Honorarverteilung durch die Kassenärztliche Vereinigung in Rheinland-Pfalz

Presseberichten zufolge kam es in der Region Kaiserslautern zur Schließung von Facharztpraxen. Hintergrund ist die neue Honorarordnung sowie die damit verbundene Entwicklung der Regelleistungsvolumina (RLV) in 2009. Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV) sowie der gesetzlichen Krankenkassen haben sich entsprechend zu den Vorgängen öffentlich geäußert.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. In welchem Umfang und für welche Facharztgruppen ist es aus Sicht der Landesregierung in der zweiten Jahreshälfte 2009 zu einer spürbaren Reduzierung der Regelleistungsvolumina gegenüber den ersten beiden Quartalen 2009 gekommen, insbesondere auch im Vergleich zu anderen westdeutschen KV-Bezirken?

2. Welche Gründe sieht die KV Rheinland-Pfalz für die grob unterschiedliche Entwicklung der Regelleistungsvolumina in den einzelnen Facharztgruppen, insbesondere auch im Vergleich zu anderen westdeutschen KV-Bezirken?

3. Wie bewertet die Landesregierung die diesbezügliche Einschätzung der KV?

4. Wie beurteilt die Landesregierung die Forderung der AOK Rheinland-Pfalz hinsichtlich der Einführung einer „TransparenzKommission" (bestehend aus den jeweils betroffenen Arztgruppen, rheinland-pfälzischen Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigung und dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen als Aufsichtsbehörde)?

5. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht gegenüber der KV, um bei Praxisschließungen im Raum Kaiserslautern die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu gewährleisten?

6. Wie beurteilt die Landesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht, die Presseberichten zufolge getätigte Aussage des Vorstandsvorsitzenden der KV Rheinland-Pfalz, dass „die Praxen, nachdem ihre RLV aufgebraucht sind, ab dem 1. Oktober nur noch gegen Kostenerstattung auf Grundlage des Euro-EBM abrechnen" sollen (Ärzte Zeitung vom 21. September 2009)?

7. Bleibt die Landesregierung bei ihrer ursprünglich und immer wieder neu formulierten Einschätzung, dass die ab dem Jahr 2009 geltende Honorarordnung für Ärzte transparent, finanziell attraktiv und für die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung hilfreich ist?

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 2. November 2009 wie folgt beantwortet:

Zu 1: Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz hat der Landesregierung mitgeteilt, dass die Reduzierung der Regelleistungsvolumina im zweiten Halbjahr 2009 in allen Facharztgruppen nahezu gleich ausgefallen sei. Es gebe keine wesentlichen Unterschiede zwischen den Fachgruppen. Unterschiedlich sei allerdings die Honorarentwicklung, da der Anteil an Leistungen, die nicht dem Regelleistungsvolumen unterliegen, von Fachgruppe zu Fachgruppe sehr variiere.

Das Regelleistungsvolumen der einzelnen Ärztin oder des einzelnen Arztes errechnet sich aus der Fallzahl des Vorjahresquartals multipliziert mit dem Regelleistungsvolumen-Fallwert der Fachgruppe. Die durchschnittlichen Fallzahlen variieren von KV-Bereich zu KV-Bereich. In Stadtstaaten sind sie in der Regel niedriger als in Flächenländern wie Rheinland-Pfalz. Die dortigen Ärztinnen und Ärzte behandeln weniger Patientinnen und Patienten, rechnen aber pro Patientin oder Patient auch mehr Leistungen ab, da die Patientinnen und Patienten aufgrund der kurzen Wege die Fachärztinnen und Fachärzte mehrfach im Quartal in Anspruch nehmen. Einen einheitlichen Regelleistungsvolumen-Fallwert kann es derzeit nicht geben, denn die Morbidität und auch die spezifische Versorgungsstruktur unterscheiden sich von Kassenärztlicher Vereinigung zu Kassenärztlicher Vereinigung.

Die gemittelten Werte für das ganze Jahr 2009 in Rheinland-Pfalz weichen nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz nicht wesentlich von den Mitteljahreswerten anderer, vergleichbarer (ohne neue Länder und Stadtstaaten) Kassenärztlicher Vereinigungen ab.

Zu 2: Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz sieht die Ursache für die geringeren Regelleistungsvolumen-Fallwerte im zweiten Halbjahr 2009 im Wesentlichen in der Schätzsystematik der neuen Honorarreform. Die rechtsverbindlichen Regelleistungsvolumina müssten vier Wochen vor Quartalsbeginn mitgeteilt werden, wesentliche Einflussgröße für die Höhe der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung lägen jedoch erst nach Quartalsabschluss vor.

Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz hat für das vierte Quartal 2009 folgende Gründe für das Absinken der Regelleistungsvolumina genannt:

1. Verrechnung der Überzahlung aus dem ersten Quartal 2009. Die Überzahlung in Höhe von 7 Mio. Euro sei entstanden, da die Ärzteschaft mehr Vorwegleistungen abgerechnet habe, als von der Kassenärztlichen Vereinigung kalkuliert war.

2. Höherer Anteil der Hausärztinnen und Hausärzte in Rheinland-Pfalz an den Regelleistungsvolumen des vierten Quartals.

3. Erhöhung der Rückstellungen für Vorwegabzüge im fachärztlichen Bereich, um künftige Überzahlungen zu vermeiden.

Weiter hat die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz folgende Gründe angeführt, die sich ab dem dritten Quartal negativ ausgewirkt haben:

­ Die Bescheide zu den Regelleistungsvolumen mussten für das erste Quartal 2009 bereits Ende November 2008 verschickt werden.

Die Zahl der Versicherten je Krankenkasse sei aber erst seit Mai 2009 bekannt. Laut Kassenärztlicher Vereinigung seien ­ bedingt durch Versichertenwechsel ­ geringere Einnahmen als geschätzt zu verzeichnen gewesen.

­ Zusätzlich sei der Fremdkassenzahlungsausgleich für das erste Quartal 2009 erst im April 2009 als Schätzgröße bekannt geworden und konnte daher erst im Oktober 2009 abgewickelt werden; dieser erforderte laut Kassenärztlicher Vereinigung erheblich höhere Zahlungen an andere Kassenärztliche Vereinigungen als ursprünglich angenommen.

Somit habe erst mit den Bescheiden für die Regelleistungsvolumina für das dritte Quartal 2009 eine Anpassung an die geänderte Einnahmensituation vorgenommen werden können. Die zu hohen Ansätze in den Quartalen I und II/2009 hätten dazu geführt, dass die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz mehr Honorar an die Ärztinnen und Ärzte ausgezahlt hat, als die gesetzlichen Krankenkassen an Gesamtvergütung zur Verfügung gestellt hatten. Aus diesem Grund habe die Kassenärztliche Vereinigung mit zum Teil zweckgebundenen Rückstellungen die sich aus den Regelleistungsvolumen-Zuweisungsbescheiden ergebenden Honoraransprüche befriedigen müssen. Diese „Überzahlungen" müssten nach den mit den Krankenkassen getroffenen vertraglichen Regelungen im Laufe des Vergütungsjahres 2009 ausgeglichen werden und seien somit ursächlich für die Absenkung der Regelleistungsvolumen im vierten Quartal 2009.

Zu 3: Die derzeit diskutierten Absenkungen betreffen ausschließlich das Regelleistungsvolumen im fachärztlichen Bereich. Neben dem Regelleistungsvolumen sind zahlreiche weitere Leistungen zusätzlich abrechenbar. Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung erzielen einige Facharztgruppen, wie zum Beispiel Anästhesisten (im Durchschnitt 73 Prozent der Einnahmen) oder Gynäkologen (im Durchschnitt 67 Prozent der Einnahmen), mit diesen Zusatzleistungen sogar den größten Teil ihrer Einnahmen.

Bei einigen Fachgruppen (Anästhesisten, Nervenärzten, Psychiatern, Nephrologen), so die Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung, seien die Regelleistungsvolumen-Fallwerte in besonderem Umfang gesunken, da ab dem dritten Quartal 2009 bei diesen Arztgruppen wesentliche Leistungsanteile aus den Regelleistungsvolumen herausgenommen worden seien. Diese Leistungen werden seither mit festen Preisen und ohne Mengensteuerung vergütet, sodass die Änderung für die genannten Fachgruppen eine finanzielle Verbesserung darstellt.

Zum Vergleich mit den anderen Kassenärztlichen Vereinigungen ist zu ergänzen, dass bei einem Großteil der Kassenärztlichen Vereinigungen die tatsächlichen Abrechnungsergebnisse von den kalkulierten Vorwegabzügen abweichen. Das liegt im Wesentlichen daran, dass das Abrechnungsverhalten der Ärztinnen und Ärzte nicht zu hundert Prozent voraussehbar ist und die Kassenärztlichen Vereinigungen daher nur eine Einschätzung vornehmen können.

Tatsächlich haben die Kassenärztlichen Vereinigungen Ermessenspielraum im Hinblick darauf, wie sie mit den Überzahlungen umgehen. Diesen Spielraum nutzen die Kassenärztlichen Vereinigungen unterschiedlich. In Rheinland-Pfalz hat sich die Kassenärzt2 liche Vereinigung dazu entschieden, das entstandene Defizit im nächsten Quartal von der Vergütung der Ärzteschaft abzuziehen.

Sie hat als Begründung angeführt, die Kassenärztliche Vereinigung könne weder einen Kredit aufnehmen, noch zusätzliche Gelder von den Krankenkassen oder dem Land erhalten. Das Vorgehen der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz ist aufsichtsrechtlich nicht zu beanstanden.

