Kinderhospiz Sterntaler in Dudenhofen

Seit März 2009 ist das erste Kinderhospiz in Rheinland-Pfalz in der Trägerschaft des Vereins Sterntaler e. V. bereit, seinen Betrieb aufzunehmen. Doch liegt bislang eine Betriebserlaubnis nicht vor, sodass bislang noch keine Patienten mit ihren Familien aufgenommen werden konnten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann wird die Betriebserlaubnis erteilt und was waren die Gründe für die Verzögerung?

2. Wenn es zutrifft, dass die Landesregierung ursprünglich den Abschluss von Kooperations- bzw. Zielvereinbarungen mit ambulanten Kinderhospizdiensten zur Voraussetzung für die Erteilung der Betriebserlaubnis erklärt hat, hieran zwischenzeitlich aber nicht mehr festhält, was sind die Gründe für die Meinungsänderung?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die eigenen ambulanten Betreuungsmöglichkeiten des Trägervereins und den erfolgten Abschluss einer Kooperationsvereinbarung des Trägervereins mit dem ambulanten Hospizdienst für den südlichen Rhein-PfalzKreis?

4. Mit welchen öffentlichen Mitteln gedenkt die Landesregierung das Kinderhospiz in Dudenhofen oder vergleichbare Einrichtungen zu fördern?

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 29. Oktober 2009 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Das geplante stationäre Kinderhospiz in Dudenhofen ist eine Einrichtung, in der Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden oder Unterkunft bekommen. Der Träger einer solchen Einrichtung braucht nach § 45 des Achten Buches Sozialgesetzbuch für den Betrieb eine Betriebserlaubnis.

Das Landesjugendamt hat vor Erteilung einer solchen Erlaubnis besonders zu prüfen, ob für die Betreuung der Kinder geeignete Fachkräfte zur Verfügung stehen und ob die gesundheitliche Versorgung, die medizinische Betreuung und die Integration in die Gesellschaft gesichert sind.

Die Integration von Kindern, die an einer lebensverkürzenden Erkrankung leiden, in die Gesellschaft ist ein zentrales Qualitätsmerkmal der Hospizarbeit. Damit diese Integration gelingt, ist eine enge Zusammenarbeit von ambulanten und stationären Hospizen und von den Hospizen mit der Kinderkrankenpflege erforderlich.

Der Verein Sterntaler e. V. hat sich jetzt nach langen Verhandlungen bereit erklärt, eng mit den ambulanten Kinderhospizdiensten in der Region und mit den regionalen Kinderkrankenpflegediensten zusammenzuarbeiten.

Die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen und das Landesjugendamt sehen in einer verbindlichen und vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit des Vereins Sterntaler e. V. als Träger des stationären Kinderhospizes in Dudenhofen mit den ambulanten Kinderhospizdiensten in der Region eine wesentliche Voraussetzung für die Erteilung der Betriebserlaubnis und zum Abschluss eines Versorgungsvertrages.

Um die Qualität der Kinderhospizarbeit im Interesse der Kinder und ihrer Angehörigen zu sichern, unterstützt die Landesregierung diese Haltung.

Mittlerweile hat sich der Verein Sterntaler e. V. als Träger des Kinderhospizes in Dudenhofen gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen schriftlich bereit erklärt, mit den ambulanten Kinderhospizdiensten in der Region zusammenzuarbeiten und diese Zusammenarbeit auch konkret zu dokumentieren.

Da die Verhandlungen über eine Vereinbarung über eine Zusammenarbeit von ambulanten Kinderhospizdiensten und dem stationären Kinderhospiz Zeit brauchen, haben sich die Krankenkassen und das Landesjugendamt bereit erklärt, diese schriftliche Zusage als ausreichend anzusehen, um eine vorläufige Betriebserlaubnis zu erteilen und einen ersten Versorgungsvertrag abzuschließen.

Die Vereinbarung zur Zusammenarbeit soll parallel im kommenden Jahr unter der Moderation des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen mit den Beteiligten verhandelt und geschlossen werden.

Zu 3.: Die Landesregierung kann zu den ambulanten Betreuungsmöglichkeiten des Vereins Sterntaler e. V. als Träger des stationären Kinderhospizes keine Aussagen machen, da den Beteiligten erst seit wenigen Wochen bekannt ist, dass der Verein Sterntaler e. V. auch Ehrenamtliche für die Betreuung von Kindern im Rahmen seines ambulanten Kinderkrankenpflegedienstes einsetzt.

Für die ambulante Betreuungsarbeit für Kinder, die an einer lebensverkürzenden Erkrankung leiden, sind andere Qualifikationen notwendig als für die Betreuung und Begleitung erwachsener Menschen, die sich in ihrer letzten Lebensphase befinden.

Vor diesem Hintergrund hält die Landesregierung die Forderung der gesetzlichen Krankenkassen und des Landesjugendamtes, dass Sterntaler mit den regionalen ambulanten Kinderhospizdiensten und nicht ausschließlich mit einem ambulanten Hospizdienst für Erwachsene kooperieren muss, für fachlich überzeugend.

Zu 4.: Eine zusätzliche steuerfinanzierte Förderung des Kinderhospizes in Dudenhofen oder vergleichbarer Einrichtungen durch die Landesregierung ist nicht vorgesehen.

Die Finanzierung des Aufenthaltes eines Kindes im stationären Kinderhospiz ist durch die entsprechenden Vorschriften im Fünften Buch Sozialgesetzbuch geregelt. Der Förderverein Sterntaler e. V. hat nicht zuletzt durch die Aktion Herzenssache des Südwestrundfunks (SWR) mittlerweile über 1,5 Mio. Euro an Spenden eingeworben, um die offenen Kosten zu decken.