Kinderbetreuung

Zur Bekämpfung der Kinderarmut und ihrer Folgen muss es vor Ort Netzwerke geben, die Betroffenen helfen und Prävention ermöglichen. Dabei steht die Förderung von Familienkompetenzen im Vordergrund. Dazu hat die Landesregierung im Rahmen des Programms „VIVA FAMILIA" viele Projekte zur Begleitung und Unterstützung besonders junger Familien initiiert.

Zwei Beispiele zeigen, wie „VIVA FAMILIA" arme Kinder und ihre Familie befähigt, wieder stärker am sozialen Leben teilzunehmen:

· Armutsprävention muss von Anfang geschehen. Während der Schwangerschaft, bei der Geburt und in der Zeit danach sind Hebammen wichtige Vertrauenspersonen für Familien. Dieser frühzeitige und enge Kontakt zu den (werdenden) Eltern wird mit dem im Rahmen von „VIVA FAMILIA" gestarteten Programm „Hebammen und andere Gesundheitsberufe beraten Familien" genutzt. Hebammen und andere Gesundheitsberufe wie Kinderkrankenschwestern, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten oder medizinische Fachangestellte von Pädiatern und Gynäkologen lernen ihren sozialpädagogischen Blick zu schärfen, um Eltern zu helfen, im Bedarfsfall schneller und leichter soziale Unterstützung anzunehmen.

· Auskommen mit dem Einkommen, wirtschaftliche Haushaltsführung, richtiges Einkaufen und die Organisation eines Haushaltes sind Kompetenzen, die Familienbildung vermittelt und die gerade für Familien mit einem kleinen Einkommen extrem wichtig sind. Im Rahmen der Initiative „VIVA FAMILIA" wurde daher das Modellprogramm „Netzwerk Familienbildung" gestartet. Ziel des Programms ist es, Familienbildungsstätten zu sozialraumorientierten Netzwerkgestaltern weiter zu entwickeln, die in enger Kooperation mit dem Jugendamt und familienrelevanten Institutionen und Professionen Familienbildungsangebote niedrig schwellig und alltagsnah bereit stellen. Mit dem breitenwirksamen Programm „Netzwerk Familienbildung" sollen besonders junge Familien mit Unterstützungsbedarf erreicht werden. Damit das gelingt, vernetzen sich Familienbildung mit familienrelevanten Professionen und Institutionen, die näher an den bildungsfernen Familien sind und entwickeln Gehstrukturen, um diese Familien im Alltag zu erreichen.

Zu „VIVA FAMILIA" gehören darüber hinaus auch das Programm „Guter Start ins Kinderleben und das Elternkursprogramm „Auf den Anfang kommt es an". Beide Programme zielen auf die Stärkung der Familien und ihrer Erziehungskompetenzen in der Phase der Familiengründung und bei Beginn der Elternschaft:

· „Guter Start ins Kinderleben" umfasst das frühzeitige Erkennen von riskanten Lebensverläufen durch eine verbesserte Diagnostik. Dazu wurde ein ScreeningInstrument für Geburtskliniken entwickelt und erprobt, das es ermöglicht, frühzeitig und systematisch Risikofaktoren erkennen zu können. So sollen Familien präventiv unterstützt und gefördert werden. Darüber hinaus zählt zum Programm „Guter Start ins Kinderleben" der Aufbau von regionalen und niedrigschwelligen Beratungs-, Unterstützungs- und Versorgungsstrukturen für Familien mit Säuglingen und Kleinkindern. Dort, wo es notwendig ist, sollen Familien mit Kleinkin- 105 dern von Anfang an gezielt in ihren Erziehungs- und Versorgungskompetenzen gestärkt werden.

· Das Elternkursprogramm "Auf den Anfang kommt es an - Ein Kurs für junge Eltern" wurde im Auftrag des Landes vom Universitätsklinikum Ulm entwickelt und richtet sich an junge Mütter und Väter in der Zeit der Schwangerschaft bis zum ersten Lebensjahr des Kindes. Es soll flächendeckend in die Eltern- und Familienbildungsarbeit unterschiedlicher Träger einbezogen werden. Ziel ist es, dass das Elternkursprogramm regional mit anderen Bildungs- und Beratungsangeboten vernetzt und damit eine wirksame Ergänzung bestehender Kursangebote wird. Die Durchführung des Elternkursprogramms wird seitens des Landes mit bis zu 800 Euro pro Kurs unterstützt. Seit 2009 kann im Rahmen der Kursdurchführung auch eine Kinderbetreuung gefördert werden. Anträge können an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Landesjugendamt - gerichtet werden.

