Einnahmen der Deutschen Bahn Station & Service AG aus dem Bahnhofstationspreissystem

Die Kleine Anfrage 2757 vom 8. Februar 2010 hat folgenden Wortlaut:

Das Bahnhofsgebäude in Germersheim wurde Ende 2007 geschlossen. Zuvor war bereits der Fahrkartenverkauf am Schalter eingestellt worden. Zugreisende können sich heute nicht mehr im Bahnhofsgebäude aufhalten, da das Gebäude geschlossen wurde, sondern müssen bei jedem Wetter am Bahnsteig warten.

Die Deutsche Bahn Station & Service AG ist Eigentümerin von zirka 5 400 Bahnstationen in Deutschland. Zur Finanzierung der Bahnstationen erhebt die Deutsche Bahn Station & Service AG Stationspreise. Für jeden Zughalt müssen Eisenbahnunternehmen einen bestimmten Stationspreis an die Deutsche Bahn Station & Service AG entrichten. Das derzeitige Stationspreissystem wurde von der Bundesnetzagentur im Dezember 2009 für ungültig erklärt. Ab dem 1. Mai 2010 sollen nach Angaben der Bundesnetzagentur neue Entgelte gelten.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung das System der Deutschen Bahn Station & Service AG?

2. In welcher Höhe konnte nach Kenntnis der Landesregierung die Deutsche Bahn Station & Service AG in der Vergangenheit Einnahmen durch Bahnhofstationspreise verbuchen?

3. Welche Stationspreise der Deutschen Bahn Station & Service AG gelten nach Kenntnis der Landesregierung in Rheinland-Pfalz?

4. In welchem Umfang werden nach Kenntnis der Landesregierung die Einnahmen aus dem Bahnhofstationspreissystem zum Unterhalt der Bahnhöfe eingesetzt?

5. In welcher Höhe setzt die Deutsche Bahn Station & Service AG Eigenmittel zur Modernisierung der Bahnhöfe in Rheinland Pfalz ein?

6. In welcher Höhe hat nach Kenntnis der Landesregierung die Deutsche Bahn Station & Service AG bislang von den Stationserlösen in Germersheim profitiert?

7. Wie bewertet es die Landesregierung, dass trotz getätigter Einnahmen der Deutschen Bahn Station & Service AG in Germersheim aus dem Stationspreissystem, das Bahnhofsgebäude in Germersheim geschlossen wurde und Reisende weiterhin auf dem Bahnsteig warten müssen?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 4. März 2010 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat im Dezember 2009 entschieden, dass die Entgelte des Stationspreissystems der DB Station & Service AG nicht mit den eisenbahnrechtlichen Vorschriften vereinbar und damit ungültig sind. Dies wird u. a. damit begründet, dass die Herleitung der Entgeltkomponenten intransparent sei und es im bundesweiten Vergleich zu einer Ungleichbehandlung der Zugangsberechtigten komme. Die Landesregierung teilt diese Bedenken der BNetzA.

Zu Frage 2 :

Eine auf Rheinland-Pfalz bezogene Aufstellung der durch die DB Station & Service AG vereinnahmten Entgelte wurde der Landesregierung von der DB AG nicht zur Verfügung gestellt.

Zu Frage 3: Nach Mitteilung der DB AG sind in Rheinland-Pfalz im Jahr 2010 folgende Grundpreise je Halt für die Stationsbenutzung zu entrichten:

Der Bahnhof Germersheim ist der Kategorie 3 zugeordnet.

Zu Frage 4: Hierzu wurden der Landesregierung von der DB AG keine Informationen zur Verfügung gestellt.

Zu Frage 5: Die Höhe des Einsatzes von Eigenmitteln der Bahn bei der Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen an Stationen schwankt von Projekt zu Projekt, generelle Aussagen sind dazu nicht möglich.

Zu Frage 6: Der Landesregierung wurden von der DB AG keine Informationen darüber zur Verfügung gestellt, welche Stationsentgelte die DB Station & Service AG in der Summe speziell für den Bahnhof Germersheim erzielt hat.

Zu Frage 7: Die DB Station & Service AG finanziert mit den Stationsentgelten den für die Reisenden benötigten Betrieb der Verkehrsstationen (z. B. Bahnsteig, Zuwegung, Beleuchtung, Reisendeninformation). Im Falle des Bahnhofs Germersheim gehört das Empfangsgebäude nicht zur Verkehrsstation, da es nach Auffassung von DB Station & Service für die Reisenden nicht benötigt wird. Daher gehen die Kosten für das Empfangsgebäude (z. B. für die Verkehrssicherungspflicht) nicht in die Stationspreiskalkulation ein.

Unabhängig davon würde es die Landesregierung begrüßen, wenn es der DB Station & Service AG gelänge, einen Geschäftspartner für einen personenbedienten Verkauf von Fahrscheinen im Empfangsgebäude des Bahnhofs Germersheim zu finden, damit dieses für die Reisenden wieder geöffnet werden kann.