Projekt ABS-BBS
Die Landesregierung hat ein System für das Management des Übergangs von Schülern aus allgemeinbildenden Schulen in berufsbildende Schulen eingeführt (ABS-BBS). Hier sollen alle Abgänger der allgemeinbildenden Schulen erfasst und deren Daten an die berufsbildenden Schulen weitervermittelt werden. Damit soll eine Feststellung und bessere Kontrolle unversorgter Schüler erfolgen.
Ich frage daher die Landesregierung:
1. Welche Daten werden bei dem Projekt ABS-BBS erfasst?
2. Welche Verwendung finden diese Daten im weiteren Verlauf?
3. Wer hat Zugriff auf diese Daten und welche Datenschutzregelungen und Missbrauchsvorkehrungen gelten dabei?
4. Welche Information haben Schüler und Eltern über diese Datenerhebung?
5. Welche Vorteile verspricht sich die Landesregierung aus diesem neuen Verfahren gegenüber früherer Vorgehensweise?
6. Welche Gefahren sieht die Landesregierung in Bezug auf Datenschutz und Aufbau eines zentralen Registers?
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 4. März 2010 wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1: Von allen Schülerinnen und Schülern, die für einen Übergang aus einer allgemeinbildenden Schule zum System der berufsbildenden Schulen in Frage kommen, müssen folgende Daten im „Portal ABS-BBS" erfasst werden: Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort, Postleitzahl, Straße, Hausnummer, die Entlassklassenstufe und die Angaben der Kontaktdaten des ersten Sorgeberechtigten und, falls vorhanden, zweiten Sorgeberechtigten. Alle Daten sind für schulorganisatorische, schulaufsichtliche und schulstatistische Zwecke bereits bei den abgebenden allgemeinbildenden Schulen im Rahmen des Schulstatistikerfassungsprogramms @SchuLE.rlp erfasst. Diese Daten sind auch von den berufsbildenden Schulen bei der Aufnahme der Schülerinnen und Schüler für die genannten Zwecke aufzunehmen.
Zu Frage 2: Im „Portal ABS-BBS" dienen diese Daten ausschließlich der Schulpflichtüberwachung.
Zu Frage 3: Nur die abgebende Schule und die zuständige Berufsschule haben ein Zugriffsrecht auf die Daten einzelner Schülerinnen und Schüler.
Wenn ein Schüler oder eine Schülerin sich an einer anderen berufsbildenden Schule unter Angabe der persönlichen Daten angemeldet hat, kann diese die Daten einsehen. Der Zugang zu den Daten ist aber nur über einen sicheren, SSL-verschlüsseltenZugang möglich. Die Zugangsberechtigten erhalten nur zu den Daten Zugang, die sie zur Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben im Ver, 15. März 2010 SSL (Secure Sockets Layer) ist ein Verschlüsselungsprotokoll und ermöglicht den sicheren Transfer vertraulicher Daten über das Internet. Klassische Einsatzgebiete sind beispielsweise: Online-Banking, Anmeldeverfahren auf Webseiten oder die Übermittlung persönlicher und sensibler Daten. fahren benötigen. Ein Zugriff unbefugter Dritter wird durch Sicherheitsmaßnahmen nach dem aktuellen Stand der Technik ausgeschlossen. Für die Kommunikation zwischen den Schulen und der Schulbehörde per Mail ist das sichere EpoS-System verbindlich vorgeschrieben.
Eine datenschutzrechtliche Prüfung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz wurde bereits frühzeitig durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur initiiert. Gegen das Verfahren und die Verwendung der Daten im „Portal ABSBBS" hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz keine datenschutzrechtlichen Bedenken erhoben.
Zu Frage 4: Da diese Daten bereits bei den abgebenden allgemeinbildenden Schulen für schulorganisatorische, schulaufsichtliche und schulstatistische Zwecke erhoben sind, erfolgt keine Information an die Schülerinnen und Schüler und deren Sorgeberechtigte. Eine entsprechende Informationspflicht wurde auch nicht vom Landesbeauftragten für den Datenschutz festgestellt.
Zu Frage 5: Mit dem früheren Verfahren konnte die landesweite Überwachung der Schulpflicht beim Wechsel von allgemeinbildenden Schulen auf berufsbildende Schulen nicht sichergestellt werden. Seit 2004 entwickelte und erprobte das Landesmedienzentrum, unterstützt durch eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von Schulen, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur das Online-Instrument „Portal ABS-BBS", das im Endstadium die Überwachung der Schulbesuchspflicht mit einem geringen organisatorischen Aufwand ermöglichen soll.
Zu Frage 6: Im Rahmen der Einführung des Verfahrens wurden alle erforderlichen technischen, organisatorischen und datenschutzrechtlichen Maßnahmen ergriffen, um einen Missbrauch auszuschließen. Der Aufbau eines zentralen Registers war zu keinem Zeitpunkt vorgesehen.