Berufsbildungsgesetz

6. Gibt es während der Ausbildung eine Differenzierung entsprechend dem Leistungsstand? Wenn ja, wie sieht sie aus?

Eine Differenzierung nach Leistungsstand ist in den Ausbildungsverordnungen der Grünen Berufe grundsätzlich nicht vorgesehen, da alle Auszubildenden das gleiche Ausbildungsziel (Landwirt, Winzer, Gärtner etc.) haben. Vorhandene Leistungsgefälle in den Klassen sollen durch das pädagogische Konzept der inneren Differenzierung ausgeglichen werden.

Zur Förderung lernschwacher Schülerinnen und Schüler bieten die BBS Agrar ergänzenden Förderunterricht an, vor allem in den allgemeinbildenden Fächern Deutsch und Rechnen. Zum Teil wird dieses Zusatzangebot in Zusammenarbeit mit außerschulischen Bildungsträgern im Rahmen berufsbegleitender Hilfen gemacht. Ergänzungsangebote für besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler stellen internationale Wettbewerbe sowie Schüleraustauschprogramme dar.

7. Wie viele Schülerinnen und Schüler befinden sich durchschnittlich in einer Klasse?

Die durchschnittliche Schülerzahl an den BBS Agrar liegt bei 22.

8. Wie viele nutzen die Möglichkeit der zweijährigen Ausbildung?

Die Möglichkeit zur Verkürzung der Ausbildung wird von gut 10 % der Auszubildenden im Agrarbereich genutzt. Ein differenzierter Überblick über die Entwicklung in den vergangenen drei Jahren ergibt sich aus der folgenden Übersicht.

Übersicht: Auszubildende im Agrarbereich mit verkürzter Ausbildung Quelle: Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

9. Wie viele Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs treten zur Abschlussprüfung an (aufgeschlüsselt nach den letzten fünf Jahren)?

Wie hoch ist die Durchfallquote bei den Abschlussprüfungen (aufgeschlüsselt nach den letzten fünf Jahren)?

Im Durchschnitt bestanden in den vergangenen fünf Jahren 83 % der Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Abschlussprüfung. Dabei lassen sich keine wesentlichen Unterschiede zwischen den Geschlechtern erkennen. Die Zahlen für das Jahr 2009 liegen beim Statistischen Landesamt noch nicht vor.

Die folgende Übersicht vermittelt differenziert diese Angaben anhand der absoluten Zahlen von Schülerinnen und Schülern.

Übersicht: Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Abschlussprüfungen im Agrarbereich nach Geschlecht und Prüfungserfolg Quelle: Statistisches Landesamt, Berufsbildungsstatistik.

Die Ausbildungsverordnungen für die Berufe Landwirt, Winzer, Gärtner, Forstwirt, Hauswirtschafter und Tierwirt sind seit Mitte der neunziger Jahre neu geordnet worden. Wichtigste Änderungen waren die Ausrichtung auf eine ganzheitliche Ausbildung und die Vermittlung beruflicher Handlungskompetenzen, die das Planen, Durchführen und Kontrollieren von Handlungsfeldern beinhalten und in den Prüfungen nachgewiesen werden müssen.

Die Ausbildungsverordnungen für die Berufe Pferdewirt, Revierjäger, Fischwirt und die Molkereiberufe befinden sich derzeit im Neuordnungsverfahren.

II. Situation der Lehrerinnen und Lehrer und Betriebe

Welche Qualifikation haben die Ausbilderinnen und Ausbilder?

Die weitaus überwiegende Anzahl der Ausbilderinnen und Ausbilder im Agrarbereich hat eine Meisterausbildung absolviert, deutlich weniger haben einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss bzw. einen Fachschulabschluss.

Eine weitere Differenzierung ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht.

