Mitfahrerparkplätze in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz ist ein Land mit vielen Berufspendlern. Steigende Kosten, aber auch wachsendes Umweltbewusstsein lässt viele Pendler heute auf Fahrgemeinschaften zurückgreifen. Hierfür steht im Land eine steigende Anzahl sogenannter Mitfahrerparkplätze zur Verfügung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Mitfahrerparkplätze gibt es in Rheinland-Pfalz, wie viele sind in den letzten vier Jahren dazugekommen?

2. Welchen Standard gibt es für die Einrichtung von Mitfahrerparkplätzen in Rheinland-Pfalz?

3. Warum gibt es auch Mitfahrerparkplätze, die beleuchtet werden, wie beispielsweise an der A 1 bei Longuich?

4. Wie sieht die Landesregierung die Gefahren der häufig eher abgelegenen Mitfahrerparkplätze, die nicht beleuchtet sind, im Bezug auf die persönliche Sicherheit der Pendler?

5. Mit welchen Mitteln gedenkt die Landesregierung, dem Sicherheitsempfinden der Pendler hier Rechnung zu tragen?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. Dezember 2009 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: In Rheinland-Pfalz stehen derzeit 132 Mitfahrerparkplätze zur Verfügung; hiervon wurden vier Mitfahrerparkplätze in den vergangenen vier Jahren eingerichtet.

Zu Frage 2: Ein spezieller Standard, der für die Einrichtung von Mitfahrerparkplätzen vorgegeben ist, existiert nicht.

Zu Frage 3: Die Beleuchtung von Straßen ist grundsätzlich Aufgabe der Kommunen; eine Verpflichtung zur Beleuchtung durch den Straßenbaulastträger besteht nicht. Insofern wurde auch der Mitfahrerparkplatz bei Longuich auf besonderen Wunsch und auf Kosten der Ortsgemeinde Longuich mit einer Beleuchtung ausgestattet.

Zu Frage 4: Bei Dunkelheit stellen unbeleuchtete Wege, Straßen oder Plätze grundsätzlich potenzielle Angsträume dar, die die subjektive Sicherheit erheblich beeinträchtigen. Dies gilt auch für Mitfahrerparkplätze.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist Straftaten auf Mitfahrerparkplätzen nicht gesondert aus. Belegbare statistische Zahlen liegen der Polizei daher nicht vor. Nach übereinstimmender Auskunft der Polizeipräsidien stellen jedoch Mitfahrerparkplätze in Rheinland-Pfalz bislang keine Kriminalitätsbrennpunkte dar. Es wurden einzelne Fälle von Diebstählen an oder aus Fahrzeugen registriert. Fälle von Gewaltkriminalität gegen Personen, z. B. gegen Pendler oder sonstige Benutzer der Mitfahrerparkplätze, sind der Polizei bisher nicht bekannt geworden. Für einen Anstieg der insgesamt geringen Anzahl von Straftaten auf Mitfahrerparkplätzen liegen gegenwärtig keine Anhaltspunkte vor.

Zu Frage 5: Die Polizei überwacht Mitfahrerparkplätze im Rahmen ihrer Streifentätigkeit. Mitfahrerplätze werden darüber hinaus regelmäßig zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten als Kontrollstellen für allgemeine Verkehrs- oder Schwerpunktkontrollen genutzt.

Damit sind Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte häufig auf Mitfahrerparkplätzen präsent.

Das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes hat verschiedene Informationsfaltblätter für Autofahrer entwickelt. So bittet die Polizei z. B. mit dem Faltblatt „Bremsen Sie Diebe rechtzeitig aus" die Fahrzeugführer, wertvolle Gegenstände nach dem Abstellen aus dem Fahrzeug zu entfernen oder nicht sichtbar zu lagern. Der sog. „Anti-Klau-Anhänger", der im Fahrzeug am Rückspiegel angebracht wird, signalisiert potenziellen Dieben, dass in dem so markierten Fahrzeug keine wertvollen Gegenstände enthalten sind.

Der Aufkleber „STOPP! In diesem Fahrzeug sind keine wertvollen Gegenstände" wird an den Fahrzeugscheiben angebracht und verfolgt ebenfalls dieses Ziel. Die Polizei verteilt diese Präventionsmaterialien auf Mitfahrerparkplätzen, aber auch in Parkhäusern oder auf anderen öffentlichen Parkplätzen.

Daneben weist die Polizei mit großen Warntafeln an den Ein- und Ausfahrten der Mitfahrerplätze darauf hin, keine Wertgegenstände in den geparkten Fahrzeugen zurückzulassen.