Finanzamt

Juni 2010 zu rechnen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass alle erforderlichen Wertgutachten rechtzeitig von den Zuwendungsempfängern der ADD zur Prüfung vorgelegt werden.), sondern erst ab 2 500 EUR vorsieht. Durch das personelle Risikomanagement können Auswirkungen auf die Qualität der Steueraufsicht im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden. Qualitative Einbußen sind darüber hinaus bei kurzfristigen Ausfällen der Aufsichtsdienste zu erwarten, soweit eine Kompensation durch Personal des Innendienstes nicht möglich ist. An einzelnen Standorten ergeben sich zusätzliche Einschränkungen aufgrund der räumlichen Situation, fehlender automationstechnischer Kontroll- und Überwachungssysteme sowie der Störanfälligkeit der Geräte im Automatenspiel.

Zu Buchstabe b

Mit dem Landesgesetz zur Änderung des Spielbankgesetzes vom 18. Februar 2009 (GVBl. 2009 S. 81) ist die Ermächtigungsgrundlage für die Einführung elektronischer Überwachungssysteme im Bereich der Spielbanken in einer seitens des Ministeriums des Innern und für Sport zu erlassenden Rechtsverordnung (Spielordnung) geschaffen worden. Da die Spielordnung selbst noch nicht geändert ist, existiert nach wie vor keine Rechtsgrundlage, die es der Landesregierung ermöglicht, die Einrichtung elektronischer Überwachungssysteme einzufordern.

Die überarbeitete Landesverordnung über den Spielbetrieb in öffentlichen Spielbanken (Spielordnung) befindet sich derzeit in der Entwurfsphase. Der aktuelle Entwurf sieht die Aufnahme von Regelungen zur „Spielkontrolle/Videoüberwachung" durch einen zusätzlichen Paragraphen vor.

Zu Buchstabe c)

Aufgrund der nur kurzen Einsatzdauer elektronischer Abrechnungs- und Kontrollsysteme im Ende Juni 2009 eingerichteten Zweigspielbetrieb Nürburg (Erlebniswelt Nürburgring) sind diesbezüglich noch keine praktischen Erfahrungswerte vorhanden. Anlass zu Beanstandungen hat es bisher nicht gegeben.

Zu Textziffer 7: Bearbeitung von Haftungsfällen durch das Finanzamt Speyer-Germersheim

Seit Beginn der Erprobung wurden im Anschreibezeitraum in den beteiligten Finanzämtern insgesamt 408 Haftungsfälle registriert.

Dabei wurden mittlerweile 168 Haftungsbescheide erlassen. Im Durchschnitt belief sich die Haftungssumme laut Haftungsbescheid auf 27 180 EUR (Minimalwert 75 EUR; Maximalwert 453 650 EUR).

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von der Haftungsanregung bis hin zur Haftungsankündigung gegenüber dem Haftungsschuldner betrug rund 15 Tage. Von der Haftungsankündigung bis zur Erteilung eines Haftungsbescheids vergingen dann im Schnitt 64 Tage. Die benötigte Arbeitszeit von der Haftungsanregung bis hin zum Erlass eines Haftungsbescheides betrug im Durchschnitt der Fälle im Anschreibezeitraum rund 150 Minuten.

Wegen der Kürze der Pilotierungsphase können nur vorläufige Erfahrungen mitgeteilt werden. Bei einer Mehrheit der Pilotierungsämter zeichnet sich eine eher positive Haltung zur zentralen Haftungsbearbeitung ab. Insbesondere die Finanzämter, in denen

­ wie beim Finanzamt Speyer-Germersheim ­ die zentrale Haftungsbearbeitung der Vollstreckungsstelle zugeordnet ist, berichten von guten Ergebnissen. Bei diesem Modell ergibt sich der Vorteil, dass der Zeitraum zwischen Bekanntwerden möglicher Haftungsvoraussetzungen bis zum Eintritt in die Haftungsprüfung sehr kurz ist und die Vollstreckungsstelle bereits beim Einstieg in die Haftungsprüfung Kenntnisse über die finanzielle Situation des Haftungsschuldners hat, die frühzeitig Aussagen zu den Erfolgsaussichten seiner Inhaftungnahme zulassen.

Die zentrale Haftungsbearbeitung hat bei den meisten Finanzämtern dazu geführt, dass die Zahl der Haftungsanregungen zugenommen hat und diese zeitlich früher erfolgen. In diesem Zusammenhang wird auch immer wieder die Präventivwirkung einer frühzeitigen Haftungsprüfung und ­ankündigung beim Haftungsschuldner hervorgehoben.

Zu Textziffer 8: Vollstreckungsstellen von Finanzämtern

Der Vorschlag des Rechnungshofs, die Innenrevision der Oberfinanzdirektion Koblenz in die Geschäftsprüfungen der Vollstreckungsstellen mit einzubeziehen, wird grundsätzlich befürwortet.

