Bankverarbeitungstagen

Die Berechnung der Vorlaufzeit von sieben Arbeitstagen ergibt sich aus den Bankverarbeitungstagen, die bei einigen Banken bis zu vier Arbeitstage betragen und einer Pufferzeit von drei Tagen.

Die Pufferzeit ergibt sich aus Erfahrungswerten, die durch Wartungsarbeiten bzw. Systemausfällen entstehen können.

7. dass die Anordnungsbelege bereits am 9. Januar 2004 erzeugt wurden, mit der Folge, dass die von der DV-Firma am 13. Januar 2004 gesetzten Löschkennzeichen auf die Fälligkeit am 20. Januar 2004 keine Wirkung mehr hatten.

8. Am 22. Januar 2004 wurde dem Senator für Bau, Umwelt und Verkehr von der DV-Firma mitgeteilt, dass die Aufwendungszuschüsse ungewollt nochmals über die Landeshauptkasse zur Auszahlung gelangt waren. Es handelte sich um einen Gesamtbetrag von 372.442,90 für 87 Einzelfälle.

Dieser Betrag ist nicht identisch mit dem unter Ziff. 1 dargestellten Betrag, weil die Daten der BAB nach aktuellen Erkenntnissen gepflegt worden waren.

9. Vom Senator für Bau, Umwelt und Verkehr wurde unverzüglich ein Rückrufverfahren eingeleitet. Bis zum Buchungstag 13. April 2004 konnte die offene Forderung auf 40.949,88 reduziert werden. In den noch offenen sechs Fällen von vier Zahlungspflichtigen hat es erneute Kontaktaufnahmen mit den ist zwischenzeitlich die Rücküberweisung zugesagt worden. Sollte im Einzelfall keine Rückzahlung erfolgen, wird ein Ausgleich mit der nächsten Halbjahreszahlung durch die BAB veranlasst werden.

10. Ein Vermögensschaden wird für die Freie Hansestadt Bremen voraussichtlich nur in Höhe des Zinsverlustes entstehen, da der noch ausstehende Betrag spätestens mit der nächsten Halbjahreszahlung durch die BAB verrechnet wird.

Der konkrete Zinsverlust ist noch zu ermitteln. Es wird geprüft, inwieweit gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

11. Ein ursächlicher Zusammenhang mit der SAP-Software besteht nicht.

Buchungsfehler auf dem AH-Konto des Focke-Museums:

Allgemeines wie die Eigenbetriebe ein Abrechnungskonto bei der Landeshauptkasse. Dieses AH-Konto führt die Bezeichnung 5551/720 00-6.

1. Das Focke-Museum hat am 12./13. Dezember 2002 (Eingang bei der Landeshauptkasse 18. Dezember 2002) für das Haushaltsjahr 2002 die Landeshauptkasse angewiesen, zwei Auslandszahlungen mit einem Gesamtbetrag von 59.378,06 (59.234,40 und 143,66) zu tätigen. Diese Auszahlungen wurden am 23. Dezember 2002 im 13. Monat 2002 ordnungsgemäß mit der Zahlungsart 7 (= Kennzeichnung für Auslandszahlungen mit Zahlungsmitteilungen) unter den Haushaltsüberwachungslisten Nr. 40677 und 40679 erfasst und an die Empfänger im Ausland überwiesen. Diese haben das Geld auch erhalten. Hierüber wurden von der Landeshauptkasse Zahlungsmitteilungen erstellt und dem Focke-Museum zugestellt.

2. Am 22. Januar 2003 wurden beide Beträge ebenfalls im 13. Monat 2002 mit der Zahlungsart 9 (= Kennzeichnung für Manuelle Einzahlungen mit Zahlungsmitteilung) von der Landeshauptkasse als Einzahlungen unter den Haushaltsüberwachungslisten Nr. 94332 und 94333 erfasst und dem Abrechnungskonto gutgeschrieben. Eine entsprechende Anweisung vom Focke-Museum gab es hierzu nicht. Die hieraus resultierenden Buchungsanzeigen sind dem zugegangen.

Warum diese Einnahmebuchungen von der Landeshauptkasse ausgeführt wurden, wird derzeit noch aufgeklärt.

3. Im Saldo ist das Focke-Museum durch die beiden Auszahlungen nicht belastet worden. Im Jahresabschluss 2002 hat das Focke-Museum den Gesamtbetrag von 59.378,06 als Verbindlichkeit gegenüber der Landeshauptkasse ausgewiesen.

