Bemessung der Kantinenküche Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Lebensmittelhygiene

Ein weiterer Flächenbedarf entsteht, weil bei der Bemessung der Kantinenküche Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Lebensmittelhygiene nicht beachtet wurden. Es fehlten Flächen für Sozial- und Umkleideräume, Waschgelegenheiten sowie WC-Anlagen. Koch- und Spülbereich waren nicht getrennt voneinander angeordnet.

Außerdem waren die notwendigen Stellplätze für Dienstkraftfahrzeuge im Raumbedarfsplan nicht aufgeführt. Für Garagen, Carports und nicht überdachte Stellplätze ergab sich ein Flächenbedarf von 2.140 m². Darüber hinaus waren Kfz-Stellplätze für Mitarbeiter und Besucher von 2.540 m² nicht angegeben. Insgesamt fehlten nahezu 4.700 m² für Stellplätze.

Die Stellungnahme des Ministeriums der Finanzen ist unter Teilziffer 2.1.2 dargestellt.

Entbehrliche Flächen und Flächenreserven:

Aufgrund der Prüfungsfeststellungen des Rechnungshofs konnten im Raumbedarfsplan die Flächenansätze von 70 Räumen verringert werden oder vollständig entfallen. Dies führte zu Einsparungen von 650 m² NF an beiden Standorten.

Beispiele:

- Die Flächen von acht Archiven, sieben Räumen des Erkennungsdienstes und 15 Lagerräumen waren zusammen um nahezu 320 m² zu groß bemessen.

- Zwei Räume für das Schieß- und Einsatztraining waren entbehrlich, da diese Aufgaben samt Personal der Bereitschaftspolizei in Wittlich übertragen worden waren.

Darüber hinaus war die vorgesehene Belegung des Dienstgebäudes in der Salvianstraße nicht wirtschaftlich. Der Raumbedarfsplan wies eine Fläche von rund 1.800 m² auf, die sich aufgrund der Prüfung auf rund 1.700 m² reduzierte.

Gemessen an der tatsächlichen Nutzfläche des Gebäudes von 2.100 m² ergibt sich eine Flächenreserve von 400 m². Diese kann zumindest teilweise genutzt werden, um den Flächenbedarf am Standort Postgelände weiter zu verringern.

Das Ministerium der Finanzen hat das Ministerium des Innern und für Sport gebeten, auf der Grundlage der Prüfungsfeststellungen des Rechnungshofs ein verbindliches Nutzungsentgeltangebot des Landesbetriebs LBB für die Standorte Postgelände und Salvianstraße anzufordern. Hiervon ausgenommen seien die Flächen für die Küche, für die eine schlüssige Konzeption noch vorzulegen sei, ebenso wie die noch nachzureichenden Angaben zur Belegung des Dienstgebäudes in der Salvianstraße.

Verbesserungsmöglichkeiten im Verfahren der Bedarfsplanung

Das Polizeipräsidium verfügte nicht über die für die Bedarfsplanung eines großen Bauvorhabens notwendige Sachkenntnis. Für die Ermittlung des Raumbedarfs benötigte es rund zweieinhalb Jahre. Aufgrund nicht sachgerecht bemessener Flächen musste der Rechnungshof die Flächenansätze von fast 100 Räumen korrigieren. Dies betraf insbesondere Flächen, deren Bemessung in der RLBau nicht näher geregelt war. Dazu gehörten beispielsweise Lager, Archive, Kopierräume, Teeküchen, Räume des Erkennungsdienstes und Werkstätten.

Der Rechnungshof hat dem Ministerium der Finanzen empfohlen, das Verfahren der Bedarfsplanung zu verbessern. So kann die RLBau beispielsweise ergänzt werden um Musterraumprogramme für häufig wiederkehrende Bauaufgaben oder um Angaben zur Ermittlung des Flächenbedarfs von Sonderräumen und Kfz-Stellplätzen. Darüber hinaus sollten Nutzer bei der Bedarfsplanung durch eine

Zur weiteren Planung bezüglich der Unterbringung des Polizeipräsidiums vgl. Drucksache 15/3909. geeignete Stelle fachlich beraten werden. Dies betrifft u. a. die Unterstützung bei der Ermittlung des Flächenbedarfs und der Ausstattung der Räume sowie bei der Erstellung von Skizzen, Belegungsplänen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für alternative Lösungen. Dabei können Erfahrungen von vergleichbaren Gebäuden ausgewertet und bei der Bedarfsplanung berücksichtigt werden.