Derzeit werden Überlegungen zur Umorganisation der Innenrevision angestellt, im Rahmen derer auch die Einbindung von Geschäftsprüfungen der Vollstreckungsstellen (ggf. unter Beteiligung des Fachreferates des Oberfinanzdirektion) in das Tätigkeitsfeld der Innenrevision beabsichtigt ist.

Mit der Umsetzung des dahingehenden Vorschlags des Rechnungshofs kann unter Bezug auf vorstehende Ausführungen voraussichtlich im ersten Quartal des Jahres 2010 gerechnet werden.

Zu Textziffer 9: Umbau und Modernisierung der Südpfalz-Therme der Staatsbad Bad Bergzabern GmbH

Zu Buchstabe a)

Der LBB wurde zwischenzeitlich beauftragt, mit den Architekten/Fachingenieuren eine Reduzierung der Nebenkostenabrechnung zu erreichen. Sollten es hier zu keiner Vereinbarung kommen, müsste der Rückforderungsanspruch eingeklagt werden.

Zu Buchstabe b)

Die Zahlung des korrekten Rechnungsbetrages anstelle des angebotenen Pauschalbetrages beruhte auf der nicht rechtzeitigen Prüfung der Pauschalforderung durch den Projektsteuerer und die seinerzeitige Geschäftsführung der Staatsbadgesellschaft. Es wurde Einvernehmen erzielt, die vermeidbaren Ausgaben hälftig zu tragen.

Zu Textziffer 10: Organisation und Personalbedarf von Dienstleistungszentren Ländlicher Raum

Zu Buchstabe a)

Die neuen, derzeit nach Schwierigkeitsgrad und Umfang zunehmenden konzeptionellen Aufgaben und Arbeiten der Gruppen „Entwicklung ländlicher Raum" werden auf der Grundlage des Fördergrundsatzes „Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE)", des „Strategiepapiers für die Entwicklung der ländlichen Räume in Rheinland-Pfalz" und der „Leitlinien Landentwicklung und ländliche Bodenordnung" vom Ministerium fürWirtschaft, Verkehr,Landwirtschaft undWeinbau mittelfristig vorgegeben und in jährlichen Arbeitsbesprechungen an die dringendsten Bedarfe sowie an den mit dem vorhandenen Personal zu bewältigenden Arbeitsumfang angepasst.

Landesweit umfassen diese konzeptionellen Aufgaben und Arbeiten derzeit etwa folgende Entwicklungsprozesse, die schrittweise im kommenden Jahrzehnt nach jeweils vorgegebenen Prioritäten in den einzelnen DLR umzusetzen sind:

­ Initiierung und Betreuung von Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepten (ILEK), Regionalmanagements (RM), Betreuung durch das Ministerium vorgegebener Netzwerkbildungen und Projektuntersuchungen (PU).

­ Pilotierung von Dorfflurbereinigungsverfahren zur Erprobung neuer Strategien der Dorfinnenentwicklung an fünf ausgewählten Modelldörfern.

­ Pilotierung und Einführung von Bodenordnungsstrategien zur Offenhaltung und langfristigen Bewirtschaftung von Talauen und Hanglagen in unterschiedlichen Regionen.

­ Erprobung neuer Kulturlandschaftsprojekte im Zusammenwirken mit Flächen bezogenen touristischen Vorhaben.

­ Erprobung und Durchführung neuer, gemeinsam finanzierter und organisierter Waldflurbereinigungsmodelle zusammen mit Landesforsten.

­ Modellierung neuer Bodenordnungsprozesse als Reaktion auf die alternativen Energiegewinnungsarten (Biogasanlagen, nachwachsende Rohstoffe, große Solaranlagen Nutzungsrechte bei Windkraftanlagen usw.).

­ Auswirkung Flächen bezogener Vorgaben der EU auf die Landentwicklung (Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, der Bodenschutzrichtlinie, der Vorgaben des Naturschutzes u. a.).

­ Konzeptionelle Arbeiten und neue Vorgehensweisen bei zukunftsgerechtem Wirtschaftswegebau für Zugfahrzeuge und Gerätegarnituren mit großen Fahrzeugbreiten und hohen Achslasten.

Im DLR Westpfalz sind schrittweise aufgrund der vielfältigen Landschaftsstrukturen alle vorgenannten Entwicklungsprozesse zu erproben. Wegen des hier schon sehr weit fortgeschrittenen Strukturwandels besteht besondere Dringlichkeit. In diesem Zusammenhang ist auch der freiwillige Nutzungstausch weiterzuentwickeln.

Im DLR Mosel besitzt neben den vorgenannten Schwerpunkten die Entwicklung der „Dachmarke Mosel" besondere Priorität; dafür fallen allerdings weniger Arbeiten für ILEK und RM an.

