Rhein-Radweg ­ Streckenführung im Bereich Wörth am Rhein und Anbindung an Karlsruhe

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der Planungsstand betreffend die Streckenführung des Rhein-Radweges (Velo-Route-Rhin) im Bereich Wörth am Rhein (Abschnitt zwischen Wörth-Maximiliansau und Neupotz)?

2. Warum ist die direkte Radwegverbindung entlang des Rheins in Höhe des ehemaligen Raffineriegeländes weiter gesperrt?

3. Ist es geplant, den Streckenverlauf wieder östlich des Industriegebietes auf die alte Route zu legen?

4. Ist es geplant, für Radfahrer zukünftig wieder eine Durchfahrtsmöglichkeit im Bereich des Landeshafens Wörth zu schaffen?

Wenn ja, bis wann?

5. Wie ist der Sachstand der Planung für die Führung des Rhein-Radwegs im Hinblick auf die 2. Rheinbrücke bei Wörth?

6. Wie sieht die aktuelle Planung des Radwegs für die noch zu bauende 2. Rheinbrücke aus?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 20. Januar 2010 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Im Abschnitt Wörth-Maximiliansau bis Neupotz ist bereits eine Radwegeverbindung vorhanden; derzeit werden planerische Überlegungen zur abschnittsweisen Verbesserung der Streckenführung angestellt.

Zu Frage 2: Der in Rede stehende Abschnitt führt über die im Privateigentum des Landeshafens Wörth befindliche Hafenstraße. Insbesondere aufgrund des steigenden Güterumschlags und der damit verbundenen Verkehrssicherungspflichten ist die Nutzung des Streckenabschnitts im Bereich des Landeshafens Wörth durch den Radverkehr derzeit nicht möglich.

Zu den Fragen 3 und 4:

Für den Radverkehr ist eine neue Linienführung zur Umfahrung des Hafengeländes Wörth geplant. Hierzu erfolgt derzeit die planerische Vorabstimmung zwischen dem Landkreis Germersheim, der Stadt Wörth, dem Landeshafen Wörth sowie dem Land Rheinland-Pfalz. Aufgrund des derzeitigen Planungs- und Verfahrensstandes ist eine konkrete Aussage zum Zeitpunkt der Realisierung nicht möglich.

Zu den Fragen 5 und 6:

Im Rahmen der Planung für die zweite Rheinbrücke Wörth ­ Karlsruhe soll den Belangen des Radverkehrs durch Berücksichtigung einer bedarfsgerechten Anbindung und Führung im Zuge der Rheinbrücke Rechnung getragen werden. Die entwurfstechnischen Details werden im Rahmen der weiteren Planung abgestimmt und im Planfeststellungsverfahren geregelt.