Einheitliche Kriterien für die Ermittlung des Fahrzeugbedarfs der Polizeibehörden fehlten
46 Nr. 5 Polizeibehörden - erhebliches Optimierungspotenzial bei Beschaffung und Einsatz von Kraftfahrzeugen Wirtschaftlichkeitsgrundsätze wurden nicht hinreichend beachtet:
- Die Kriminalpolizei setzte zu viele Fahrzeuge mit Sonderausstattung ein.
- Der Erwerb von zwölf geleasten Mehrzweckfahrzeugen verursachte im Vergleich zum Kauf von Neufahrzeugen vermeidbare Kosten von mehr als 100.000.
- Leasingraten von 558.000 für digitale Videodokumentationsanlagen wären bei Nutzung vorhandener analoger Geräte vermeidbar gewesen.
Einheitliche Kriterien für die Ermittlung des Fahrzeugbedarfs der Polizeibehörden fehlten. Einsatz und Auslastung wurden bei Ersatzbeschaffungen nicht hinreichend berücksichtigt. Wirtschaftlichkeitsvergleiche zwischen Kauf, Mietkauf und Leasing von Fahrzeugen waren nicht immer dokumentiert.
Durch eine gleichmäßigere Auslastung der geleasten Dienstfahrzeuge können Ausgaben vermieden werden.
1 Allgemeines
Die Polizei Rheinland-Pfalz verfügte zum 1. September 2008 über 2.167 Kraftfahrzeuge. Ihr Fuhrpark setzte sich jeweils rund zur Hälfte aus landeseigenen und geleasten Fahrzeugen zusammen. Die Ausgaben für das polizeiliche Fahrzeugwesen beliefen sich im Jahre 2007 auf mehr als 17 Mio..
Die Mittelbewirtschaftung obliegt den Behörden und Einrichtungen der Polizei.
Diese entscheiden über Bedarf, Beschaffung und Aussonderung von Kraftfahrzeugen in ihren Geschäftsbereichen. Die Zentralstelle für Polizeitechnik ist für Ausschreibung und Abschluss der Rahmenverträge zuständig.
Der Rechnungshof hat schwerpunktmäßig bei den fünf Polizeipräsidien geprüft, ob die Fahrzeuge ordnungsgemäß beschafft wurden und wirtschaftlich eingesetzt waren.
2 Wesentliche Prüfungsergebnisse
Bedarfsermittlung - einheitliche Vorgaben erforderlich
Das Ministerium des Innern und für Sport hatte keine Kriterien für die Bemessung des Fahrzeugbedarfs bestimmt. Die Präsidien ermittelten deshalb ihren Bedarf anhand von Maßstäben, die sie nach eigenem Ermessen festgelegt hatten. Die jährliche Fahrleistung und die Einsatztage der zu ersetzenden Fahrzeuge wurden nicht in die Bemessung einbezogen.
Das Ministerium hat erklärt, bei allen Ersatzbeschaffungen würden künftig auch die jährlichen Einsatztage und Fahrleistungen berücksichtigt. Weiterhin werde das elektronische Fahrtenbuch so erweitert, dass die Einsatz- und Auslastungsdaten
Einzelplan 03 Ministerium des Innern und für Sport, Kapitel 03 10 Polizeibehörden, Titel 514 74
Fahrzeughaltung, Verbrauchsmittel, persönliche Ausrüstungsgegenstände, Titel 518 74 Leasing von Dienstfahrzeugen, Titel 811 74 Erwerb von Dienstfahrzeugen. fortlaufend erhoben würden und den Entscheidungsträgern jederzeit zur Verfügung stünden.