Die Entwicklungsvorhaben werden immer im Rahmen von Kontrakten durchgeführt, d. h., leistungsfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden für genau festgelegte Projekte (mit Projektplan) aufgrund von Kontrakten den Projekten zugeordnet. Die Entwicklungsarbeiten werden so gesteuert, dass im Bereich der Projekte zur ländlichen Entwicklung ein AK-Einsatz von maximal fünf bis acht AK (ein hD, zwei bis vier gD, zwei bis drei mD) nicht überschritten wird. Mittelfristig werden für die vorgenannten Arbeiten jeweils maximal ein hD, zwei gD und zwei mD veranschlagt.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Schlüsselfunktionen für die Entwicklung des ländlichen Raums in einer an den Abteilungsleiter angehängten organisatorischen Einheit („Projektentwicklungsstelle Ländlicher Raum") eigenständig wahrgenommen werden sollen. Die Bodenordnungsgruppen können diese Leistungen aufgrund der Vorgabe, die Bodenordnungsverfahren möglichst schnell und effizient auszuführen, nicht erbringen.

Die entsprechenden Änderungen werden bei der derzeitigen Überarbeitung der Dienstanweisung für die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum berücksichtigt.

Zu Buchstabe b)

Das DLR Mosel hat unter Zugrundelegung der für das Jahr 2008 verfügbaren Zahlen einen Wirtschaftlichkeitsvergleich durchgeführt.

Der Wirtschaftlichkeitsvergleich hat ergeben, dass für die meisten durchgeführten Analysen eine kostendeckende Leistungserbringung im Vergleich zu Privatlaboren, soweit die Analysen von diesen angeboten werden, gegeben ist. Dies resultiert daraus, dass durch die Gerätechemie arbeitsaufwendige und teure nass-chemische Analysen entfallen und damit Personal auch für andere Aufgabenbereiche am DLR Mosel zur Verfügung gestellt wird. Weitere Kostenersparnisse werden zukünftig durch die Verlagerung des Weinlabors von Trier in das Steillagenzentrum Mosel in Bernkastel-Kues möglich sein. Dadurch, dass in Bernkastel-Kues der Laborraum wesentlich geringer ist, werden in dem neuen Gebäude auch die Nebenkosten erheblich niedriger ausfallen. Zur Kostenentlastung wurden folgende Maßnahmen ergriffen:

­ Die chemische Bodenanalytik wurde vollständig aufgegeben.

­ Die Analysen für Anträge der amtlichen Prüfnummer wurden bereits deutlich reduziert und werden mit dem Umzug in das Steillagenzentrum in Bernkastel-Kues eingestellt.

­ Die Untersuchung von Destillaten wird nur noch im Rahmen der Qualitätskontrolle von wirtschaftlichen Vereinigungen, die für die Regionalentwicklung von Bedeutung sind, durchgeführt.

­ Die Gebühren für momentan nicht kostendeckende Analytik werden angepasst.

Das Labor wird sich zukünftig auf Spezialanalytik, die von privaten Weinlaboren nicht angeboten wird, konzentrieren. Darüber hinaus werden als weitere Schwerpunkte die Methodenentwicklung und -optimierung im Hinblick auf die Aufgaben, die sich aus dem Beratungsauftrag und dem Versuchswesen ergeben, bearbeitet.

Zu Textziffer 12: Zuwendungsverfahren im Bereich der Agrarförderung

Die Geltungsdauer der entsprechenden Regelung in der Verwaltungsvorschrift zur Förderung von einzelbetrieblichen Investitionen in der Landwirtschaft wurde auf drei Jahre begrenzt.

Eine Verlängerung wird von dem Ergebnis eines Erfahrungsberichtes abhängig gemacht, in dem anhand des vorhandenen Referenzkostensystems und weiterer geeigneter Parameter aufzuzeigen ist, dass überhöhte Kostenvoranschläge, eine Erhöhung der zuwendungsfähigen Ausgaben und eine Verringerung der Zahl der Förderfälle vermieden werden kann.

Zu Textziffer 13: Organisation und Personalbedarf der Staatlichen Studienseminare

Zu Buchstabe a)

Entsprechend dem Stand der Umsetzung der Reform wird die Landesregierung zeitnah über die Anpassung der Personalausstattung der Seminarleitungsebene und der Unterrichtsverpflichtung der Fachleiter berichten.

Zu Buchstabe b)

Bei der Dimensionierung der Fachseminare wird grundsätzlich das Prinzip der Wirtschaftlichkeit verfolgt. Allerdings steht die tatsächliche Gruppengröße in Verbindung mit den Notwendigkeiten regionaler Angebote.

Zu Buchstabe c)

Bei der Bildung von Fachseminaren wird auch weiterhin grundsätzlich nach den Kriterien der Wirtschaftlichkeit verfahren.