in Verbindung mit § 100 Satz 1 GOLT auf Verlangen des Anfragenden Auskunft im zuständigen Ausschuss in vertraulicher Sitzung zu

Maßnahme Betrag Empfänger (Euro) Sachkosten anlässlich einer Klausurtagung des Vorstands des 193,10 Forstamt Soonwald Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e. V. mit Vertretern der oberen und obersten Jagdbehörde Beschaffung jagdlicher Fachliteratur 34,90 Gutenbergbuchhandlung Dr. Kohl, zugunsten des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Maßnahmen zur Verhütung von Wildschäden im Jahr 2008

Entwicklung von Managementstrategien und Monitoring- 58 628,39 Forschungsanstalt für Waldökologie und verfahren für Rotwild im Pfälzerwald Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) zugunsten der Jagdausübungsberechtigten Entwicklung eines nichtinvasiven Verfahrens zur Erfassung 42 825,32 Forschungsanstalt für Waldökologie und von Wildschweinpopulationen Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) zugunsten der Jagdausübungsberechtigten Wildschadensaufnahme von Verbiss- und Schälschäden 22 154,28 Forschungsanstalt für Waldökologie und im Wildforschungsgebiet Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) zugunsten der Jagdausübungsberechtigten Gänsemonitoring im Rahmen der Verhütung von Schäden 16 000,00 GNOR Süd, zugunsten der Jagdausübungsdurch Wildgänse berechtigten Entwicklung eines Verfahrens zur Erfassung von Wildbe- 15 771,00 Forschungsanstalt für Waldökologie und ständen; Befliegung „Trippstadter Verfahren" Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) zugunsten der Jagdausübungsberechtigten Lebensraumgutachten Gerolstein; Untersuchung der 8 416,51 Institut für Tierökologie und Naturbildung Weiserflächen im Raum Gerolstein Scheinwerfer-Wildtaxation in den Rotwildhegegemein- 7 120,00 Gemeinschaft der Rotwildhegegemeinschaften Kelberg und Hillesheim schaften Kelberg und Hillesheim Wissenschaftliche Erfassung und Beprobung von Jagdstrecken 6 357,22 Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) zugunsten der Jagdausübungsberechtigten LMP ­ Lebensraum-Modell-Projekt Osburg-Saar 8 938,90 Förderverein Rotwildring Osburg-Saar e. V. Losungskartierung von Rotwild 4 775,00 Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) zugunsten der Jagdausübungsberechtigten Fahrtkostenerstattung und Löhne für Aushilfskräfte in 18 197,77 Zentralstelle der Forstverwaltung zur Zusammenhang mit der Erstellung des „Waldbaulichen Auszahlung an die jeweils Beauftragten Gutachtens" Scheinwerfer-Wildtaxation im Bereich des Walderholungs- 221,10 Walderholungsverband Rhein-Nahe verbands Rhein-Nahe im Binger Wald

1) Das Land Rheinland-Pfalz hat auf der Grundlage des § 40 Abs. 2 des Landesjagdgesetzes mit dem Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e. V. (LJV) eine Vereinbarung über die Durchführung von hoheitlichen und nicht hoheitlichen Aufgaben durch den LJV getroffen (Vertrag vom 15. Juni 1992). Für die Durchführung dieser Aufgaben erhält der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e. V.

Die Landesregierung ist bereit, gemäß § 80 Abs. 8 in Verbindung mit § 100 Satz 1 GOLT auf Verlangen des Anfragenden Auskunft im zuständigen Ausschuss in vertraulicher Sitzung zu nennen.

Zu Frage 4: In den Jahren 2007 und 2008 wurden aus dem Landkreis Ahrweiler keine Anträge auf Zuwendung aus Mitteln der Jagdabgabe gestellt. Folglich flossen auch keine Mittel.

Dennoch werden die Jagdausübungsberechtigten im Landkreis Ahrweiler durch die Übernahme der Kosten für die Beseitigung von seuchenverdächtigem Schwarzwild sowie Schwarzwildaufbrüchen aus den gemaßregelten Gebiet im Landkreis direkt und durch überregionalen Projekte (z. B. Wildbret Marketinginitiative, Förderung der Schweißhunde, Erstellung von digitalen Karten der Wildbewirtschaftungsbezirke usw.) indirekt begünstigt.

Eine Aufschlüsselung der in den Landkreis fließenden Mittel ist nur durch einen unverhältnismäßig hohen Aufwand möglich.

Margit Conrad

Staatsministerin Aufgaben Höhe der Projektförderung in Euro

2. nicht hoheitliche Aufgaben

­ jagdliche Ausbildung 61 355,03

­ Beratungsstelle Gensingen 40 903,35

­ Beratungsstelle für Natur- und Umweltschutz und Landespflege 51 129,19

­ Bau, Ausbau und Unterhaltung der Schießplätze zur Ausbildung 40 903,35 und zur Erhöhung der Schießfertigkeiten