Fehlende Dokumentation von Wirtschaftlichkeitsvergleichen
Die Zentralstelle für Polizeitechnik hatte bis 2005 Kauf und Leasing von Funkstreifenwagen parallel ausgeschrieben und die Angebote bewertet. Danach schrieb die Zentralstelle regelmäßig nur noch Leasing-Fahrzeuge aus. Etwaige Wirtschaftlichkeitsvergleiche zwischen den Beschaffungsalternativen Kauf, Mietkauf oder Leasing waren aus den Beschaffungsvorgängen nicht ersichtlich. Sofern die Polizeipräsidien Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen anstellten, war deren Methodik nicht einheitlich.
Das Ministerium hat erklärt, die Zentralstelle für Polizeitechnik habe bereits bisher vor allen Ausschreibungen Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchgeführt. Sie habe allerdings versäumt, die Ergebnisse zu dokumentieren. Künftig werde sie die Ergebnisse sachgerecht belegen. Der Fahrzeugbeschaffungsprozess werde auf Optimierungspotenzial untersucht.
Zu viele Fahrzeuge mit Sonderausstattung
Die Kriminalpolizei setzt zivile Standard-Funkstreifenwagen ein. Daneben verfügt sie z. B. für Observationszwecke über Fahrzeuge, die stärker motorisiert und technisch hochwertiger ausgestattet sind. Die Kosten liegen deutlich über denen der Standardfahrzeuge.
Das Ministerium hatte geregelt, unter welchen Voraussetzungen, in welchen Bereichen und in welcher Stückzahl Observationsfahrzeuge vorzuhalten sind.
Danach überstieg der Bestand von 49 Fahrzeugen den Bedarf um neun Wagen.
Das Ministerium hat mitgeteilt, es würden Kontrollsysteme entwickelt, die eine umfassende Überwachung des vorgegebenen Ausstattungsgrades ermöglichen. Die älteren Fahrzeuge würden in wirtschaftlich vertretbarem Umfang durch Standardfahrzeuge ersetzt.
Kauf von zuvor geleasten Fahrzeugen war teilweise unwirtschaftlich
Zwei Polizeipräsidien erwarben 2008 insgesamt zwölf Mehrzweckkraftwagen nach Ablauf der 4-jährigen Leasingdauer. Die Kaufpreise lagen deutlich über den vom Leasinggeber kalkulierten Restwerten.
Bei Leasingraten von rund 44.000 und einem Kaufpreis von durchschnittlich 14.500 waren die Kosten je Fahrzeug deutlich höher als die Kosten für den Kauf eines entsprechenden Neufahrzeugs (rund 45.700 einschließlich 5 % Zinsen bei Kreditfinanzierung). Kosten von mehr als 100.000 hätten vermieden werden können.
Das Ministerium hat erklärt, ab sofort würden Leasingfahrzeuge nach Ablauf der Leasingdauer grundsätzlich nur noch gekauft, wenn der Kaufpreis unter dem ursprünglich kalkulierten Restwert liege. Im Einzelfall erforderliche Abweichungen seien zu begründen und zu dokumentieren. Die Behörden und Einrichtungen würden angehalten, künftig strengere Maßstäbe beim Kauf von gebrauchten Fahrzeugen, insbesondere von Leasingfahrzeugen, anzuwenden.
Vermeidbare Aufwendungen für die Beschaffung von digitalen Videodokumentationsanlagen
Die Zentralstelle für Polizeitechnik erhielt Mitte des Jahres 2000 den Auftrag, die "Videodokumentation von Anhalte- und Kontrollvorgängen" auf technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit zu prüfen. Im Rahmen eines Pilotprojekts testete sie verschiedene analoge und digitale Aufzeichnungssysteme. Der Abschlussbericht vom März 2001 favorisierte zwei analoge Systeme.
Im selben Jahr wurden 514 Funkstreifenwagen mit analogen Videodokumentationsanlagen (VDA) ausgestattet. Die Anlagen wurden für fünf Jahre geleast und sollten danach in das Eigentum des Landes übergehen. Durch die im Vergleich zu diesen Leasingfahrzeugen doppelt so lange Leasinglaufzeit sollten Kosten reduziert werden. Es war vorgesehen, die analogen VDA auch in Nachfolgefahrzeugen zu verwenden. Allerdings kam es nur bei 188 Fahrzeugen zu einem Wiedereinbau.
