In Rheinland Pfalz gibt es das verbundene Lehramt an Grund und Hauptschulen

66. In welchem Umfang werden Studierende für das Lehramt an Hauptschulen in den kommenden Jahren Schulpraktika an Hauptschulen absolvieren und wie werden diese auf die einzelnen Hauptschulstandorte verteilt?

In Rheinland-Pfalz gibt es das verbundene Lehramt an Grund- und Hauptschulen. Die Studierenden besuchen über die Dauer ihres Studiums verteilt ein Orientierungspraktikum sowie Block- und Fachpraktika. Die jährlichen Zahlen schwanken entsprechend des individuellen Studienverlaufs. Die Verteilung auf die einzelnen Schulen wird durch die Universität organisiert, an der die Studierenden eingeschrieben sind. Praktikumsschulen sind Hauptschulen, verbundene Grund- und Hauptschulen, Grundschulen, Regionale Schulen, Integrierte Gesamtschulen, Kooperative Gesamtschulen und Duale Oberschulen.

Ein Lehramt an Hauptschulen ist im Rahmen des Dualen Studien- und Ausbildungskonzeptes geplant. Im Bachelorstudium werden orientierende Praktika in verschiedenen Schularten absolviert, bevor die Entscheidung für das konkret angestrebte Lehramt von den Studierenden getroffen wird, sowie vertiefende Praktika in einer Schulart gemäß des angestrebten Lehramtes. Im Masterstudium wird das Fachpraktikum im angestrebten Lehramt absolviert. Insoweit ist eine verlässliche Prognose über die Nachfrage nach Praktikumsplätzen an Hauptschulen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Planungsgrundlage für alle Praktika sind die zu erwartenden Studierendenzahlen. Die Verteilung der Praktikumsplätze erfolgt im Rahmen des E-Government durch ein internetgestütztes Verfahren mit dem Arbeitstitel „M@PLES" („Management der Praktika im Lehramtsstudium").

Welche konkreten Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für Lehrerinnen und Lehrer sowie Inhaber von Funktionsstellen an Hauptschulen wurden durch die Landesregierung in den vergangenen fünf Jahren vorgenommen?

Durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Altersteilzeit seit dem Schuljahr 1999/2000 wurde und wird einer Vielzahl namentlich älterer Lehrkräfte die Möglichkeit geboten, durch Reduzierung ihrer Unterrichtsverpflichtung die persönliche Belastung zu reduzieren und dienstliche Verpflichtungen und private Lebensplanung leichter zu koordinieren; dies betrifft auch eine erhebliche Zahl von Lehrkräften an Hauptschulen.

Mit Beginn des Schuljahres 2005/2006 wurde die Schulleitungsanrechnung für die 253 kleinsten Schulen des Landes um regelmäßig zwei Stunden angehoben; hiervon waren auch erste Hauptschulen betroffen. Die Verbesserung der Schulleitungsanrechnung wird im Verlaufe der Legislaturperiode auf die übrigen Schulen gemäß einem noch festzulegenden Stufenplan ausgedehnt werden, wovon dann auch die Hauptschulen profitieren werden.

Nachdem die Lehrkräfte seit dem Schuljahr 1999/2000 im Rahmen des verpflichtenden Ansparens jeweils eine Unterrichtsstunde wöchentlich mehr erbracht haben, wird diese Ansparstunde beginnend mit dem Schuljahr 2007/2008 zurückerstattet. Im Übrigen können Hauptschulen in sozialen Brennpunkten statt der Drittelpauschale („Anrechnungstopf" für das Kollegium) eine Zweidrittelpauschale erhalten und bekommen zusätzliche Förder- und Differenzierungsstunden zugewiesen.

Fach Absolventinnen und Absolventen zum Einstellungstermin

1. August 2006 1. Februar 2006 1. Werken Aus- und Fortbildung

Welche konkreten Maßnahmen wurden ergriffen, um den Beruf des Hauptschullehrers und die Wahl des Studienganges Lehramt an Grund- und Hauptschulen attraktiver zu gestalten? Welche Wirkung haben diese bisher gezeigt?

