Einbürgerung in Worms

Das Land Rheinland-Pfalz hat sich dazu bekannt, dass es Zuwanderung braucht und dass alle Menschen, die hier leben, sich diesem Land verbunden fühlen sollen. Am Ende einer gelungenen Integration soll die Einbürgerung von Personen mit Migrationshintergrund stehen.

Hierzu frage ich die Landesregierung:

1. Die Kommunen wurden mit der Einrichtung kostenfreier Beratungsstellen beauftragt; können diese den Beratungsbedarf in ausreichendem Maße trotz der angespannten Haushaltslage decken?

2. Wie werden die Beratungsstellen finanziert und gibt es hierzu Mittel/Refinanzierungsmöglichkeiten von Bund oder Land?

3. Wie viele in Worms wohnhafte Personen haben sich für einen Integrationskurs/Einbürgerungstest angemeldet (Beantwortung bitte in absoluten Zahlen und im Verhältnis zur Gesamtzahl der nichtdeutschen Bevölkerung)?

4. Wie lange beläuft sich (maximal) die Wartezeit bis zu einem Integrationskurs/Einbürgerungstest?

5. Wie hat sich die Zahl der Eingebürgerten seit der Einführung der Einbürgerungstests verändert?

6. Wie viele Bewerber werden zusätzlich von der Ausländerbehörde und von der Arbeitsagentur zu einem Integrationskurs geschickt?

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 11. November 2009 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Für den Vollzug der staatsangehörigkeitsrechtlichen Vorschriften ist nach § 1 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten vom 10. Dezember 1999 (GVBl. S. 447, BS 400-8) die Kreisverwaltung und in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung zuständig. Im Rahmen dieser Zuständigkeit vollziehen die kommunalen Behörden auch die einbürgerungsrechtlichen Vorschriften des Staatsangehörigkeitsgesetzes; sie nehmen die Aufgabe als Auftragsangelegenheit wahr. Lediglich für Ermessenseinbürgerungen nach § 8 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier zuständig.

Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Einbürgerungsbehörden mit Schreiben vom 17. März 2009 auf bestehende Informationsangebote zur Einbürgerung, vor allem auf die von der Beauftragten der Landesregierung für Migration und Integration neu aufgelegte Broschüre „Fragen und Antworten zur Einbürgerung", aufmerksam gemacht und gebeten, diese Broschüre den an einer Einbürgerung interessierten Ausländerinnen und Ausländern in geeigneter Weise zugänglich zu machen. Die Broschüre wird kostenfrei zur Verfügung gestellt. Weiter wurde den Behörden eine elektronische Fassung der Broschüre übermittelt und angeregt, die Broschüre möglichst auf der Homepage der Behörde einzustellen. In diesem Zusammenhang wurde die Beratungs- und Auskunftspflicht der Behörden nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit § 25 des Verwaltungsverfahrensgesetzes angesprochen, wonach Behörden die Stellung von Anträgen anregen und Auskünfte über die den Beteiligten im Verwaltungsverfahren zustehenden Rechte und obliegenden Pflichten erteilen sollen.

In Rheinland-Pfalz können sich an einer Einbürgerung Interessierte mit Fragen und Anliegen auch an die Migrationsberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände, an die kommunalen Ausländer- oder Integrationsbeiräte, an die Landesarbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration (AGARP), an die Ausländer- und Integrationsbeauftragten der Kommunen und der Kirchen, an den Initiativausschuss für Migrationspolitik und an die Beauftragte der Landesregierung für Migration und Integration wenden. Weitere Informationen können der oben genannten Broschüre und der unter www.einbuergerung.rlp.de eingerichteten Homepage entnommen werden.

Zu 2.: Amtshandlungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten sind nach § 38 Abs. 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes grundsätzlich kostenpflichtig. Die von den Antragstellenden zu entrichtenden Gebühren und Auslagen stehen den Rechtsträgern der Behörden, den Landkreisen und den kreisfreien Städten zu.