Andere Kassenärztliche Vereinigungen greifen möglicherweise auf vorhandene Rücklagen zurück oder finden eine Lösung im Rahmen einer Korridorregelung.

Zu 4: Die Honorarverteilung und damit auch die Prüfung der von einigen Fachärztinnen und Fachärzten erhobenen Vorwürfe ist ureigene Aufgabe der Kassen und der Kassenärztlichen Vereinigung als gleichberechtigte „Partner" des Honorarvertrages. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen hat daher die Vorstände der Landesverbände der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz gebeten, gemeinsam die Ergebnisse der von der Kassenärztlichen Vereinigung in Auftrag gegebenen externen Prüfung auszuwerten. Die Vertragspartner haben für den 2. November 2009 einen ersten Gesprächstermin vereinbart.

Zu 5: Die derzeitige Situation ist für alle Beteiligten unbefriedigend. Die Landesregierung hat jedoch kein Verständnis dafür, wenn Streitigkeiten über die Honorarverteilung innerhalb der Ärzteschaft auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten ausgetragen werden.

Mit mehreren Schreiben an die Kassenärztliche Vereinigung hat das Ministerium eine Darlegung der Maßnahmen gefordert, die der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung zur Sicherstellung der fachärztlichen Versorgung in der Region unternommen hat oder noch unternehmen wird. In dem Zusammenhang hat das Ministerium darauf hingewiesen, dass die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz gemäß § 75 Abs. 1 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch den Krankenkassen und ihren Verbänden gegenüber die Gewähr dafür zu übernehmen hat, dass die vertragsärztliche Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht.

Sie hat die Erfüllung der den Vertragsärztinnen und Vertragsärzten obliegenden Pflichten zu überwachen und die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, soweit notwendig, unter Anwendung der in § 81 Abs. 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vorgesehenen disziplinarischen Mittel zur Erfüllung ihrer Pflichten anzuhalten.

Der Vorstand wurde mehrfach schriftlich und im Rahmen persönlicher Gesprächstermine darum gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass es zu keinen weiteren Praxisschließungen kommt und das Ministerium über die getroffenen Maßnahmen zu informieren. In dem Zusammenhang wurde nochmals ausdrücklich auf die Zusage der Kassenärztlichen Vereinigung hingewiesen, dass sie bei wiederholten Verstößen gegen vertragsärztliche Pflichten Disziplinarverfahren einleiten werde. Die Kassenärztliche Vereinigung hat mit Schreiben vom 23. und 24. September 2009 dargelegt, dass sie die Fachärzteschaft im Rahmen eines Gesprächs am 18. September 2009 darauf hingewiesen habe, dass der Vertragsarzt mindestens 20 Wochenstunden in der Praxis arbeiten muss, ansonsten in der Zeit während einer Praxisschließung die Versorgung der Patienten über den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder über eine kollegiale Vertretung sichergestellt sein muss. Ferner werde der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung ihm bekannt werdende Einzelfälle auf Verletzung der vertragsärztlichen Pflichten prüfen und im Gesamtgremium die sich daraus ergebenden Konsequenzen beschließen und eventuell Maßnahmen einleiten.

Auf die aktuellen Meldungen über Protestaktionen von Fachärzten in Kaiserslautern, Frankenthal und Umgebung hat das Ministerium ebenfalls reagiert; das Schreiben vom 23. Oktober 2009 liegt dem Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung vor. Darin wurde dem Vorstand mitgeteilt, dass die Ankündigungen der Ärzteschaft, zum Beispiel Sprechzeiten zu reduzieren und „Dienst nach Vorschrift" zu leisten, ernste Verstöße gegen die vertragsärztlichen Pflichten des Bundesmantelvertrags für Ärzte (BMV-Ä) und der Zulassungsverordnung für Ärzte (ZV-Ä) darstellen. Das Ministerium hat darauf hingewiesen, dass der Vertragsarzt nach § 17 Absatz 1 a BMV-Ä an seinem Vertragsarztsitz mindestens 20 Stunden wöchentlich in Form von Sprechstunden zur Verfügung stehen muss; ferner sind im Sinne des § 17 Absatz 2 BMV-Ä bei der Verteilung der Sprechstunden auf den einzelnen Tag die Besonderheiten des Praxisbereiches und die Bedürfnisse der Versicherten zu berücksichtigen. § 19a ZV-Ä wiederum verpflichtet den Arzt, die vertragsärztliche Tätigkeit vollzeitig auszuüben.