69. Welche konkreten Veränderungen bezüglich der Hauptschullehrerausbildung sind inzwischen umgesetzt?

Gemäß Kabinettsbeschluss vom April 2003 über die Eckpunkte der Reform der Lehrerbildung ist beabsichtigt, das bislang verbundene Lehramt an Grund- und Hauptschulen zu trennen und damit ein in besonderer Weise ausgestaltetes Studium für das Lehramt an Hauptschulen curricular zu definieren. Mit dem Entwurf von curricularen Standards für jedes unterrichtsrelevante Studienfach wird den Besonderheiten aller Lehrämter, so auch an Hauptschulen, Rechnung getragen. Die neue Prüfungsordnung mit den modularisierten curricularen Standards als Anlage befindet sich derzeit in der Anhörung.

Mit einer Übergangsverordnung für die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen vom 13. September 2005 wurden für den Studiengang bereits das Fach Bildungswissenschaften eingeführt und hierfür verbindliche Module definiert, nach denen insbesondere erziehungswissenschaftliche, psychologische und soziologische Kompetenzen erreicht werden sollen: Modul 1: Sozialisation, Erziehung und Bildung, Modul 2: Didaktik, Medien, Kommunikation, Modul 3: Diagnostik, Differenzierung, Integration.

Mit diesen Konkretisierungen wurde die Ausbildung von Lehrkräften an Grund- und Hauptschulen unter dem Aspekt der Professionalität weiterentwickelt. Gemäß dieser Prüfungsordnung studieren die Studienanfänger seit dem Wintersemester 2005/2006. In dieser kurzen Beobachtungsperiode sind Auswirkungen noch nicht seriös nachweisbar.

Durch die Inkraftsetzung von Modulen für das Fach Bildungswissenschaften konnte vorab bereits für alle Lehrämter eine verlässliche und schulorientierte Weiterentwicklung der Qualifizierung zukünftiger Lehrerinnen und Lehrer im Bereich der Vermittlungswissenschaften eingeleitet werden. Eine Erweiterung erfolgt sowohl in den Bildungswissenschaften wie auch in den Fachwissenschaften mit den Fachdidaktiken mit Inkrafttreten der Prüfungsordnung, mit der alle Aspekte der Reform der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung umgesetzt werden.

Wegen des noch nicht abgeschlossenen Verfahrens für eine neue Landesverordnung über die Erste Staatsprüfung, mit der alle Reformaspekte erfasst werden, wird im Folgenden ausschließlich auf die Bildungswissenschaften Bezug genommen.

70. In welchen Teilen werden die Ausbildungsmodule schulartübergreifend angeboten?

Die entsprechenden Veranstaltungen der Universitäten sind dann schulartübergreifend, wenn Inhalte thematisiert werden, die unabhängig vom gewählten Lehramtsstudium von grundlegender bildungswissenschaftlicher Bedeutung sind, z. B. im Wintersemester 2006/2007 an der Universität Koblenz-Landau „Schülerbeurteilung: Gestern, heute und morgen" im Modul 3 „Diagnostik, Differenzierung, Integration" oder „Einführung in die Erziehungs- und Bildungstheorie " im Modul 1 „Sozialisation, Erziehung und Bildung".

Welche Ausbildungsmodule sind speziell auf die Ausbildung von Hauptschullehrern zugeschnitten?

Die verbindlichen Inhalte und Kompetenzerwartungen der drei bildungswissenschaftlichen Studienmodule zielen neben den schulartübergreifenden Inhalten und Kompetenzen auch auf schulartspezifische Studieninhalte und Kompetenzen. Für das Studium zukünftiger Hauptschullehrerinnen und -lehrer werden deshalb Veranstaltungen angeboten, die in besonderer Weise auch auf das Berufsfeld „Hauptschule" ausgerichtet sind, z. B. im Wintersemester 2006/2007 an der Universität Koblenz-Landau „Nachhaltiges Lernen in der Hauptschule" oder „Alte Rezepte oder neue Lösungen? Verhaltensauffällige Kinder in Schule und Familie" im Modul 2 „Didaktik, Medien, Kommunikation".

Welche Fortbildungsangebote wurden in den letzten fünf Jahren speziell Lehrerinnen und Lehrern an Hauptschulen durch welche Einrichtungen unterbreitet und wie wurden diese genutzt?

Alle Angebote, die sich an Sekundarstufe-I-Lehrkräfte richten, können in der Regel von Hauptschullehrerinnen und -lehrern genutzt werden.

HS Bad Kreuznach Ringstr.