Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie (GWG)

Die Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie (GWG) ist ein Zusammenschluss von Diplompsychologen und Fachärzten, die auf dem forensischen Gebiet als Sachverständige tätig sind. Der Hauptsitz der Gesellschaft ist München. Angehörige sind unter dem Namen der Gesellschaft in vielen Orten im gesamten Bundesgebiet als psychologische Sachverständige tätig.

Die gutachterliche Tätigkeit dieser Gesellschaft ist Gegenstand von Beschwerden. Laut einem Bericht der Zeitung „Die Welt" vom 2. Juni 2008 beauftragen zahlreiche bayerische Land- und Amtsgerichte überwiegend die GWG, um familienpsychologische Gutachten einzuholen. Betroffene werfen den Gutachtern der Gesellschaft laut Zeitungsbericht einseitiges, unwissenschaftliches oder zu kostenintensives Vorgehen vor. Problematisch werde die zu enge Kooperation von Gerichten und GWG auch vor dem Hintergrund gesehen, dass die Gesellschaft laut „Die Welt" Fortbildungen für Familienrichter aus ganz Bayern anbietet. Berichtet wird weiter, dass die GWG-Gutachter 40 Prozent ihrer Honorare an die Gesellschaft abführen müssen und dass sich Richter oftmals nicht unmittelbar an einen Gutachter ihres Vertrauens wenden, sondern von der GWG einen Gutachter genannt bekommen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie viele richterlich angeordnete Gutachten wurden an den einzelnen rheinland-pfälzischen Gerichten in den letzten fünf Jahren zum einen von Psychologen der GWG und zum anderen insgesamt erstellt?

2. Bietet die GWG für rheinland-pfälzische Richterinnen und Richter Fortbildungen an und in welchem Maß wird dieses Angebot angenommen?

3. Hat die Landesregierung Kenntnis über Beschwerden von rheinland-pfälzischen Bürgerinnen und Bürgern gegen die GWG und welchen Inhalt haben diese?

Das Ministerium der Justiz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 17. Februar 2010 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz werden Daten über die Anzahl der richterlich angeordneten psychologischen Gutachten statistisch generell nicht erhoben. Die Zahl der seit dem Jahr 2005 insgesamt auf richterliche Anordnung eingeholten psychologischen Gutachten lässt sich daher nicht exakt angeben. Die Angaben beruhen im Wesentlichen auf Schätzungen der Richterinnen und Richter. Dabei ist zu berücksichtigen, dass den Richterinnen und Richtern regelmäßig die Person der oder des beauftragten Sachverständigen in Erinnerung ist, nicht jedoch eine etwaige Zugehörigkeit der oder des Sachverständigen zu einer bestimmten Organisation oder Gesellschaft. Das gilt in gleicher Weise für die Anzahl der von Psychologinnen oder Psychologen der Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie (GWG) erstellten Gutachten. Mehrfach ist von der gerichtlichen Praxis darauf hingewiesen worden, dass Gutachteraufträge nicht an die GWG als solche, sondern an die einzelnen Gutachterinnen und Gutachter vergeben wurden.

Anhaltspunkte zum Gesamtumfang der Tätigkeit der GWG ergeben sich aus einer Mitteilung der Landesjustizkasse. Danach sind in den letzten fünf Jahren etwa 300 Gutachten durch die GWG abgerechnet worden. Eine Zuordnung auf einzelne Gerichte ist allerdings nicht möglich.

Dies vorausgeschickt, kann ich auf der Grundlage der von den Gerichten mitgeteilten Angaben wie folgt berichten: Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz Oberlandesgericht Koblenz:

Dem Oberlandesgericht Koblenz liegen keine Daten über die Gesamtzahl der richterlich angeordneten psychologischen bzw. der an Sachverständige der GWG erteilten Gutachteraufträge vor. Dort wird jedoch häufig eine Diplom-Psychologin beauftragt, die in der GWG organisiert ist.

Landgerichtsbezirk Bad Kreuznach:

Das Landgericht Bad Kreuznach hat in den letzten fünf Jahren über 200 Gutachten aus dem psychiatrischen bzw. psychologischen Bereich in Auftrag gegeben. Die GWG ist den Richterinnen und Richtern des Landgerichts Bad Kreuznach nicht bekannt.

Die Amtsgerichte im Bezirk der Präsidentin des Landgerichts Bad Kreuznach haben die Beauftragung von Sachverständigen mit schätzungsweise 84 jugendpsychologischen Gutachten und ungefähr 40 anderen psychologischen oder psychiatrischen Gutachten mitgeteilt.

Bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach ist in etwa fünf bis acht Fällen, bei dem Amtsgericht Simmern/Hunsrück in ungefähr zehn Fällen eine Sachverständige beauftragt worden, die der GWG zugeordnet werden kann.

Den Amtsgerichten Bad Sobernheim und Idar-Oberstein ist die GWG unbekannt.

Landgerichtsbezirk Koblenz:

Dem Landgericht Koblenz liegen keine Daten über die Gesamtzahl der Gutachteraufträge vor. Aufträge an Sachverständige, die mit der GWG kooperieren, sind dort nicht erinnerlich.