Übersicht: Qualifikation der Ausbilder in den Grünen Berufen 2009

Quelle: Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

13. Wie viele sind Quereinsteiger?

14. Welche Möglichkeiten gibt es für Quereinsteiger?

15. Gibt es eine Verpflichtung, die fachliche Eignung für die Ausbildung nachweisen zu müssen?

Nach § 30 Berufsbildungsgesetz in Verbindung mit der Verordnung über die Anforderungen an die fachliche Eignung und die Anerkennung von Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung für die Berufsausbildung in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft vom 1. August 2005 (LwHwPrüfAnerkV) besteht grundsätzlich die Verpflichtung für Ausbilder, eine fachliche Eignung nachweisen zu müssen.

Die Zahl von „Quereinsteigern" ist nicht bekannt; es ist allerdings davon auszugehen, dass es sich dabei um Ausnahmefälle handelt.

16. Gibt es Qualitätskriterien und eine Kennzeichnung guter Ausbildungsbetriebe?

Qualitätskriterien oder eine besondere Kennzeichnung von Ausbildungsbetrieben gibt es im Bereich der Grünen Berufe nicht.

17. Wie hoch ist der Anteil an männlichen Ausbildern, wie hoch an weiblichen?

Insgesamt standen im Jahr 2009 im Bereich der Grünen Berufe 1 109 männlichen Ausbildern 107 weibliche gegenüber. Lediglich im Beruf Pferdewirt ist der Anteil weiblicher Ausbilder mit 31 % (2009: 29 von 92) relativ hoch; in der ländlichen Hauswirtschaft liegt der Anteil weiblicher Ausbilder bei 100 %.

Wie funktioniert die Absprache zwischen den Schulen und den Ausbildungsbetrieben?

Schulen und Ausbildungsbetriebe sind als Partner im dualen Ausbildungssystem verantwortlich für den Ausbildungserfolg. Die Zusammenarbeit zwischen den Partnern ist in der Regel gut und vertrauensvoll. Zum einen veranstaltet die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz jährliche Ausbildertagungen mit Beteiligung der Schulen und die Schulen laden zu ihren jährlichen Elternsprechtagen auch die Ausbilder ein. Zum anderen stehen die Schulen im laufenden Kontakt mit den Ausbildungsbetrieben.

Qualifikation Anzahl Ausbildereignungsprüfung 1

Befreiung von der Ausbildereignungsprüfung 2 berufliche Erstausbildung 16

Fachschulabschluss 101

Hoch- oder Fachhochschulabschluss 196

Meisterprüfung 785

Sonstiges 115

Sind die Berufsschulen für die „Grünen Berufe" adäquat ausgestattet?

Die personelle und sächliche Ausstattung der BBS Agrar entspricht den Erfordernissen eines modernen und handlungsorientierten Unterrichts. Die Klassensäle sind mit den erforderlichen Medien ausgestattet und die Schulen bieten eine angemessene Zahl von EDV-Arbeitsplätzen. Vor allem aber stehen in der Regel Gewächshäuser, Versuchs- sowie Laboreinrichtungen u. Ä. in unmittelbarer Nähe des Schulstandorts zur Verfügung, die für praktische Unterweisungen problemlos genutzt werden können.

20. Gibt es Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen für die Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrer bezüglich ihrer Praxiskenntnisse?

Für das Fortbildungsangebot der Agrarverwaltung ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier zuständige Stelle. Sie erstellt Angebote sowohl für die fachliche Weiterbildung (Pflanzenbau, Tierhaltung, Weinbau etc.), als auch spezielle Angebote für Lehrkräfte.

Im Rahmen dieses Angebots wurden in den letzten fünf Jahren 78 fachliche Weiterbildungsmaßnahmen durchgeführt. Davon ermöglichten 18 Maßnahmen das Lernen in der Praxis (Exkursionen zu Versuchsstationen in Rheinland-Pfalz, in andere Bundesländer und benachbarte EU-Länder, Besuche von landwirtschaftlichen Betrieben und Erfahrungsaustausch mit den Betriebsleitern, Lehrfahrten in Vermarktungs- und Weiterverarbeitungsbetriebe). Diese werden ergänzt durch Weiterbildungsmaßnahmen zur Weiterentwicklung der methodischen und pädagogischen Kompetenz.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Weiterbildungsangebot des Ministeriums für Bildung, Weiterbildung, Jugend und Kultur für pädagogische Themen in Anspruch zu nehmen.

