Wie stellt sich insbesondere der bauliche und ausstattungsmäßige Zustand bezogen auf das Personal

Wie beurteilt die Landesregierung die Unterbringung der Polizeiinspektion Landstuhl, nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der aktuellen Sicherheitslage in der Westpfalz?

2. Wie stellt sich insbesondere der bauliche und ausstattungsmäßige Zustand bezogen auf das Personal dar?

3. Wie ist es um die Unterbringung der Dienstfahrzeuge bestellt?

4. Welche Lösungsansätze gibt es?

Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 25. Januar 2010 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Bei dem derzeitigen Dienstgebäude handelt sich um ein ca. 1948 erbautes Objekt, welches sich nicht wie die meisten Polizeigebäude im Landesbesitz befindet, sondern bei einem privaten Eigentümer angemietet wurde.

Im Dienstgebäude wurden seit seiner Anmietung durch die Polizei 1973 mehrfach Baumaßnahmen zur Verbesserung der Unterbringungssituation durchgeführt. Insbesondere zwischen 1997 und 1999 wurden von der Vermieterin und vom Land erhebliche Mittel in das Dienstgebäude investiert.

Dennoch ist festzustellen, dass in dem Gebäude, um allen polizeilichen Erfordernissen gerecht zu werden, u. a. Sanierungen erfolgen müssen, die aufgrund der rechtlichen Situation von der Vermieterin durchzuführen sind. So werden demnächst Jalousien erneuert und Gespräche über eine Erneuerung des Fußbodens geführt. Neben den Sanierungsmaßnahmen müssen ggf. einige Fenster im Erdgeschoss entsprechend den aktuellen Sicherungsempfehlungen des Landeskriminalamtes aufgerüstet werden, was vom Polizeipräsidium Westpfalz derzeit geprüft wird. Ebenso geprüft wird, inwieweit die Personalmehrungen, die bei der Dienststelle erfolgten (wegen der erhöhten Gefahr von Terrorangriffen bei der im Dienstbezirk liegenden US-Airbase Ramstein und des US-Militärhospitals Landstuhl), Anpassungen u. a. zur Erfüllung der maßgeblichen arbeitsstättenrechtlichen Bestimmungen erforderlich machen.

Fest steht bereits, dass die Ausstattung der Dienststelle mit zusätzlichen Spinden für das zusätzliche Personal erfolgen muss.

Zu 2.: Zur Beantwortung wird auf die Antwort zu 1. verwiesen.

Zu 3.: Grundsätzlich ist bei der Dienststelle ausreichend Parkfläche vorhanden. Der Polizeiinspektion stehen acht Stellplätze in Carports sowie acht weitere für die Polizei reservierte Stellplätze im Straßenraum zur Verfügung. Für Dienstfahrzeuge werden insgesamt 16 Stellplätze benötigt. Eine Verbesserung der Parkplatzsituation ist aus sicherungstechnischer Sicht allerdings wünschenswert. Hierzu werden Lösungsmöglichkeiten erarbeitet.

Zu 4.: Der aktuelle Mietvertrag läuft noch bis zum 31. Oktober 2017. Eine ordentliche Kündigung vor diesem Zeitpunkt ist nicht möglich. Gründe für eine außerordentliche Kündigung liegen zurzeit nicht vor. Vor diesem Hintergrund sind kurz- bzw. mittelfristige Verbesserungen nur innerhalb der bestehenden Liegenschaft möglich, da die Aufgabe der Liegenschaft vorerst nicht in Betracht kommt.

Die Liegenschaftsverwaltung des Polizeipräsidiums Westpfalz befindet sich im Gespräch mit dem Vermieter, um Verbesserungen der Liegenschaftssituation u. a. durch Sanierungsmaßnahmen zu erreichen.

Parallel hierzu wird bereits nach einer zukünftigen alternativen Unterbringung ­ möglichst in einer landeseigenen Liegenschaft ­ gesucht.