Das Ministerium der Finanzen hat zugesagt, den Empfehlungen des Rechnungshofs zu folgen sowie die Richtlinien im Landesbau zeitnah zu überarbeiten und zu ergänzen.

Folgerungen:

Zu den nachstehenden Forderungen wurden die gebotenen Folgerungen bereits gezogen oder eingeleitet:

Der Rechnungshof hatte gefordert,

a) den Raumbedarfsplan des Polizeipräsidiums Trier entsprechend den Verbesserungsvorschlägen des Rechnungshofs zu überarbeiten,

b) Nutzer beim Aufstellen umfangreicher Raumbedarfspläne fachlich zu beraten,

c) konkrete Angaben zur Ermittlung des Raumbedarfs zeitnah in die RLBau aufzunehmen.

Folgende Forderungen sind nicht erledigt:

Der Rechnungshof hat gefordert,

a) den Raumbedarf für die Kantinenküche sachgerecht zu ermitteln,

b) Flächenreserven in dem Dienstgebäude in der Salvianstraße durch eine verbesserte Belegungsplanung zu nutzen,

c) über das Ergebnis der eingeleiteten Maßnahmen zu Nr. 3.1 Buchstaben b und c zu berichten.

Nr. 7 Steuerverwaltung - Qualitätssicherungsstelle noch nicht am Ziel

Die Qualitätssicherungsstelle beim Finanzamt Trier konnte ihr Ziel, zu einer möglichst zutreffenden Steuerfestsetzung beizutragen, bisher erst in Ansätzen erreichen.

Bei der Bearbeitung einzelner Prüffelder durch die Qualitätssicherungsstelle gab es nur geringe Mängel.

Bei Sachverhalten, bei denen die Prüfung der Qualitätssicherungsstelle länger zurücklag, häuften sich wieder Fehlbearbeitungen in den Veranlagungsstellen. Ein nachhaltiger Lerneffekt war noch nicht feststellbar.

Allgemeines:

Das Finanzamt Trier errichtete im Oktober 2005 als einziges Finanzamt des Landes eine zentrale Qualitätssicherungsstelle. Es setzte hierfür kein zusätzliches Personal ein. Die Qualitätssicherungsstelle soll dazu beitragen, die Steuern möglichst zutreffend festzusetzen.

Die Qualitätssicherungsstelle überprüft schwerpunktmäßig bestimmte Sachverhalte in Steuererklärungen. Diese Prüffelder legt sie in eigener Verantwortung fest.

Steuerfälle mit den betreffenden Sachverhalten sind ihr nach der üblichen Bearbeitung durch die zuständige Stelle zur Untersuchung zuzuleiten (Zweitbearbeitung, Vier-Augen-Prinzip). Das Ergebnis ihrer Prüfung teilt die Qualitätssicherungsstelle der zuständigen Stelle mit. Diese entscheidet den Fall abschließend.

In den Jahren 2006 bis 2008 überprüfte die Qualitätssicherungsstelle jeweils rund 1.200 Steuerfälle mit insgesamt 16 Prüffeldern. Das entsprach etwa 1,5 % der Steuerfälle des Finanzamts.

Der Rechnungshof hat untersucht, ob die Qualitätssicherungsstelle ihr Ziel erreicht hatte und ob sich die Errichtung einer solchen Stelle deshalb auch für andere Finanzämter empfiehlt.

2 Wesentliche Prüfungsergebnisse:

Prüffelder ordentlich bearbeitet:

Der Rechnungshof hat in 270 Steuerfällen die Bearbeitung der Prüffelder durch die Qualitätssicherungsstelle untersucht. Dabei hat er lediglich geringe Mängel festgestellt.

Die Hinweise der Qualitätssicherungsstelle für die weitere Bearbeitung waren leicht verständlich und beinhalteten gute rechtliche Darstellungen. Eine qualifizierte Überprüfung steuerlich bedeutsamer Sachverhalte und das Vier-Augen-Prinzip sind demnach geeignet, die Arbeitsqualität zu verbessern.

Allerdings beachteten die zuständigen Stellen die Bearbeitungshinweise der Qualitätssicherungsstelle nicht in jedem Fall. Zum Teil setzten sie diese unzulänglich um.

Insgesamt beanstandete der Rechnungshof die abschließende Bearbeitung der Prüffelder in etwa jedem siebten von ihm geprüften Fall.