Steuer

67 3 Folgerungen

Zu den nachstehenden Forderungen wurden die gebotenen Folgerungen bereits gezogen oder eingeleitet:

Der Rechnungshof hatte gefordert,

a) für finanzwirksame Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen und eine wirksame Projektsteuerung sicherzustellen,

b) Geschäftsprozesse zu vereinheitlichen und zu verbessern sowie anschließend die Möglichkeit von weiteren Personaleinsparungen zu prüfen.

Folgende Forderungen sind nicht erledigt:

Der Rechnungshof hat gefordert,

a) über das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Neuentwicklung eines elektronischen Datenbankgrundbuchs zu berichten,

b) in den Grundbuchämtern entbehrliche Stellen einzusparen, Personal abzubauen oder - vorbehaltlich eines entsprechenden Bedarfsnachweises - für andere Bereiche der ordentlichen Gerichtsbarkeit zu nutzen,

c) über die veranlassten Maßnahmen zu Nr. 3.1 Buchstabe b zu berichten.

Nr. 10 Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen - unwirtschaftliche Organisation und zu hoher Personalbestand

Die Organisation des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen kann gestrafft werden.

Bei einer Personalstärke von 65 Mitarbeitern bestanden 52 Organisationseinheiten.

16 Stellen können eingespart werden. Die Personalkosten verringern sich damit um 1,3 Mio. jährlich.

Außerdem waren zwei unbesetzte Stellen nicht erforderlich.

Die Besoldung von Führungskräften war zu hoch. Sie orientierte sich nicht an Größe und Aufgaben des Instituts. Auch andere Mitarbeiter erhielten zu hohe Vergütungen.

1 Allgemeines

Das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) steht den zuständigen Stellen der Länder u. a. für die Erstellung und Auswertung der schriftlichen Prüfungen in den Studiengängen Medizin, Pharmazie und Psychotherapie zur Verfügung. Aufgrund eines Abkommens zwischen den Ländern errichtete Rheinland-Pfalz das IMPP 1970 als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Mainz.

Die nicht gedeckten Kosten für die Einrichtung und Unterhaltung des IMPP haben die Länder zu tragen. Diese finanzierten 2008 mit insgesamt 5,3 Mio. mehr als 90 % der Gesamtkosten. Rheinland-Pfalz zahlte rund 259.000 .

Die Rechtsaufsicht über das IMPP übt das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz aus.

Der Rechnungshof hat neben der Haushalts- und Wirtschaftsführung insbesondere die Organisation und den Personalbedarf des IMPP geprüft. Hierbei hat er u. a. untersucht, ob der Aufbau und die Gliederung des Instituts sachgerecht waren und es seine Aufgaben wirtschaftlich und wirksam erfüllte.

2 Wesentliche Prüfungsergebnisse

Bildung von zahlreichen Organisationseinheiten

Bei einer Personalstärke von 65 Mitarbeitern mit Arbeitszeitanteilen von 55,5 Vollzeitkräften hatte das IMPP insgesamt 52 Organisationseinheiten eingerichtet. Es gliederte sich in jeweils drei Abteilungen und Gruppen. Diese waren wiederum in mehrere Referatsgruppen, Referate und Sachgebiete untergliedert.

§ 2 Landesgesetz zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen vom 24. Februar 1971 (GVBl. S. 44), BS Anhang I 43. Das Abkommen vom 14. Oktober 1970, dem 1993 die neuen Länder beigetreten sind, wurde mehrfach geändert, zuletzt durch Abkommen vom 20. Dezember 2001 (GVBl. 2002 S. 363), in Kraft seit 1. Januar 2003 (GVBl. S. 18), BS Anhang I 43.

Artikel 11 des Abkommens.

Einzelplan 06 Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen, Kapitel 06 02

Allgemeine Bewilligungen, Titel 685 52 Anteil des Landes an den Aufwendungen für das Länderinstitut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen.

Stand: 1. November 2008.

Diese Organisation war weder wirtschaftlich noch zweckmäßig. Das IMPP hatte zu viele kleine Organisationseinheiten gebildet und Kleinstreferate mit ein oder zwei Personen eingerichtet. Als Folge waren Abteilungs- und Gruppenleiter mit Leitungsaufgaben nicht ausgelastet. Mitarbeiter wurden gleichzeitig in mehreren Organisationseinheiten eingesetzt. Die Aufgaben der Arbeitsgruppe "Entwicklung und Qualitätssicherung" hätten andere Organisationseinheiten mit erledigen können.

Der Rechnungshof hat eine straffere Aufbauorganisation und eine einheitliche Untergliederung in Referate vorgeschlagen. Wenn das IMPP seine Aufgaben stärker bündelt und die Verwaltungsabläufe wirtschaftlicher gestaltet, kann es die Zahl der Organisationseinheiten erheblich verringern. Eine Hierarchieebene ist entbehrlich. Außerdem lässt sich eine gleichmäßigere Auslastung der Mitarbeiter sicherstellen.