Duale Oberschule Nastätten
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie sieht der konkrete Zeitplan für die Neubesetzung der Rektorenstelle an der Dualen Oberschule Nastätten (jetzt Realschule plus mit dem pädagogischen Profil einer Dualen Oberschule) aus?
2. Ist die Landesregierung auch dafür, dass eine Integration der Dualen Oberschule Nastätten in den organisatorischen Verbund der IGS Nastätten nicht erfolgen soll?
3. Wie soll in Zukunft mit Klassenwiederholern der letzten eingeschulten Klassen an der Dualen Oberschule umgegangen werden?
Werden die Schüler dann in eine Klasse der IGS eingegliedert?
4. Wie soll sichergestellt werden, dass weiterhin kompetentes Lehrpersonal vorhanden ist, um an der Dualen Oberschule Nastätten die notwendigen Spezialfächer zu unterrichten?
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 8. Februar 2010 wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1: Die Neubesetzung der Schulleiterstelle soll im laufenden Schuljahr erfolgen. Nach Auskunft des zuständigen Fachreferates der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Außenstelle Schulaufsicht Koblenz, lässt sich ein genauer Zeitpunkt noch nicht absehen.
Zu Frage 2: Die zuständige Schulbehörde ist nach Rücksprache mit dem Schulträger der Auffassung, dass es keine Notwendigkeit gibt, von der gesetzlichen Regelung abzuweichen und die aus der Dualen Oberschule hervorgegangene Realschule plus organisatorisch mit der Integrierten Gesamtschule zu verbinden.
Zu Frage 3: Hier wird es sich nur um ganz wenige Einzelfälle handeln, für die dann jeweils eine den Gesamtumständen angemessene individuelle Lösung gefunden werden muss, bei der die Erreichbarkeit der zugeordneten Schule zu berücksichtigen ist. Daraus ergeben sich für das Einzugsgebiet von Nastätten die Schulstandorte: Realschule plus Katzenelnbogen, Realschule St. Goarshausen, Realschule oder Hauptschule Lahnstein, Realschule oder Hauptschule Nassau, Realschule plus Bad Ems. Für Kinder aus Nastätten könnten auch frei werdende Plätze in der Integrierten Gesamtschule genutzt werden. Eine generelle, allgemeine Verfahrensweise wird nicht vorgegeben.
Zu Frage 4: In enger Kooperation zwischen Schulbehörde, Schulleitung und Kollegium ist es bereits zum Schuljahresbeginn durch Versetzungen und Abordnungen (auch an die benachbarte Integrierte Gesamtschule) gelungen, den Lehrkräfteeinsatz dem verringerten Bedarf anzupassen und dabei die Belange der Schule zu berücksichtigen, ohne die Interessen der Lehrkräfte aus den Augen zu verlieren.
Die gute Kooperation zwischen den Schulleitungen der Integrierten Gesamtschule und der Realschule plus war hier hilfreich. In gleicher Weise wird in den kommenden Jahren verfahren.