4. Die Nichtbelastung des Focke-Museums ist Anfang Februar 2004 bekannt geworden.

5. Die Aufklärung dieses Falles konnte bisher wegen umfangreicher komplexer Überprüfungsarbeiten der Buchungen zum Abschluss des Haushaltsjahres 2002 und Übergang auf 2003 noch nicht erfolgen. Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2003 werden die notwendigen Schritte zur abschließenden Aufklärung des Sachverhaltes unverzüglich eingeleitet.

6. Ein Vermögensschaden für die Freie Hansestadt Bremen ist nicht entstanden (die Gutschrift beim Focke-Museum wird nicht verzinst).

7. Ob ein ursächlicher Zusammenhang mit der SAP-Software besteht, kann erst nach Aufklärung des Falles beurteilt werden.

Unberechtigte Auszahlung durch das Vollstreckungsprogramm AVVISO

Allgemeines AVVISO ist eine Standardsoftware für die Verwaltung und Überwachung von Vollstreckungsersuchen in Vollstreckungsbehörden.

Unter der Leitung des Eigenbetriebes fidatas bremen läuft seit 2002 ein Projekt zur Einführung von AVVISO im Finanzamt Bremen-Mitte ­ Zentrale Vollstreckungsstelle ­ und im Finanzamt Bremen-Nord ­ Vollstreckungsstelle ­. Das Finanzamt Bremen-Nord vollstreckt gegen Schuldner mit Wohnsitz in Bremen-Nord, das FA Bremen-Mitte gegen die restlichen Schuldner im Stadtgebiet. Die Vollstreckung erfolgt aufgrund der Abgabenordnung (AO) für Steuern und aufgrund des Bremischen Gesetzes über die Vollstreckung von Geldforderungen im Verwaltungswege u. a. für öffentlich-rechtliche Geldforderungen des Landes, der Gemeinden und von Aufsicht des Landes Bremen unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, unter bestimmten Voraussetzungen aber auch privatrechtliche Geldforderungen. Amtshilfeersuchen anderer Vollstreckungsbehörden werden aufgrund des in Verbindung mit der AO beigetrieben.

AVVISO wird seit dem 1. November 2002 im nichtsteuerlichen Bereich der beiden Vollstreckungsbehörden im Probebetrieb eingesetzt. Das Einführungsverfahren zur Anbindung an SAP über Schnittstellen ist noch nicht abgeschlossen.

Das Zustimmungsverfahren gemäß Anlage 3 der Verwaltungsvorschriften (VV) zu

§ 79 LHO wurde mit Schreiben vom 17. Juli 2003 eingeleitet und ist ebenfalls noch nicht abgeschlossen.

Im Bereich der Amtshilfen ist das AVVISO-Modul EDA-Bank (zur Weiterleitung eingezogener Beträge) seit Juli 2003 über eine Schnittstelle zu SAP im Probebetrieb.

Vollstreckungsbehörden. Auch Ersuchen von der Aufsicht des Landes Bremen unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts werden abrechnungsmäßig wie Amtshilfen abgewickelt.

Das Abrechnungsverfahren wird im Probebetrieb derzeit wie folgt durchgeführt:

Die Vollziehungsbeamten der beiden Finanzämter rechnen ihre beigetriebenen Beträge mit der Landeshauptkasse ab. Für jeden Vollziehungsbeamten wird deshalb von der Landeshauptkasse ein außerhaushaltsmäßiges Konto (AH-Konto) als Abrechnungskonto geführt (5311/098 XX-X). Für die Amtshilfen wird ebenfalls ein AH-Konto als Abrechnungskonto geführt (5311/099 20-7), über das die Weiterleitung der eingezogenen Beträge an die Gläubiger abgewickelt wird. Nach Eingang des Amtshilfeersuchens wird dieses durch die Vollstreckungsstellen als Zugang in AVVISO erfasst. Über die Schnittstelle zu SAP übergibt AVVISO die notwendigen Daten zum Aufbau eines Debitors an SAP (Debitorenrechnung mit Belegart OA, Gegenfinanzposition 5311/099 20-7). Die Landeshauptkasse bucht aufgrund der Vollzieherabrechnung die eingezogenen Beträge vom AH-Konto des Vollziehungsbeamten auf das Debitorenkonto um (Belegart DZ/DA). Es sind aber auch andere Zahlwege möglich (Schulder zahlt aufgrund Zahlungsaufforderung direkt, Belegart XU). Aufgrund der bei der Debitorenrechnung vermerkten Gegenfinanzposition 5311/099 20-7 wird der Betrag dorthin fortgeschrieben, aufgrund der vorstehend die Auszahlung an den Gläubiger veranlasst. AVVISO übergibt zu diesem Zweck an SAP Sollstellungen mit der Belegart OD (Sollminderung/Absetzungsbeleg) und als abweichenden Zahlungsempfänger den Gläubiger der Forderung (Zahldaten des Amtshilfegläubigers). Über das automatische Zahlverfahren der Landeshauptkasse wird der Betrag an den Gläubiger ausgezahlt.

