Planung der B 10 zwischen Landau und Queichhambach

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die in der Presse bekannt gewordenen Aussagen des Landesbetriebs Mobilität, wonach es beim Ausbau der B 10 weder für den Abschnitt Landau ­ Godramstein einen Abschluss des Planfeststellungsverfahrens bis zum Jahresende geben wird, noch ein Prüfungsergebnis des Bundesverkehrsministers für die Planungsunterlagen zum Abschnitt Godramstein ­ Klemmentalbrücke vorliegt?

2. Entfallen dadurch Finanzierungsmittel aus den Konjunkturpaketen des Bundes?

3. Welche Ursache sieht die Landesregierung für diese Verzögerungen gegenüber den Ankündigungen des Landesverkehrsministers vom Juni 2009 vor dem Landtagsplenum?

4. Welche Zeitperspektiven sieht die Landesregierung für die Planfeststellungen in den hier genannten Abschnitten der B 10?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 2. Dezember 2009 wie folgt beantwortet:

Zu den Fragen 1, 3 und 4: Ursache für die derzeit absehbaren zeitlichen Verzögerungen beim Erlass des Planfeststellungsbeschlusses für den Abschnitt Landau bis Godramstein sind die über 2 000 Einwendungen, die gegen den Ausbauabschnitt eingereicht wurden und die noch anstehenden Nacharbeiten, die im Juni 2009 noch nicht erkennbar waren. Die Planfeststellungsbehörde wird diese Einwendungen eingehend und intensiv prüfen und eventuelle zusätzliche Untersuchungen durchführen.

Die Landesregierung geht derzeit davon aus, dass es gelingt, den Beschluss für den Abschnitt Landau bis Godramstein im Sommer nächsten Jahres zu erlassen und für den Abschnitt Godramstein bis Klemmental mit der Planfeststellung zu beginnen.

Zu Frage 2: Nein.