Ortsumgehungen Kastellaun und Gödenroth im Zuge der B 327

Mit der Antwort auf meine Anfrage ­ Drucksache 15/3102 ­ zum Thema „Ortsumgehungen Kastellaun und Gödenroth im Zuge der B 327" vom 11. Februar 2009 hat die Landesregierung mitgeteilt, dass für die OU Gödenroth der Erlass des Planfeststellungsbeschlusses im ersten Quartal 2009 vorgesehen sei. Die Rechtskraft bleibe sodann abzuwarten. Außerdem hat sie mitgeteilt, dass sich mit Erlangung der Rechtskraft für ein Vorhaben grundsätzlich die Perspektive eröffne, das Vorhaben im jährlich neu aufzustellenden Bauprogramm für die Bundesfernstraßen zu platzieren.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Ist der Planfeststellungsbeschluss für die OU Gödenroth zwischenzeitlich erlassen worden?

2. Ist inzwischen gegebenenfalls auch Rechtskraft erreicht?

3. Ist es der Landesregierung gelungen, diese Maßnahme in das Bauprogramm 2010 für Bundesfernstraßen aufzunehmen?

4. Ist es der Landesregierung gelungen, die OU Kastellaun, für die bereits seit dem Frühjahr 2005 abschließendes Baurecht besteht, in das Bauprogramm 2010 für Bundesfernstraßen aufzunehmen?

5. Wie begründet die Landesregierung die Antworten zu den Fragen 4 und 5 und welche Perspektive sieht sie?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 27. Januar 2010 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Ja.

Zu Frage 2: Ja.

Zu den Fragen 3 bis 5: Derzeit erfolgen die Beratungen über den Entwurf des Bundeshaushaltsplans 2010. Vom Ergebnis der Beratungen wird maßgeblich auch das Volumen für den Bundesfernstraßenhaushalt 2010 abhängen.

Sobald die neue Finanzplanung feststeht, wird das Land mit dem Bund erörtern, welche Spielräume für weitere Neubeginne und damit auch für einen Baubeginn der Ortsumgehungen Kastellaun und Gödenroth bestehen. Dabei werden insbesondere auch die Vorbelastungen aus den laufenden Bundesfernstraßenmaßnahmen zu berücksichtigen sein.

Vor diesem Hintergrund ist eine abschließende Aussage zu den Baubeginnen der Ortsumgehungen Kastellaun und Gödenroth zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Die Landesregierung wird sich beim Bund bei den anstehenden Finanzierungsgesprächen für eine Finanzierung der beiden Ortsumgehungen einsetzen.