21. Wie viele „Grüne Zentren" gibt es in Rheinland-Pfalz?

In Rheinland-Pfalz gibt es sechs Dienstleistungszentren Ländlicher Raum:

­ DLR Westerwald-Osteifel mit Standorten in Montabaur und Mayen,

­ DLR Eifel in Bitburg,

­ DLR Rheinpfalz mit Standorten in Neustadt a. d. W., Rheinbach (Klein-Altendorf), Oppenheim und Trier,

­ DLR Mosel mit Standorten in Bernkastel-Kues und Trier,

­ DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück mit Standorten in Bad Kreuznach, Oppenheim und Simmern,

­ DLR Westpfalz in Kooperation mit der LVAV Hofgut Neumühle mit Standorten in Kaiserslautern und Münchweiler an der Alsenz.

Schulstandorte sind das

­ DLR Eifel (Berufs- und Fachschulklassen für Landwirtschaft),

­ DLR Rheinpfalz (Berufs- und Fachschulklassen für Weinbau und Gartenbau, dualer Studiengang Weinbau und Oenologie), Schulstandorte sind Neustadt a. d. W., Trier und Oppenheim.

­ DLR Mosel (Berufsschule Weinbau),

­ DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück in Bad Kreuznach und Oppenheim (Berufs- und Fachschulklassen Landwirtschaft, Weinbau und Gartenbau, Berufsschulklassen Forstwirtschaft und Pferdewirtschaft). Schulstandorte sind Bad Kreuznach und Oppenheim.

Dislozierte Klassen für die Fachschule I befinden sich derzeit in Montabaur und Bernkastel-Kues.

22. Wie beurteilt die Landesregierung die im Jahresbericht 2010 enthaltenen Forderungen des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz, die Zahl der Standorte für die Berufsbildenden Schulen Agrar ebenso zu verringern wie die Zahl der Lehrkräfte und der Verwaltungskräfte an den BBS Agrar, auch unter den Gesichtpunkten von Pädagogik und der Erreichbarkeit landwirtschaftlicher Ausbildung in der Fläche?

Die Landesregierung hält die derzeitige Zahl der Schulstandorte und der Lehrkräfte für angemessen.

III. Fortbildungsangebote

Welche Angebote gibt es in der agrarischen Fortbildung?

Die Berufsbildenden Schulen Agrarwirtschaft in Rheinland-Pfalz bieten an verschiedenen Standorten Fortbildungen zum Wirtschafter/zur Wirtschafterin (Fachschule I) in den Bereichen Landbau, Weinbau, Gartenbau, Agrarbetriebsfachwirtschaft sowie zum Techniker/zur Technikerin (Fachschule II) in den Bereichen Landbau und Weinbau an.

Außerdem bieten sie in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung für die Berufe Landwirt/-in, Winzer/-in, Pferdewirt/-in, Tierwirt/-in ­ Schafhaltung, Gärtner/-in der Fachrichtungen Gemüsebau und Obstbau und Hauswirtschafter/-in sowie Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Gehilfenprüfung nach § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz in den Berufen Landwirt/-in und Hauswirtschafter/-in an.

24. Wie wird eine bundesweite Vergleichbarkeit der Gestaltung und der Inhalte garantiert?

Die Fachschulverordnung für die Bildungsgänge in der Agrarwirtschaft vom 19. Dezember 2003 ist zwar eine Landesverordnung, sie basiert jedoch auf einer intensiven Abstimmung mit den Kultusministerien der Bundesländer.