„Säureteich" Gau-Algesheim

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die Situation des sogenannten „Säureteichs" in Gau-Algesheim?

2. Wie hoch schätzt die Landesregierung das Gefahrenpotenzial ein?

3. Trifft es zu, dass die Landesregierung vor zwei Jahren eine Zusage für eine Sanierung gegeben hatte?

4. Ist die Landesregierung grundsätzlich noch bereit, den Säureteich zu sanieren?

5. Wie ist es mit dem Landschaftsbild zu vereinbaren, dass hier eine „offene" Altlast besteht?

6. Werden die Landwirte, deren Felder für die weiträumige Absicherung des Geländes angepachtet werden sollen, von Haftungsrisiken für vom Säureteich ausgehende Risiken abgesichert?

Das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 8. März 2010 wie folgt beantwortet:

In der Vergangenheit wurde die ehemalige Sandgrube in der Gemarkung Gau-Algesheim bei Bingen mit Produktionsresten aus der Altölaufbereitung verfüllt. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd beauftragte 2006 ein Ingenieurbüro mit der Durchführung technischer Erkundungen und mit der Erarbeitung verschiedener Sanierungsmöglichkeiten. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die unverzügliche Durchführung von Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen sowie eine Überwachung des Grundwassers (Nachsorge) erforderlich sind, um Gefahren von Mensch und Grundwasser abzuwehren. Die erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr werden seitens des Landkreises Mainz-Bingen im Auftrag des Landes durchgeführt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage 2762 der Abgeordneten Dorothea Schäfer (CDU) namens der Landesregierung wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Im Rahmen des vom beauftragten Ingenieurbüro erstellten Gutachtens „Vorplanung zur Sanierung des Säureteerteiches in GauAlgesheim mit Variantenstudie" wurde, basierend auf bereits vorliegenden Gutachten und zusätzlichen Felduntersuchungen, das Gefahrenpotenzial dieser Altlast untersucht und durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd bewertet. Unter Zugrundelegung der vorliegenden Ergebnisse werden die gegenwärtig in der Durchführung befindlichen Arbeiten zur Umsetzung von Schutzund Beschränkungsmaßnahmen nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz als Maßnahmen zur Gefahrenabwehr unter Würdigung der Gesamtsituation sowie unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit als ausreichend bewertet. Danach sind die vorgenannten Arbeiten geeignet, das vom Säureteerteich Gau-Algesheim ausgehende Gefährdungspotenzial zu beherrschen. Über ein fortlaufendes Monitoring wird das abströmende Grundwasser überwacht.

Zu Frage 3: Die Landesregierung hat zugesagt, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit vom Säureteich Gau-Algesheim keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Diese wurden im Rahmen einer Bürgerversammlung am 6. Mai 2008 in Gau-Algesheim aufgrund der vom Gutachter gewonnenen Ergebnisse ausführlich vorgestellt, erläutert und diskutiert. Gegenwärtig befinden sich die Arbeiten zur Umsetzung der Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen in der Ausführung und sollen bis Ende Mai 2010 abgeschlossen sein.

Zu Frage 4: Bereits gegenwärtig werden von Seiten des Umweltministeriums Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen ergriffen. Diese sind als Ergebnis eingehender gutachterlicher Untersuchungen nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz als Maßnahmen zur Gefahrenabwehr unter Würdigung der Gesamtsituation sowie unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit als ausreichend zu bewerten. Zusätzlich wird der Standort über ein fortlaufendes Grundwasser-Monitoring überwacht.

Sollten sich, entgegen der heutigen Erwartungen, zukünftig neue Gefährdungspotenziale an dem Standort zeigen, wird das Land, soweit aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen die Handlungs- und Zustandsstörer für entsprechende Maßnahmen nicht herangezogen werden können, unter Würdigung der Gesamtumstände sowie unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren gegenüber Mensch und Umwelt treffen.

Zu Frage 5: Im Rahmen der gegenwärtig in der Realisierung befindlichen Arbeiten zur Umsetzung der Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen wird aus Brandschutzgründen eine rund 15 cm dicke Schicht aus Glasschaumschotter auf den Säureteer aufgebracht. Diese Maßnahme bewirkt auch eine bessere Integration der Altlast in das Landschaftsbild. Darüber hinaus wird durch Randbepflanzung des Standortes mit standorttypischen Gehölzen eine bessere Vereinbarkeit mit der Umgebung erreicht.

Zu Frage 6: Eine Freistellung der Grundstückseigentümer von Haftungsrisiken für vom Säureteerteich ausgehende Risiken ist nicht erforderlich.

Aus der Anpachtung der Flächen ergibt sich kein erhöhtes Risiko für die Eigentümer. Vielmehr wird das vom Teich ausgehende Risiko durch Dammverstärkung und Abdeckung des Säureteerteichs reduziert. Die angepachteten Flächen dienen ausschließlich der Teichsicherung, der Zuwegung und Begrünung (Randbepflanzung) sowie der Zaunerrichtung.