Förderung der Kindergesundheit Armutsbekämpfung muss präventiv wirken und vorhandene Strukturen nutzen. Das gilt besonders in der Gesundheitsförderung. In Rheinland-Pfalz hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen dazu das Projekt „Gesundheitsteams vor Ort", das „Landesgesetz zur Förderung der Kindergesundheit und des Kindeswohls", den „Regionalen Knoten gegen Armut" sowie die „Elternschule" initiiert. Eine nähere Darstellung der Projekte und Maßnahmen findet sich im Kapitel „Armut und Gesundheit".

Kindertagesstätten als Teil der Vorkehrungen gegen Bildungsbenachteiligung

Die PISA und IGLU-Untersuchungen haben bundesweit gezeigt, dass es einen Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg gibt. Die Langzeitstudien des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik zur Kinderarmut belegen, dass der Prozess bereits während der Zeit in der Kindertagesstätte beginnt und sich in der Grundschule sowohl entscheidend ausprägt als auch verfestigt, so dass der weitere Weg schon bei 10-Jährigen festgelegt ist.

Gerade Kinder, die zu gesellschaftlich besonders benachteiligten Gruppen gehören, bedürfen einer intensiven Unterstützung durch die Kindertagesstätten. Das gilt besonders für Kinder, die in Armut aufwachsen. Rheinland-Pfalz hat deshalb eine Vielzahl von Maßnahmen auf den Weg gebracht, die sich zugunsten sozial benachteiligter Familien positiv auswirken.

Bildungs- und Erziehungsempfehlungen

Das Land Rheinland-Pfalz hat gemeinsam mit den großen Trägerorganisationen bereits vor einigen Jahren Bildungs- und Erziehungsempfehlungen entwickelt, die Grundlage für die Arbeit in rheinland-pfälzischen Kindertagesstätten sind. Damit wurde den Fachkräften eine Orientierungs- und Reflexionshilfe für die Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit gegeben und zu einer Verbesserung der Qualität der Arbeit in den Einrichtungen beigetragen. In einem eigenen Kapitel dieser Empfehlungen wird das wichtige Thema der Teilhabe an Bildungsprozessen behandelt.

Eine zentrale Initiative zur Bekämpfung von Kinderarmut ist das Landesprogramm „Zukunftschance Kinder ­ Bildung von Anfang an", das u. a. folgende Maßnahmen enthält: Betreuungsausbau Armut und der Versuch sie zu überwinden, stellen eine erhebliche Belastung der Familie dar. Das gilt vor allem, wenn die individuellen Voraussetzungen ungünstig sind, zum Beispiel wegen fehlender beruflicher Qualifikation, langer Zeiten der Arbeitslosigkeit oder einer Nicht-Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Belastung der Familien kann sich negativ auf innerfamiliäre Verhältnisse, zum Beispiel mit Blick auf die Bildung und Erziehung der Kinder, auswirken. Der Ausbau des Bildungs- und Betreuungsangebots in Rheinland-Pfalz trägt daher zur Entlastung von einkommensarmen Familien bei.

Die Landesregierung hat in den vergangenen fünf Jahren einen Schwerpunkt auf den zügigen Ausbau des Bildungs- und Betreuungsangebotes gelegt. Dank des Landesprogramms und des Landesgesetzes zum Ausbau der frühen Förderung hat sich die Betreuungssituation für Kinder im Vorschulalter in Rheinland-Pfalz schnell verbessert.

Die Zahl der in rheinland-pfälzischen Kindertagesstätten genehmigten Plätze für Kinder unter drei Jahren ist gestiegen: Aktuell (Stand September 2009) steht mit 19. Plätzen für 20,5 Prozent der Altersgruppe ein Platz zur Verfügung.

Personelle Ausstattung in Kindertagesstätten Einkommensarmut kann zur Überforderung von Familien führen (siehe oben). Die Unterstützung durch eine qualitativ und quantitativ gut ausgebaute Bildungs- und Erziehungsarbeit in Kindertagesstätten hat daher eine entlastende Wirkung.

Um gute Bildungs- und Erziehungsarbeit leisten zu können, bedarf es auch einer entsprechenden personellen Ausstattung. So zeigen die jüngsten Ergebnisse des Zahlenspiegels des Deutschen Jugendinstitutes, dass Rheinland-Pfalz in Krippengruppen pro Erzieherin bzw. Erzieher eine der Spitzenpositionen inne hat.

Bei den U3-Kindern, die in geöffneten Gruppen oder nach der Geringfügigkeit (die Betreuung von Zweijährigen im Regelkindergarten ohne Personalaufstockung) betreut werden, liegt Rheinland-Pfalz ebenfalls auf Platz Zwei, deutlich besser als der Bundesdurchschnitt. Was die altersgemischten Gruppen anbelangt, sieht es ähnlich aus. Rheinland-Pfalz weist hier ein Betreuungsverhältnis von 1:4,7 bzw. 1:6,8 auf und liegt somit auf Rang Zwei bzw. Vier.