Mitte 2004 entschied sich die Polizei für eine digitale VDA und rüstete 499 Fahrzeuge damit aus. Die analogen Anlagen blieben fortan ungenutzt.
Nach den vertraglichen Regelungen zahlte das Land für die 326 nicht weiter genutzten analogen VDA anstelle der Leasingraten einen Kaufpreis von 1.044.000.
Zusätzlich waren für die entsprechende Zahl digitaler VDA Leasingraten von rund 558.000 zu entrichten. Letztere wären bei einem Wiedereinbau der analogen VDA weitgehend vermeidbar gewesen.
Das Ministerium hat erklärt, die analoge Technik sei häufig ausgefallen. Daher sei 2004 entschieden worden, diese Anlagen nach Rückgabe der Leasingfahrzeuge abzulösen und in anderen polizeilichen Bereichen einzusetzen. Angesichts der negativen Erfahrungen sei die Umstellung auf digitale VDA auch aus taktischen Gründen erforderlich gewesen.
Das Ministerium lässt offen, warum wegen der technischen Störungen Nachbesserungsansprüche nicht geltend gemacht wurden. Die Weiterverwendung der analogen Geräte wurde bisher nicht nachgewiesen.
Uneinheitliche Auslastung geleaster Funkstreifenwagen
Für Funkstreifenwagen, die im Jahre 2007 an den Leasinggeber zurückgegeben wurden, waren für die gesamte Leasingdauer Laufleistungen von 90.000 km oder 120.000 km vereinbart. Minderkilometer vergütete der Leasinggeber mit durchschnittlich 36 /1.000 km. Für Mehrkilometer hatte das Land durchschnittlich 55 /1.000 km zu entrichten.
Von den 2007 zurückgegebenen Funkstreifenwagen wiesen rund 30 % der Fahrzeuge insgesamt mehr als 1,8 Mio. Minderkilometer auf. Nach Abzug der Vergütung für Minderkilometer entsprachen die nicht genutzten Laufleistungen einem Gegenwert von fast 239.000. Andere Funkstreifenwagen überschritten die Laufleistung, in Einzelfällen um mehr als 100.000 km. Dadurch entstanden Mehraufwendungen von rund 125.000.
Durch eine gleichmäßigere und wirtschaftlichere Auslastung der Fahrzeuge lassen sich Mehraufwendungen vermeiden. Außerdem sollten bereits im Rahmen der Beschaffungen dem unterschiedlichen Bedarf der Dienststellen besser Rechnung getragen und stärker differenzierte Laufleistungen ausgeschrieben werden.
Das Ministerium hat mitgeteilt, die Empfehlungen des Rechnungshofs würden umgesetzt. Den Entscheidungsträgern würden die notwendigen Fahrzeugnutzungsund -auslastungsdaten zur Verfügung gestellt. Die Zentralstelle für Polizeitechnik werde künftig bei Rahmenverträgen differenzierte Leistungen ausschreiben.
Unzureichende Datenbasis
Das "Elektronische Material Management der Polizei" soll u. a. Beschaffung, Verwaltung und Aussonderung aller polizeilichen Führungs- und Einsatzmittel unterstützen. Hierzu werden die im SAP-System gespeicherten Fahrzeug-Basisdaten jeweils mit den aktuellen Eingaben in das elektronische Fahrtenbuch verknüpft.
Allerdings waren diese Daten nicht immer verlässlich. Teilweise fehlten für die Beurteilung des Fahrzeugeinsatzes notwendige Angaben. So ließen unterbliebene Plausibilitätsprüfungen fehlerhafte Eintragungen in das elektronische Fahrtenbuch zu, wie z. B. unrealistische Kilometerstände oder in der Zukunft liegende Nutzungsdaten.