushaltsentlastung eintreten.