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung wurde erneut und dringend dazu aufgefordert, gegen die in der Presse zitierten Vertragsärzte gemäß § 75 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 81 Absatz 5 Satz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch disziplinarrechtlich vorzugehen. Weiter wurde darauf hingewiesen, dass einzelne Herrn Dr. Gerhardt in der Presse zugeschriebenen Äußerungen, unter anderem zur Kostenerstattung, in seiner Funktion als Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz nicht zulässig seien. Herr Dr. Gerhardt wurde um Auskunft gebeten, sollte er von den Medien falsch zitiert worden sein, auf welche Weise er tätig geworden ist, um eine Richtigstellung zu erreichen. Eine Antwort des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung auf dieses Schreiben liegt dem Ministerium noch nicht vor.

Zu 6.: Die „Ärzte Zeitung" vom 21. September 2009 berichtete, dass Herr Dr. Gerhardt im Rahmen eines Gesprächs mit Herrn Professor Michael Schmitz und anderen Fachärztinnen und Fachärzten in Kaiserslautern am Freitag, den 18. September 2009, vereinbart haben soll, dass die Praxen, nachdem ihre Regelleistungsvolumen aufgebraucht seien, ab dem 1. Oktober nur noch gegen Kostenerstattung auf Grundlage der Euro-Gebührenordnung abrechnen werden. Dr. Gerhardt hätte Verständnis für die Situation gezeigt und versprochen, am Montag, den 21. September 2009, im KV-Vorstand um Rückhalt für diese Lösung zu werben.

Dr. Gerhardt wurde vom Ministerium mit Schreiben vom 22. September 2009 darauf hingewiesen, dass der Versicherte nach § 13 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch anstelle der Sach- oder Dienstleistungen zwar Kostenerstattung wählen kann; dabei handelt es sich jedoch um ein Wahlrecht des Versicherten, nicht des Vertragsarztes. Sofern der behandelnde Arzt ausschließlich gegen Kostenerstattung tätig wird und eine Behandlung im Rahmen des Sachleistungsprinzips ablehnt, ist das ein Verstoß gegen vertragsärztliche Pflichten. Ein derartiges Verhalten ist rechtswidrig und damit vom Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung gemäß § 75 Absatz 2 Satz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch mit den ihm zur Verfügung stehenden disziplinarischen Mitteln zu unterbinden.

Ferner wurde Herrn Dr. Gerhardt mitgeteilt, dass die Aufforderung an seine Mitglieder, Patientinnen und Patienten nach Überschreitung des Regelleistungsvolumens nur noch gegen Kostenerstattung zu behandeln, oder eine öffentliche Sympathie- oder Verständnisbekundung für ein derartiges Verhalten aufsichtsrechtlich zu beanstanden wäre.

Unabhängig davon, ob die Pressedarstellung den Tatsachen entspreche oder nicht, wurde Dr. Gerhardt aufgefordert, klarzustellen, dass Praxen, die ab dem 1. Oktober 2009 bei Überschreitung des Regelleistungsvolumens nur noch gegen Kostenerstattung auf Grundlage der Euro-Gebührenordnung abrechnen, rechtswidrig handeln. In einem Gespräch im Ministerium am 25. September 2009 hat Dr. Gerhardt versichert, dass er in den Medien fehlerhaft zitiert worden sei.

Zu 7: Ziel muss es sein, mehr Transparenz in die Verteilung der Arzthonorare zu bringen. Dafür muss jedoch nicht gleich ein völlig neues Abrechnungssystem geschaffen werden. Der Bewertungsausschuss auf Bundesebene muss aber in einigen Bereichen nachbessern.

Entscheidend ist außerdem, dass die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz ihren Mitgliedern die Honorarverteilung nachvollziehbar und allgemein verständlich erläutert. Auf diese Weise können ein großer Teil der Missverständnisse ausgeräumt und Ängste beseitigt werden.

Die Selbstverwaltung verfügt darüber hinaus über ausreichende Mittel, um mögliche Verwerfungen zu beseitigen. Neben der Anerkennung von Praxisbesonderheiten und Härtefallregelungen ist vor allem die Korridorlösung zu nennen. Zahlreiche Kassenärztliche Vereinigungen haben mittlerweile von der Korridorlösung Gebrauch gemacht und so zu mehr Honorarverteilungsgerechtigkeit innerhalb der Ärzteschaft beigetragen.

Die derzeitigen Regelungen bieten Lösungsmöglichkeiten, die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz muss sie aber auch nutzen.

Nach den Berechnungen der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz ist davon auszugehen, dass durch die Honorarreform der Umsatz der rheinland-pfälzischen Vertragsärzteschaft im Jahr 2009 im Vergleich zum Vorjahr um durchschnittlich etwa sieben bis acht Prozent steigen wird. Darüber hinaus konnten viele Ärztinnen und Ärzte bereits im Jahr 2008 durch die Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) als erster Stufe der Honorarreform deutliche Verbesserungen ihrer Vergütungen erzielen.