Die Amtsgerichte im Bezirk des Präsidenten des Landgerichts Koblenz haben in den letzten fünf Jahren insgesamt jeweils etwa zehn bis 90 psychologische Gutachten in Auftrag gegeben. Bei drei Amtsgerichten dieses Bezirks sind Gutachteraufträge an die GWG vergeben worden. In einem Fall ist ein einzelnes Gutachten, in einem weiteren Fall sind geschätzt 50 Aufträge an Sachverständige der GWG vergeben worden. Zum dritten Gericht liegen keine konkreten Zahlen vor.

Landgerichtsbezirk Mainz:

Das Landgericht Mainz hat in den letzten fünf Jahren nach einer Schätzung in 14 Fällen psychologische Gutachten in Auftrag gegeben. Darunter waren keine Aufträge an Sachverständige, die mit der GWG kooperieren.

Für die Amtsgerichte im Bezirk der Präsidentin des Landgerichts Mainz ergibt sich folgendes Bild:

Bei dem Amtsgericht Alzey liegt kein Zahlenmaterial zur Gesamtzahl der in Auftrag gegebenen psychologischen Gutachten vor.

Seit dem Jahr 2008 wird dort neben anderen Sachverständigen auch die GWG beauftragt; weitere Daten sind nicht vorhanden.

Das Amtsgericht Bingen am Rhein hat in den letzten fünf Jahren in 36 Fällen psychologische Gutachten in Auftrag gegeben. Darunter waren vier Aufträge an eine Sachverständige, die mit der GWG kooperiert.

Bei dem Amtsgericht Mainz liegt kein Zahlenmaterial zur Gesamtzahl der in Auftrag gegebenen psychologischen Gutachten vor.

Etwa zehn Gutachteraufträge sind an eine Sachverständige vergeben worden, die mit der GWG kooperiert.

Das Amtsgericht Worms hat in den letzten fünf Jahren nach einer Schätzung in etwa 120 Fällen psychologische Gutachten in Auftrag gegeben. Darunter waren keine Aufträge an Sachverständige, die mit der GWG kooperieren.

Landgerichtsbezirk Trier:

Im Bezirk des Präsidenten des Landgerichts Trier ist die Gesamtzahl der bei den Gerichten eingeholten psychologischen Gutachten teilweise nicht feststellbar. Soweit hierüber Feststellungen getroffen werden konnten, liegt die Zahl der eingeholten Gutachten zwischen zwei und 41. Die Zahl der durch die GWG erstatteten Gutachten wurde mit null bis 1/3 der in Auftrag gegebenen Gutachten angegeben.

Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken

Bei dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken sind in den letzten fünf Jahren in einem Senat etwa 25 Gutachten in Auftrag gegeben worden. Hiervon wurden insgesamt etwa drei bis vier von zwei Diplom-Psychologinnen erstattet, die der GWG angehören bzw. mit dieser kooperieren. Ein anderer Senat hat ebenfalls in wenigen Fällen zwei bereits in der ersten Instanz tätig gewesene Gutachter beauftragt, die der GWG angehören.

Landgerichtsbezirk Frankenthal (Pfalz):

Dem Landgericht Frankenthal (Pfalz) liegen keine Daten über die Gesamtzahl der Gutachteraufträge vor. Aufträge an Sachverständige, die der GWG angehören, sind nicht erteilt worden.

Für die Amtsgerichte im Bezirk der Präsidentin des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) ergibt sich folgendes Bild:

Bei dem Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) betrug die Gesamtzahl der in Auftrag gegebenen Gutachten etwa 40 pro Jahr. Darunter befanden sich jährlich etwa drei bis vier Gutachteraufträge an Sachverständige, die der GWG angehören.

Durch das Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße wurden in den letzten fünf Jahren insgesamt geschätzte 160 Gutachten in Auftrag gegeben, darunter keine an Sachverständige, die der GWG angehören.

Bei dem Amtsgericht Speyer wurden in den letzten fünf Jahren geschätzte 25 Gutachten in Auftrag gegeben. Darunter waren keine Aufträge an Sachverständige, die der GWG angehören.

Den Amtsgerichten Bad Dürkheim, Grünstadt und Ludwigshafen am Rhein liegen keine Daten über die Gesamtzahl der Gutachteraufträge vor. Aufträge an Sachverständige, die der GWG angehören, sind nicht erteilt worden.

Landgerichtsbezirk Kaiserslautern:

Dem Landgericht Kaiserslautern liegen keine Daten über die Gesamtzahl der Gutachteraufträge vor. In einem Verfahren ist die Mitwirkung einer Sachverständigen der GWG (vermutlich Außenstelle Trier) erinnerlich.

