Darlehen

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum wurden die Schuldendiensthilfen bei der Aufzählung der Mittel zur Finanzierung des Sports in Rheinland-Pfalz in die Antwort auf die Große Anfrage der CDU-Landtagsfraktion vom 30. Oktober 2009 aufgenommen, erscheinen jedoch nicht in der Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD (Drucksache 15/1340) vom 26. Juli 2007?

2. Welche Träger von Sportstätten erhalten welche Mittel aus welcher Haushaltsposition?

3. Um welche Sportstätten handelt es sich konkret?

Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 26. Januar 2010 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: In das Schuldendiensthilfeprogramm für öffentliche Bäder wurden im Jahr 2007 13 Projekte aufgenommen. Den Badbetreibern wurden im Rahmen einer Schuldnergemeinschaft Kredite zur Verfügung gestellt, wobei das Land Rheinland-Pfalz sich verpflichtete, den gesamten Schuldendienst (Zinsen und Tilgung) zu übernehmen. Für die von der Schuldnergemeinschaft im Jahr 2007 aufgenommenen Kredite wurden Zins- und Tilgungszahlungen erst zum 1. April 2008 fällig und konnten daher auch nicht in der Großen Anfrage der Fraktion der SPD vom 26. Juli 2007 berücksichtigt werden.

Zu 2.: Das Landesgesetz über die öffentliche Förderung von Sport und Spiel in Rheinland-Pfalz (Sportfördergesetz vom 9. Dezember 1974) regelt die Trägerschaft der Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen. Die Trägerschaft von zentralen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen übernehmen grundsätzlich die Verbandsgemeinden, die verbandsfreien Gemeinden, die großen kreisangehörigen und kreisfreien Städte. In besonderen Fällen können die Landkreise entsprechend den Voraussetzungen des § 2 Abs.2 der Landkreisordnung die Trägerschaft übernehmen. Vereine und Verbände werden als andere Träger den Kommunen gleichgestellt.

Die Verpflichtung aus dem Schuldendiensthilfeprogramm (Übernahme der Annuität des Darlehens für die Träger) sowie die üblichen Sportstätteninvestitionen werden durch die Haushaltstitel 883 31 und 893 31 im Kapitel 03 02 bewirtschaftet. Die Schuldendiensthilfe wird im Titel 623 01 des Kapitels 03 02 bewirtschaftet.

Zu 3.: Nachfolgend aufgeführte Bäder werden oder wurden im Schuldendiensthilfeprogramm 2007 bis 2009 gefördert: Gebietskörperschaft/Träger Maßnahme VGV Gerolstein Freibadsanierung Stadtwerke Kirn Freibadsanierung Stadtverwaltung Lahnstein Hallenbadsanierung Verbandsgemeindewerke Kirchheimbolanden Hallenbadsanierung Stadtverwaltung Mainz Hallenbadsanierung Verbands- und Gemeindewerke Rülzheim Freibadsanierung VGV Rockenhausen Naturbadsanierung Freizeitbetriebe Worms Bau einer Traglufthalle im Heinrich-Völker-Bad VGV Daaden Hallenbadsanierung Verbandsgemeindewerke Enkenbach-Alsenborn Freibadsanierung VGV Waldfischbach-Burgalben Freibadsanierung Stadtwerke Wissen Hallenbadsanierung VGV Bad Bergzabern Hallenbadsanierung Stadtwerke Bendorf Freibadanlage Boppard Kombibadsanierung VG Bruchmühlbach-Miesau, KV Kaiserslautern Freibadsanierung Cochem Moselbadsanierung Dierdorf Hallenbadsanierung Gensingen, VGV Sprendlingen-Gensingen Hallenbadsanierung, 1. Bauabschnitt OG Hauenstein, Energie- und Bäderbetrieb Freibadsanierung OG Körperich, VGV Neuerburg Freibadanlage Kröv Freibadsanierung Lingenfeld, Kreis Germersheim Hallenbadsanierung Manderscheid Freibadsanierung Maxdorf, Rhein-Pfalz-Kreis Kreishallenbadsanierung Stadtwerke Mayen Hallenbadsanierung Stadtwerke Neuwied Wasserlandschaft Stromberg Freibadsanierung Wolfstein Freibadsanierung Freizeitbad Molzberg GmbH, 57548 Kirchen Sanierung Molzbergbad Verbandsgemeindewerke Edenkoben Sanierung Freizeitbad Edesheim Verbandsgemeindewerke Hachenburg Sanierung Löwenbad OG Kamp-Bornhofen, VGV Braubach Freibadsanierung VGV Trier-Land Freibadsanierung Kordel VGV Meisenheim Freibadsanierung VGV Nieder-Olm Freibadsanierung SV Trier Südbadsanierung Verbandsgemeindewerke Wörrstadt Sanierung Neubornbad Karl Peter Bruch