Im Rahmen der Gesamtabwägung der verschiedenen Belange konnte den vorgebrachten Bedenken und Anregungen nur zum Teil entsprochen

Die Einwendungen werden im Rahmen der entsprechenden Änderungsverfahren zur Bauleitplanung bzw. der Planfeststellung abgehandelt.

Der Magistrat der Stadt Bremerhaven hat nach magistratsinterner Abstimmung grundsätzlich keine Bedenken gegen das Vorhaben.

Im Rahmen der Gesamtabwägung der verschiedenen Belange konnte den vorgebrachten Bedenken und Anregungen nur zum Teil entsprochen werden.

Anlage Entwurf der 9. Änderung des Landschaftsprogramms mit Begründung sowie den Änderungskarten 9.2, 10.2, 11.2 und den entsprechenden Legenden und Textänderungen.

27. November 2003

Begründung für die 9. Änderung des Landschaftsprogramms Bremen 1991 in Bremerhaven-Weddewarden im Zusammenhang mit der 52. Änderung des Flächennutzungsplans Bremerhaven 1977 und der 11. Änderung des Flächennutzungsplans Bremen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2001 für den Containerterminal IV

Am 3. Februar 2000 hat die Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung den Beschluss gefasst, den seit dem 13. Oktober 1977 wirksamen Flächennutzungsplan im Rahmen des 52. Änderungsverfahrens zu ändern, um die Erweiterung des vorhandenen Containerterminals zu ermöglichen und Flächen für Kompensationsmaßnahmen darzustellen sowie vorhandene Wohnbauflächen und Flächen für die Landwirtschaft in ihrem Bestand zu sichern. Das in diesem Zusammenhang notwendig gewordene Verfahren zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans Bremen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2001 mit dem Ziel der Änderung der Darstellung von Grünflächen in Sonderbaufläche Hafen ist am 12. September 2002 durch die Deputation für Bauwesen (S) eingeleitet worden.

Die vorgesehenen Flächennutzungsplanänderungen stehen im Widerspruch zu den für diesen Bereich geltenden Zielen der Landschaftsplanung, wie sie im 1991 beschlossenen Landschaftsprogramm Bremen dargestellt sind. Diese sehen die Erhaltung und Entwicklung der betroffenen Landschaftsräume Wurster Watt und Wurster Marsch vor.

Voraussetzung für die Aufhebung dieses Widerspruchs ist die Durchführung der 9. Änderung des Landschaftsprogramms Bremen 1991, die im Zuge der 52. Änderung des Flächennutzungsplans Bremerhaven 1977 sowie der 11. Änderung des Flächennutzungsplans Bremen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2001 erfolgen soll. Der Änderungsbereich des Landschaftsprogramms umfasst darüber hinaus nachrichtlich den bereits realisierten Bereich des CT III/CT III a sowie mehrere Grünflächen entlang der Cherbourger Straße oberhalb der ehemaligen Carl-Schurz-Kaserne.

Die Flächennutzungsplanänderungen sehen für den Vordeichsbereich zukünftig bis auf eine unmittelbar dem Deich vorgelagerte Grünfläche und dem verlegten Weddewarder Tief überwiegend besiedelten Bereich (Sonderbaufläche Hafen) vor.

Im Siedlungsbereich Weddewardens und seinen umgebenden landwirtschaftlichen Flächen ergeben sich aus den zukünftigen Darstellungen des keine Änderungserfordernisse für das Landschaftsprogramm. Die geänderten Darstellungen für CT III/CT III a und die Grünflächen entlang der Cherbourger Straße auf Höhe der ehemaligen Carl-Schurz-Kaserne ergeben sich nachrichtlich aus den mittlerweile dort erfolgten bauleitplanerischen Festlegungen und bereits realisierten Vorhaben.

Die vorgesehene Änderung des Landschaftsprogramms ist im Einzelnen aus den beigefügten Änderungskarten 9.2, 10.2 und 11.2 ersichtlich.

LAPRO 9. Änderung Bremerhaven-Weddewarden (Containerterminal IV) Landschaftsprogramm Bremen 1991

Textänderungen Textband Bremerhaven

Die Skizzen im Textband Teil Bremerhaven auf den Seiten 75 und 89 oben werden ersetzt durch: Neuer Text Außenweser mit Wurster Watt Seite 75 unten und 76 oben:

Die Reste der Sand- und Schlickwattflächen sind zu erhalten und zu entwickeln.

Der Tideeinfluss ist in seiner lebensraumprägenden Funktion zu erhalten und durch Maßnahmen der Uferrenaturierung möglichst zu fördern.

· Wattflächen

Die Reste der Sand- und Schlickwattflächen haben höchste Schutz- und Entwicklungspriorität. Sie gehören hinsichtlich Seltenheit und Arteninventar zu den besonders wertvollen Lebensräumen (Wertstufe 1) im Raum Bremerhaven.

· Gewässer

Die Außenweser hat hohe Entwicklungspriorität. Sie stellt den größten Flächenanteil des Entwicklungsraumes. Die Außenweser ist als Lebensraum mit zurzeit eingeschränktem Wert (Wertstufe 4) eingestuft. Dringend sind die Verbesserung der Wasserqualität und die Entwicklung von naturnahen Uferbereichen. Das Gewässer ist vor allem im Hinblick auf Schadstofffracht und Uferverbau zu sanieren. Dadurch kann eine Aufwertung der zurzeit eingeschränkten ökologischen Funktion des Gewässers u. a. hinsichtlich Artenspektrum und Häufigkeit der Fischfauna erreicht werden.