Verbleib der Summe von 95 Millionen Euro vom Treuhandkonto der Nürburgring GmbH in der Schweiz

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann wurde die Summe von 95 Mio., die nach Angaben der Landesregierung am 5. März 2009 von der LLB an die Deutsche Bank weitergeleitet wurde, beim Wechsel der Treuhandbank in der Schweiz auf ein Konto der Schweizer Bank UBS geleitet?

2. Wer waren die Inhaber und Zeichnungsberechtigten dieses Kontos bei der UBS?

3. Warum befand sich nach Angaben der Landesregierung diese Summe offensichtlich seit dem Wechsel der Schweizer Treuhandbank bis zum 7. Juli 2009 auf einem Konto der UBS in der Schweiz und nicht, wie es bei diesen Transaktionen bis dahin üblich war, auf einem Konto in Deutschland?

4. An welchem Tag wurden die 95 Mio., die nach Angaben der Landesregierung am 8. Juli 2009 vom Konto bei der UBS überwiesen wurden, auf dem von der Landesregierung genannten Konto der Nürburgring GmbH bei der LBBW gutgeschrieben?

5. Aus welchem Grund war es aus der Sicht der Landesregierung oder der Nürburgring GmbH angebracht oder notwendig, dass, wie Ministerpräsident Beck im Plenum des Landtags dargestellt hat, zwei namentlich genannte Vertreter der Nürburgring GmbH für zwei Tage in die Schweiz reisten, um diese Überweisung zu bewerkstelligen?

6. Welches waren die Daten der Überweisung der 95 Mio. durch die Nürburgring GmbH an den Liquiditätspool und die Gutschrift der Summe auf dem Konto des Liquiditätspools des Landes?

Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 8. Oktober 2009 wie folgt beantwortet:

Die Kleine Anfrage 2437 beantworte ich auf der Grundlage der Auskünfte der Nürburgring GmbH wie folgt:

Zu Frage 1: Die Bareinlage von 95 Mio. wurde ­ wie bereits in meiner Antwort auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage 2340 (Drucksache 15/3684) des Abgeordneten Alexander Licht (CDU) dargestellt ­ am 9. Juni 2009 auf ein Konto der Nürburgring GmbH bei der UBS AG weitergeleitet.

Zu Frage 2: Kontoinhaber war die Nürburgring GmbH. Für dieses Konto waren zwei verantwortliche Mitarbeiter der Nürburgring GmbH gemeinschaftlich zeichnungsberechtigt.

Außerdem gab es eine nur gemeinschaftlich auszuübende Zeichnungsberechtigung zu Gunsten der beiden verantwortlichen Mitarbeiter der Nürburgring GmbH mit Herrn Urs Barandun.

Zu Frage 3: Die Nürburgring GmbH verfolgte das Ziel, in ihrer Anlagestrategie eine zinsoptimale Lösung bei absoluter Sicherheit der Bareinlagen zu erreichen. Ein Konto in Deutschland sei zu dessen Verwirklichung nicht erforderlich gewesen, da es keine Sicherheitsvorund sogar marginale Zinsnachteile erbracht hätte.

Zu den Fragen 4 und 6:

Die Gutschrift auf dem Konto der Nürburgring GmbH bei der LBBW erfolgte am 13. Juli 2009. Die Nürburgring GmbH überwies den Betrag taggleich auf ihr Konto beim Liquiditätspool des Landes, wo der Betrag ebenfalls bereits am 13. Juli 2009 gutgeschrieben wurde. Beide Daten wurden in der Sitzung des Haushalts- und Finanzauschusses am 25. August 2009 unter TOP 10 bereits dargestellt (siehe auch Seite 4 des Wortprotokolls der genannten Sitzung).

Zu Frage 5: Die Sicherungsmechanismen der Kontoinhaberschaft bedingten die persönliche Anwesenheit der Zeichnungsberechtigten zum Vollzug des Überweisungsauftrags.