Unterrichtsversorgung an den Schulen im Kreis Bad Kreuznach

Bezugnehmend auf meine Kleine Anfrage 2451 und die Antwort der Landesregierung ­ Drucksache 15/3889 ­ frage ich die Landesregierung:

1. Werden alle Lehrerinnen und Lehrer, die sich derzeit in Mutterschutz bzw. Elternzeit befinden, mit der entsprechenden Stundenzahl vertreten?

2. Ist entsprechende Vertretung auch für die Lehrerinnen und Lehrer gesichert, die in den kommenden Monaten in Mutterschutz bzw. Elternzeit gehen werden?

3. An wie vielen Grundschulen werden Feuerwehrlehrkräfte fest als Ersatz für die Lehrerinnen und Lehrer in Mutterschutz bzw. Elternzeit eingesetzt?

4. Ist bei allen Feuerwehrlehrerinnen und -lehrern für einen Ersatz gesorgt?

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 27. November 2009 wie folgt beantwortet:

Zu den Fragen 1 und 2: In der Antwort der Landesregierung vom 13. Oktober 2009 zu den Fragen 3 und 5 der Kleinen Anfrage 2451 (Drucksache 15/3889) hat die Landesregierung mitgeteilt, dass sich zum Zeitpunkt der Rückfrage bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, dem 30. September 2009, im Landkreis Bad Kreuznach 66 Lehrkräfte in Mutterschutz oder in Elternzeit befanden sowie für 22 Lehrkräfte bekannt war, dass sie in den kommenden Monaten in Mutterschutz oder in Elternzeit gehen werden.

Zur Abdeckung des hierdurch entstehenden Vertretungsbedarfs stehen Schulaufsicht und Schulen adäquate Instrumente zur Verfügung. Dies sind neben der Einstellung von Vertretungskräften durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion auch schulinterne Regulierungsmöglichkeiten wie Vertretungen über das Projekt Erweiterte Selbstständigkeit (PES) oder die vorübergehende Aufstockung von Deputaten von Lehrkräften. Die Beschaffung der erfragten Angaben erfordert, Schulaufsicht und Schulen in jedem konkreten Einzelfall um entsprechende Auskunft zu bitten. Dieses Vorgehen für jede der 88 Lehrkräfte, die sich auf bis zu 61 öffentliche Schulen im Landkreis Bad Kreuznach verteilen, ist mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden und im Rahmen der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage nicht zu leisten.

Zu Frage 3: An zwei Grundschulen im Landkreis Bad Kreuznach werden Feuerwehrlehrkräfte fest als Ersatz für Lehrerinnen und Lehrer in Mutterschutz bzw. Elternzeit eingesetzt.

Zu Frage 4: Ja.