Reine Informations- oder Beratungsgespräche durch die Einbürgerungsbehörden unterliegen nicht der Gebührenpflicht. Die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte, die sich mit ihrem Grundberatungsangebot ausschließlich an die Neuzugewanderten richtet, erhält eine finanzielle Unterstützung durch den Bund, während die Migrationsfachdienste in Rheinland-Pfalz durch die Landesregierung finanziell gefördert werden. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration (AGARP) und der Initiativausschuss erhalten eine institutionelle Unterstützung durch die Landesregierung.

Zu 3.: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist nach § 1 der Integrationskursverordnung für die Durchführung der Integrationskurse und nach § 8 der Integrationskursverordnung für die Datenerhebung zuständig. Die Statistiken des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge erfassen bei den zum Integrationskurs zugelassenen Personen nicht den Wohnort. Zu der Gesamtzahl der Teilnehmenden an Integrationskursen in Rheinland-Pfalz wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.

Für die technische Durchführung des bundeseinheitlichen Einbürgerungstests können nach § 2 der Einbürgerungstestverordnung auf der Grundlage von Verwaltungsvereinbarungen der Länder mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Prüfstellen des Bundesamtes genutzt werden. Von dieser Möglichkeit hat die Landesregierung Gebrauch gemacht. Die Statistiken des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge erfassen bei den zum Einbürgerungstest angemeldeten Personen nicht den Wohnort.

Seit der Einführung des Einbürgerungstests zum 1. September 2008 haben in Rheinland-Pfalz bis zum Stichtag 30. Juni 2009 insgesamt 3 243 Personen am Einbürgerungstest teilgenommen; davon 3 181 erfolgreich (98,1 Prozent).

Zu 4.: Die Wartezeiten für einen Integrationskurs hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören das Zustandekommen eines Kurses aufgrund der Anmeldezahlen und die Einstufung der Teilnehmenden nach ihrem Fortbildungsbedarf. Beispielsweise beträgt die Wartezeit bei der Volkshochschule Worms derzeit maximal drei Monate, für Spezialkurse besonderer Zielgruppen (zum Beispiel Eltern, Analphabeten, Lernungeübte) kann es unter Umständen zu längeren Wartezeiten kommen. Die Volkshochschule Worms hat mitgeteilt, dass sie sich bei längeren Wartezeiten um eine Weitervermittlung an andere Integrationskursträger innerhalb von Worms bemühe, um die Zahl wartender Kursteilnehmer möglichst gering zu halten.

Die Wartezeiten bis zur Ablegung eines Einbürgerungstests hängen von der Zahl der Angemeldeten ab. Nach Auskunft der Volkshochschulen in Rheinland-Pfalz, die die Einbürgerungstests durchführen, betragen die Wartezeiten derzeit zirka vier bis sechs Wochen.

Zu 5.: Der Einbürgerungstest wurde zum 1. September 2008 eingeführt. Da die statistischen Erhebungen über Einbürgerungen nach § 36 des Staatsangehörigkeitsgesetzes jahrgangsweise vorgenommen werden und statistische Ergebnisse über die im Jahr 2009 erfolgten Einbürgerungen erst im Mai 2010 vorliegen, ist ein statistischer Vergleich derzeit nicht möglich.

Die Stadtverwaltung Worms hat mitgeteilt, dass nach ihrer Einschätzung der Einbürgerungstest nicht zu einem Rückgang der Einbürgerungen in Worms geführt habe.

Zu 6.: Nach den statistischen Erhebungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wurden in Rheinland-Pfalz im Zeitraum 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2008 auf der Grundlage des § 44 a des Aufenthaltsgesetzes bei 1 299 Personen Verpflichtungen durch die Ausländerbehörden ausgesprochen. Durch die Träger der Grundsicherung wurden 1 069 Personen zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet. An den Integrationskursen haben in Rheinland-Pfalz im Jahr 2008 insgesamt 7 876 Personen (ohne Spätausgesiedelte) teilgenommen.

Im Zeitraum 1. Januar 2009 bis 30. Juni 2009 wurden bei insgesamt 3 168 Teilnehmenden 641 Personen durch die Ausländerbehörden und 506 Personen durch die Träger der Grundsicherung verpflichtet.