Die Bemessung der Regelsätze in der Sozialhilfe und der Regelleistungen

Maßnahmen der Landesregierung

Im Folgenden werden die wichtigsten Maßnahmen und Initiativen der Landesregierung zur Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung dargestellt. Eine ausführlichere Darstellung findet sich in den vorangegangenen Kapiteln (Teil A des Berichts).

1. Weiterentwicklung des SGB II und SGB XII (vgl. Kapitel 3 „Grundsicherung für Arbeitssuchende", Seiten 26ff.) Schulbedarf (vgl. Kapitel 3 „Grundsicherung für Arbeitssuchende", Abschnitt „Weiterentwicklung des SGB II", Seiten 39f.) Angestoßen durch eine Bundesratsinitiative des Landes Rheinland-Pfalz vom 12. Oktober 2007 wurde das Spektrum der Leistungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (§ 24a SGB II) und in der Sozialhilfe (§ 28 a SGB XII) um besondere Leistungen für Schulbedarf erweitert. Schülerinnen und Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, bekommen unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Leistungen für die Schule in Höhe von 100 Euro je Schuljahr. Die zusätzlichen Leistungen sind beispielsweise für den Kauf von Schulranzen, Sportbekleidung und Schreibmaterial gedacht. In diesem Zusammenhang wurde außerdem das Bundeskindergeldgesetz geändert, so dass die neue Leistung auch Eltern und Alleinerziehenden zur Verfügung steht, die den Kinderzuschlag erhalten.

Regelsätze und Regelleistungen (vgl. Kapitel 3 „Grundsicherung für Arbeitssuchende", Abschnitt „Weiterentwicklung des SGB II", Seiten 39f.)

Die Bemessung der Regelsätze in der Sozialhilfe und der Regelleistungen bedürfen der Anpassung. Rheinland-Pfalz fordert gemeinsam mit den anderen Ländern, dass die Bundesregierung, wie in den Beschlüssen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) 2008 und 2009 zum Ausdruck gebracht, eine Regelung vorlegt, mit der die Regelleistung für Kinder nach dem SGB II sowie die Regelsätze nach dem SGB XII unter Berücksichtigung des besonderen Bedarfs von Kindern neu bemessen wird.

Dabei ist neben Leistungen für die Beschaffung besonderer Lernmittel auch die Deckung der besonderen Bedarfe der Kinder im Hinblick auf die Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen oder Schulen mit einem Bildungs- und Betreuungsangebot am Nachmittag und in Kindertageseinrichtungen sowie die Einführung einer Öffnungsklausel in das SGB II zur abweichenden Bedarfsbemessung in Einzelfällen aufzunehmen.

85. ASMK am 13./14. November 2008. Beschluss zu TOP 5.7. Berücksichtigung des kinderspezifischen Bedarfs bei der Bemessung der Regelleistungen nach dem SGB II und SGB XII.

Mit Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz fordert die ASMK die eigenständige Ableitung der Regelsätze für Kinder aus kinderspezifischen Verbrauchsdaten und die korrekte Ermittlung der Haushalte der Referenzgruppe ohne Zirkelschlüsse. Eine Neubemessung muss sicherstellen, dass die Deckung von Bildungsausgaben gewährleistet ist, die zum sozio-kulturellen Existenzminimum gehören. Das betrifft zum Beispiel die Kosten für Lernmittel, für ein gesundes Mittagessen und den Zugang zu Kultur und Sport. Entsprechendes gilt auch für den Bereich Gesundheit und für weitere Leistungsbereiche, soweit es um Bedarfe geht, die ebenfalls zum soziokulturellen Existenzminimum gehören.

2. Arbeitslosigkeit (vgl. Kapitel 5 „Arbeitslosigkeit", Seiten 50ff.)

Zur Reduzierung von Armut und Ausgrenzung muss vorrangig alles dafür getan werden, dass sich die Einkommenssituation der Betroffenen verbessert. Ziel ist, dass alle Menschen die Möglichkeit erhalten, ihren Lebensunterhalt zu erarbeiten. Das gilt besonders für solche, die sich nur schwer auf dem Arbeitsmarkt behaupten können.

Deshalb gibt es ­ neben den Aktivitäten des Bundes ­ die Arbeitsmarktpolitik des Landes.

Das Land stellt sich den Entwicklungen der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt und trägt mit seinen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten seit vielen Jahren zur Erhaltung von Arbeitsplätzen und zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit bei. Dabei werden besondere Zielgruppen und regionale Schwerpunkte gesetzt. Die Arbeitsmarktpolitik des Landes ergänzt die Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit und der Arbeitsgemeinschaften beziehungsweise der optierenden Kommunen.

Landesmittel

Ein gutes Beispiel für die Arbeitsmarktpolitik des Landes ist die Arbeitsmarktinitiative „Neue Chancen: 6.000 plus für Jung und Alt". Sie wurde im Herbst 2005 vor dem Hintergrund der schwierigen Ausbildungs- und Arbeitsmarktlage initiiert und in den folgenden Jahren weiterentwickelt und angepasst. In ihr werden besonders Ansätze für Jugendliche am Übergang von Schule in Ausbildung und Ansätze für Ältere gebündelt.

Förderansätze rheinland-pfälzischer Arbeitsmarktpolitik

Zu den Förderansätzen der rheinland-pfälzischen Arbeitsmarktpolitik zählen unter anderem:

· Job-Füxe: Sie unterstützen Schülerinnen und Schüler im Übergang von Schule in Ausbildung und Beruf, indem sie Schulungen, Information und zum Teil persönliche Begleitung anbieten.

· Berufsmentoring: Über den Förderansatz werden Berufsmentorinnen- und -mentoren gefördert, die Jugendliche und Betriebe im Rahmen des vom Bund finanzierten Programms „Einstiegsqualifizierung für Jugendliche (EQJ)" oder beim Beginn der Ausbildung unterstützen und sie so stabilisieren.

· Kommunale Jugend-Scouts: Aufgabe der Jugend-Scouts ist es, arbeitslose Jugendliche vor Ort aufzusuchen und zu beraten, um ihnen den Zugang zu den Angeboten der Aktivierung, Qualifizierung und Beschäftigung zu ermöglichen.

· Nachholen des Schulabschlusses: Um Jugendlichen ohne Schulabschluss eine Chance zu eröffnen, werden Kurse zum Nachholen des Hauptschulabschlusses gefördert, die den speziellen Bedarf an Schulung und pädagogischer Betreuung dieser am Arbeitsmarkt benachteiligten Jugendlichen berücksichtigen.

· Fit für den Job: In praxisnahen Qualifizierungen wird Jugendlichen, die keinen direkten Einstieg in Ausbildung finden konnten, ein Angebot gemacht, das sie auf die Aufnahme einer Ausbildung vorbereitet. Sie lernen verschiedene Berufsbilder kennen, können erste Erfahrungen sammeln und bekommen Unterstützung bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle.

· Zusatzjobs: Arbeitslose Jugendliche, die nicht in Ausbildung, Arbeit oder andere Maßnahmen vermittelt werden konnten, werden so aktiviert und fit für den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt gemacht.

· Vertiefte Berufsorientierung: Um Schülerinnen und Schüler möglichst frühzeitig im Berufswahlprozess zu unterstützen, erhalten sie in speziellen Angeboten eine umfassende Berufsorientierung. Dieser Ansatz wird gemeinsam mit der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit umgesetzt.

· Betriebsnahe Arbeitsmarktpolitik: Es handelt sich um Projekte, die wirtschaftsnah, aber auch unter freier Trägerschaft rund um die Themenfelder zielgruppenund branchenspezifische Qualifizierungsmaßnahmen und -beratung, Anpassung an veränderte Arbeitswelten und Rahmenbedingungen, ältere Beschäftigte im Betrieb und Weiterbildungsnetzwerke angesiedelt sind.

· Technologieberatung: Über die Technologieberatungsstelle des DGB sollen Beschäftigte und ihre betrieblichen und gewerkschaftlichen Interessensvertretungen im Rahmen einer präventiven Arbeitsmarktpolitik darin unterstützt werden, neue Technologien und deren Auswirkungen einschätzen zu lernen.

· Regionale Beschäftigungsentwicklung: Die hauptsächlich bei Kommunen angesiedelten Beschäftigungsentwicklerinnen und -entwickler beraten Unternehmen, wo im Betrieb zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen und unterstützen sie bei der Stellenbesetzung.