1. Durch einen Fehler in der Schnittstelle von SAP-AVVISO wurden vereinzelt Belege mit der Belegart AB von AVVISO als Zahlungsbelege interpretiert. ABBelege entstehen, wenn ein Amtshilfeersuchen nicht durch Zahlung, sondern auf andere Art erledigt wird. Die Auszahlung an die Gläubiger erfolgte wie oben beschrieben, d. h. AVVISO hat OD-Belege an SAP übergeben, die über das automatische Zahlverfahren der Landeshauptkasse an den Gläubiger ausgezahlt wurden.

2. Fidatas bremen hat inzwischen die notwendigen Maßnahmen ergriffen, die eine Wiederholung ausschließen.

3. Es handelt sich um 32 Fälle mit einem Gesamtbetrag vom 35.739,12. Bei den Empfängern der ungerechtfertigten Auszahlungen handelt sich ausschließlich um Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Beträge wurden zurückgefordert. Bis zum 14. April 2004 wurden 32.370,54 zurückgezahlt.

4. Ob und in welcher Höhe aufgrund eines möglichen Zinsverlustes ein Vermögensschaden für die Freie Hansestadt Bremen eingetreten ist, wird noch ermittelt.

5. Der Fehler ist auf die Anpassung der Schnittstelle an das bremische SAP-System zurückzuführen.

Auszahlung aus dem Programm zur Schuldendienstverwaltung in DM

Allgemeines:

Die Kreditdisposition und der Schuldendienst der Freien Hansestadt Bremen (für rund 12,9 Mrd. fundierte Schulden in 657 Fällen) wird über das Fachverfahren Finanz Informationssystem Kreditdisposition und Schuldenverwaltung abgewickelt. Dieses Verfahren wurde von einer privaten Datenverarbeitungsfirma für die Freie Hansestadt Bremen entwickelt und ist seit 1. Januar 1996 im Einsatz.

Aus diesem Verfahren werden unter anderem alle Zahlungsdaten für die Bedienung der Kredite erzeugt und der Landeshauptkasse zur Ausführung elektronisch übergeben.

Die Einführung des Euro wurde in diesem Fachverfahren entsprechend den Umstellungsstufen auf dem Geldmarkt schrittweise vorgenommen.

Danach wurde bereits 1998 die Mehrwährungsfähigkeit eingeführt. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt parallel Kredite in DM und Euro aufgenommen werden konnten. Diese Kredite wurden auch in der jeweiligen Währung verwaltet. Die Liquiditätsverwaltung erfolgte bis einschließlich 31. Dezember 2001 in DM.

Mit der endgültigen Einführung des Euro zum 1. Januar 2002 wurden alle DMKredite intern in DM verwaltet, alle Zahlungen zu diesen Krediten erfolgten jedoch ausschließlich in Euro. Dieses Verfahren entsprach den gesetzlichen Regelungen zur Umstellung des Euro.

1. Im werden für alle Kredite die erforderlichen Zahlungsdaten mit den zukünftigen Zahlungsterminen aufbereitet. Bei Neuzugängen und Veränderungen werden Zahlungsdateien über eine Schnittstelle an die Landeshauptkasse zur Auszahlung (bis 31. Dezember 2001 in DM und ab 1. Januar 2002 in Euro) gegeben.

2. Mit der Einführung von SAP am 1. Januar 2003 wurden die laufenden Zahlungsverpflichtungen (ca. 660 Kreditfälle mit ca. 5.000 Zahlbeträgen) im Rahmen der Altdatenübernahme aus generiert und über die Standard-Schnittstelle an SAP zur Auszahlung übergeben.