Für die Amtsgerichte im Bezirk des Präsidenten des Landgerichts Kaiserslautern ergibt sich folgendes Bild:

Das Amtsgericht Kusel, bei dem Daten über die Gesamtzahl der Gutachteraufträge nicht vorliegen, hat in den letzten fünf Jahren in höchstens zehn Fällen eine Diplom-Psychologin mit der Erstellung familienpsychologischer Gutachten beauftragt, bei der es sich wohl um eine Mitarbeiterin der GWG handelt. Das Amtsgericht Kusel beauftragt auch andere Sachverständige, überwiegend jedoch die vorbezeichnete Diplom-Psychologin.

Den Amtsgerichten Kaiserslautern und Rockenhausen liegen keine Daten über die Gesamtzahl der Gutachteraufträge vor. Aufträge an Sachverständige, die der GWG angehören, sind nicht erteilt worden.

Landgerichtsbezirk Landau in der Pfalz:

Dem Landgericht Landau in der Pfalz liegen keine Daten über die Gesamtzahl der Gutachteraufträge vor. Aufträge an Sachverständige, die mit der GWG kooperieren, sind dort nicht erinnerlich.

Für die Amtsgerichte im Bezirk des Präsidenten des Landgerichts Landau in der Pfalz ergibt sich folgendes Bild:

Das Amtsgericht Germersheim, bei dem Daten über die Gesamtzahl der Gutachteraufträge nicht vorliegen, arbeitet in der Regel mit Sachverständigen aus der Region zusammen, denen die GWG unbekannt ist.

Dem Amtsgericht Kandel liegen Daten über die Gesamtzahl der Gutachteraufträge nicht vor. In den letzten fünf Jahren wurden zwei Aufträge an eine Gutachterin der GWG erteilt. Bei der Beauftragung war nicht bekannt, dass die Sachverständige der GWG angeschlossen ist.

Dem Amtsgericht Landau in der Pfalz liegen Daten über die Gesamtzahl der Gutachteraufträge vor. Jährlich werden etwa sechs Gutachteraufträge an eine Fachpsychologin für Rechtspsychologie erteilt, die Kooperationspartnerin der GWG ist. Das Amtsgericht Landau in der Pfalz ­ Zweigstelle Bad Bergzabern ­ erteilt ebenfalls jährlich etwa sechs Aufträge an die gleiche Sachverständige.

Landgerichtsbezirk Zweibrücken:

Bei dem Landgericht Zweibrücken wurden in den letzten fünf Jahren rund 405 Gutachten in Auftrag gegeben. Die GWG ist nicht beauftragt worden.

Für die Amtsgerichte im Bezirk des Präsidenten des Landgerichts Zweibrücken ergibt sich folgendes Bild:

Dem Amtsgericht Landstuhl liegen keine Daten zur Gesamtzahl der erteilten Gutachteraufträge vor. Eine Richterin des Amtsgerichts Landstuhl schätzt die Anzahl der Gutachteraufträge, die während ihrer Tätigkeit als Familienrichterin (seit 1. Januar 2008) an eine für die GWG arbeitende Psychologin erteilt wurden, auf etwa drei bis fünf. Ein weiterer Richter des Amtsgerichts Landstuhl hat angegeben, dass von ihm in den zurückliegenden Jahren einige Aufträge an die GWG vergeben worden seien, er sich aber zu einer genauen Schätzung nicht in der Lage sehe.

Das Amtsgericht Pirmasens hat in den letzten fünf Jahren schätzungsweise 25 psychologische Gutachten in Auftrag gegeben. In etwa zwehn Verfahren war bzw. ist eine Diplom-Psychologin beauftragt worden, die Mitglied der GWG ist.

Dem Amtsgericht Zweibrücken liegen keine Daten zur Gesamtzahl der in Auftrag gegebenen Gutachten vor. Es wurden keine Gutachten bei Psychologinnen oder Psychologen der GWG in Auftrag gegeben.

Fachgerichtsbarkeiten:

Im Geschäftsbereich des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, des Präsidenten des Finanzgerichts Rheinland Pfalz und des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz liegen Zahlen zum Gesamtumfang der erteilten Gutachteraufträge nicht vor. Es wurden keine Gutachten bei Sachverständigen der GWG in Auftrag gegeben.

Im Geschäftsbereich des Präsidenten des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz wurden in der Zeit vom 1. Januar 2005 bis 20. Januar 2010 4 093 Gutachten auf den Gebieten „Psychologie", „Psychotherapie", „Psychosomatische Medizin" oder „Psychiatrie" erstellt.

Es wurden keine Gutachten bei Psychologinnen und Psychologen der GWG in Auftrag gegeben.

Zu Frage 2: Die Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie bietet den Richterinnen und Richtern in Rheinland-Pfalz keine Fortbildungen an.

Zu Frage 3: Die Landesregierung hat keine Kenntnis über Beschwerden rheinland-pfälzischer Bürgerinnen und Bürger gegen die Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie. Neben positiven Erfahrungen wurde vom Geschäftsbereich für eine einzelne Gutachterin, die mit der GWG kooperiert, Folgendes berichtet: „Mit dieser Dipl.-Psychologin [werde] seit ungefähr einem Jahr nicht mehr zusammengearbeitet, da weder die Richter noch die Parteien mit dem Gutachten zufrieden gewesen seien, dieses sei insbesondere zu einseitig gewesen."