Temporärer Unterrichtsausfall an rheinland-pfälzischen Schulen

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viel Prozent bzw. wie viele Unterrichtsstunden des planmäßig zu erteilenden Unterrichts wurden aus temporären Gründen im Schuljahr 2008/2009 nicht planmäßig erteilt (Angaben bitte gegliedert nach einzelnen Schulen, Schularten sowie insgesamt aufführen)?

2. Welche Anteile nahmen im Schuljahr 2008/2009 die jeweilige Regulierungsmethoden des temporären Unterrichtsausfalls (Einsatz externer Kräfte, Mehrarbeit, „selbstbestimmtes Lernen", Klassenzusammenlegungen oder Verwendung von Förderstunden) am planmäßig zu erteilenden Unterricht ein (Angaben bitte jeweils in absoluten und relativen Zahlen gegliedert nach einzelnen Schulen, Schularten sowie insgesamt aufführen)?

Das Ministerium für Bildung,Wissenschaft, Jugend und Kultur hat die Große Anfrage namens der Landesregierung ­ Zuleitungsschreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 26. März 2010 ­ wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:

Die Sicherstellung der Unterrichtsversorgung auf hohem Niveau gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Landesregierung. Mit Einführung des Projekts Erweiterte Selbstständigkeit (PES) wurde für die teilnehmenden Schulen ein zusätzliches Instrument geschaffen, um insbesondere kurzfristigem temporärem Unterrichtsausfall entgegenwirken zu können. Zurzeit nehmen an diesem Projekt 719 Schulen teil.

Der Vertretungsbedarf und die Vertretungsregulierung werden von den PES-Schulen über die Statistik-Eingabemaske im PES-Portal monatlich eingetragen. Statistikpflicht besteht vom ersten bis zum letzten Schultag eines Schuljahres.

Bei den Schulen, die nicht an PES teilnehmen, wird auf eine Vollerhebung des temporären Unterrichtsausfalls verzichtet, da der damit verbundene Verwaltungsaufwand nicht zu rechtfertigen wäre.

Zu berücksichtigen ist hierbei, dass der jeweilige Zeitaufwand für die Erfassung des temporären Unterrichtsausfalls von der Art der in der einzelnen Schule geführten Dokumentationen sowie von der Größe der Schule abhängt. Allgemeingültige Angaben hierzu sind nicht möglich. Bei einer großen Zahl von Schulen hätte eine ganzjährige Abfrage des temporären Unterrichtsausfalls jedoch zur Folge, dass für jede einzelne Woche die handschriftlich geführten Klassenbücher ausgewertet werden müssten. Diese Auswertungen müssten auf Ebene der Schulaufsicht zusammengefasst und plausibilisiert werden, bevor sie von der Landesregierung dem Parlament verantwortlich vorgelegt werden können.

Bei einer detaillierten Beantwortung für die rund 1 000 Schulen, die nicht an PES teilnehmen, wäre die Arbeitsfähigkeit der Schulen wie auch der Schulaufsicht dadurch stark beeinträchtigt; der hierfür erforderliche Verwaltungsaufwand ist auch im Rahmen der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage nicht zu vertreten.

Im Übrigen rechnet die Landesregierung auch nicht mit einem nennenswerten Erkenntnisgewinn über die Informationen hinaus, die den Auswertungen der jeweils für eine Woche je Schuljahr an allen Schulen, die nicht an PES teilnehmen, durchgeführten Erhebungen bereits entnommen werden können. Seit 2008 wurden diese Auswertungen zusammen mit den Daten für die einzelnen PES-Schulen dem Landtag wie folgt vorgelegt:

Drucksache 15/2347 zu Vorlage 15/2584,

Drucksache 15/2806 zu Vorlage 15/3084,

Drucksache 15/3543 zu Vorlage 15/3928.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Große Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Aus der als Anlage 1 beigefügten Tabelle ergeben sich die nicht planmäßig erteilten Unterrichtsstunden (=Vertretungsbedarf) der an PES teilnehmenden Schulen im Schuljahr 2008/2009. Bezugsgrößen für die Prozentangaben sind die Summen der im Erhebungszeitraum planmäßig zu erteilenden Unterrichtsstunden laut amtlichen Gliederungsplänen. Temporärer Unterrichtsausfall bedeutet, dass keine Möglichkeit der Regulierung der nicht planmäßig erteilten Unterrichtsstunden bestand. Negativer Unterrichtsausfall, d. h. temporäre, rechnerische „Überversorgung" in Bezug auf das IST kann auftreten, wenn im Erhebungszeitraum zu vertretende Lehrkräfte vorzeitig in den Dienst zurückkehren und die Vertretungskräfte aufgrund arbeitsrechtlicher Bestimmungen noch kurzfristig weiterbeschäftigt werden müssen.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass an den PES-Schulen im Schuljahr 2008/2009 laut den amtlichen Gliederungsplänen 18387536 Unterrichtsstunden planmäßig zu erteilen waren. Von den insgesamt nicht planmäßig erteilten 1743846 Unterrichtsstunden konnten mit PES 1268740 Stunden reguliert werden. Dies entspricht einem Anteil von 72,8 %. Das nach Regulierung verbleibende Defizit beträgt 2,6 %.

Bei der im Schuljahr 2008/2009 durchgeführten Erhebung an den nicht an PES teilnehmenden Schulen in der Zeit vom 4. bis 8. Mai 2009 wurden von 22 017 nicht planmäßig erteilten Unterrichtsstunden 13 722 Unterrichtsstunden durch Vertretungen oder schulinterne Maßnahmen reguliert. Insgesamt sind 8 295 Unterrichtsstunden (durchschnittlich 3,0 Prozent des planmäßig zu erteilenden Unterrichts) durch Erkrankungen, Fortbildungen oder aus anderen Gründen ausgefallen. Rund 60 % der Schulen hatten im Erhebungszeitraum keinen temporären Ausfall zu verzeichnen.

Nach Schularten spezifiziert beläuft sich der nach Regulierung der nicht planmäßig erteilten Unterrichtsstunden verbleibende temporäre Unterrichtsausfall im Schuljahr 2008/2009 wie folgt:

Zu Frage 2: Aus der als Anlage 2 beigefügten Tabelle ergeben sich die Regulierungsmaßnahmen der nicht planmäßig erteilten Unterrichtsstunden der an PES teilnehmenden Schulen im Schuljahr 2008/2009 gegliedert nach Schularten und Schulen sowie die Regulierungsmaßnahmen der einzelnen Schulen in absoluten Zahlen und in Prozentangaben. Die Insgesamt-Zahlen ergeben sich aus dem Kopf der Tabelle. Bezugsgrößen für die Prozentangaben sind die Summen der im Erhebungszeitraum planmäßig zu erteilenden Unterrichtsstunden laut amtlichen Gliederungsplänen. Die Maßnahme „Mehrarbeit" umfasst auch die internen Aufstockungen von TVL-Verträgen. Die Maßnahme „Umorganisation" beinhaltet u. a. die Mitführung, Beaufsichtigung und Zusammenlegung von Klassen oder Lerngruppen. Die Erteilung von Förderunterricht wird bei der Regulierung der nicht planmäßig erteilten Unterrichtsstunden nicht gesondert erfasst.