In einigen Fällen waren die Ermäßigungen nicht oder nicht in der bewilligten Höhe

Fachhochschulen Koblenz, Trier und Worms Deputatsermäßigungen entsprachen der Regellehrverpflichtung von 50 Professoren

Die Lehrverpflichtung der Professoren an den Fachhochschulen Koblenz, Trier und Worms war für besondere Aufgaben um durchschnittlich 18 % ermäßigt.

Hochgerechnet auf alle Fachhochschulen des Landes entsprachen die Deputatsermäßigungen der Regellehrverpflichtung von 123 Professoren.

Zwei Drittel aller Deputatsermäßigungen entfielen auf hochschulinterne Leitungs- und Verwaltungsaufgaben.

In einigen Fällen waren die Ermäßigungen nicht oder nicht in der bewilligten Höhe gerechtfertigt.

Professoren wiesen die Erfüllung ihrer Lehrverpflichtung nicht immer ordnungsgemäß nach. Die Hochschulverwaltungen kontrollierten die Deputatsabrechnungen zum Teil nicht. Sie bewerteten gleiche Tatbestände unterschiedlich und rechneten nicht genehmigte Ermäßigungen auf das Lehrdeputat an.

1 Allgemeines Zentrale Aufgabe der Fachhochschulen ist die anwendungsbezogene Lehre, für die überwiegend hauptberufliches wissenschaftliches Personal eingesetzt wird. Professoren an Fachhochschulen sind verpflichtet, regelmäßig 18 Lehrveranstaltungsstunden (LVS) je Semesterwoche zu halten. Diese Verpflichtung kann für besondere Aufgaben und Funktionen ermäßigt werden.

Der Rechnungshof hat im Jahr 2009 an den Fachhochschulen Koblenz, Trier und Worms die Einhaltung der Lehrverpflichtung sowie Art und Umfang der Deputatsermäßigungen untersucht. Die Prüfung erstreckte sich auf das Wintersemester (WS) 2007/2008 und das Sommersemester (SoS) 2008.

Wesentliche Prüfungsergebnisse

Ermäßigung des Lehrdeputats

Bezogen auf ein Jahr entsprach dies der Regellehrverpflichtung von 50 Professoren und damit Personalkosten von 4 Mio..

In den Stellenplänen für das Haushaltsjahr 2008 sind für die drei Fachhochschulen insgesamt 342 Professorenstellen (ohne Hochschulleitung) ausgewiesen. Davon waren im Prüfungszeitraum durchschnittlich weniger als 84 % besetzt. Überträgt man diesen Anteil und die durchschnittliche Deputatsermäßigungsquote auf alle Fachhochschulen des Landes, entsprechen die Ermäßigungen rechnerisch der Regellehrverpflichtung von 123 Professoren oder Personalkosten von nahezu 10 Mio. jährlich.

Unabhängig hiervon merkt der Rechnungshof an, dass Professoren an den geprüften Fachhochschulen im Prüfungszeitraum insgesamt 729 LVS hielten, die über die verbleibende Lehrverpflichtung hinausgingen. Diese Mehrleistungen können grundsätzlich innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Studienjahren ausgeglichen werden.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden Stellenanteile auf ganze Stellen und sonstige Betragsangaben gerundet.

Ohne Hochschulleitung, beurlaubte Professoren und für Forschungsvorhaben freigestellte Professoren.

Ermittelt für ein Semester auf der Grundlage der Personalkostenverrechnungssätze RLP für 2008

(Besoldungsgruppe W 2; rund 39.700) des Ministeriums der Finanzen.

Einzelplan 09 Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Kapitel 09 63 Fachhochschule Koblenz, Kapitel 09 66 Fachhochschule Trier, Kapitel 09 67 Fachhochschule Worms.

Mit 65 % entfiel ein wesentlicher Teil der Deputatsermäßigungen auf hochschulinterne Leitungsaufgaben und Funktionen sowie weitere Verwaltungsaufgaben. Im Einzelnen wurde Folgendes festgestellt:

- Leitungs- und Verwaltungsaufgaben können eine Deputatsermäßigung nur rechtfertigen, wenn sie nicht von der Hochschulverwaltung übernommen werden können und ihre Übernahme zusätzlich zur Erfüllung der Regellehrverpflichtung wegen der damit verbundenen Belastung nicht zumutbar ist.

Diese Voraussetzungen waren nicht in allen Fällen erfüllt. So wurden z. B. an der Fachhochschule Trier Ermäßigungen für die Leitung von Laboren gewährt.

Damit verbundene Tätigkeiten, insbesondere die Beschaffung von Geräten und Labormaterial, hätten Laboringenieuren der Fachhochschule übertragen werden können.

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur hat erklärt, den Hochschulen werde empfohlen, den Einsatz kostengünstigerer Lösungen zu prüfen.

- Fünf Professoren der Fachhochschule Trier erhielten Deputatsermäßigungen für die Leitung von Laboren, die es nicht gab.

Die Fachhochschule hat darauf verwiesen, dass der Begriff „Labor" lediglich als Sammelbezeichnung für eine Reihe von Einzeltätigkeiten gedient habe. Erfasst worden seien nicht nur Tätigkeiten, die über die Dienstaufgaben hinausgingen, sondern auch der zeitliche Mehraufwand für die Erfüllung von Dienstpflichten. Mehrtätigkeiten in diesem Sinne fielen in der Regel unplanmäßig an und könnten daher nicht durch einen Antrag auf Deputatsnachlass zu Beginn des Semesters erfasst werden.

Die Fachhochschule verkennt, dass eine solche Praxis sachgerechte Entscheidungen über Grund und Höhe einer Deputatsermäßigung nicht zulässt.

- Sowohl Fachhochschulen als auch Fachbereiche derselben Hochschule bewerteten vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich.