Differenzen zwischen dem Kontenblatt „Barkasse" und dem handschriftlich geführten Kassenbuch
Teilweise bestanden Differenzen zwischen dem Kontenblatt „Barkasse" und dem handschriftlich geführten Kassenbuch. Beispielsweise waren Barvorschüsse an den damaligen Fraktionsgeschäftsführer im Kontenblatt nicht eingetragen worden.
Eine sichere und ordnungsgemäße Aufbewahrung der Bargeldbestände war nicht gewährleistet.
Der Fraktion war es nicht mehr möglich, die Differenzen aus der Führung der Barkasse aufzuklären. Gleichzeitig erklärte sie, dass die Kassengeschäfte nunmehr ordnungsgemäß geführt und u. a. Monatsabschlüsse erstellt und entsprechende Überprüfungen stattfinden würden, die Kasse unter Verschluss gehalten werde und die Verantwortlichkeiten geregelt worden seien.
- Der Nachweis einer bestimmungsgemäßen Verwendung der Geldleistungen gemäß § 2 Fraktionsgesetz wurde für die folgenden aus der Barkasse geleisteten Ausgaben nicht erbracht:
- 50,63 Differenz zwischen ausgezahlten und durch Belege nachgewiesenen Auslagen,
717 nicht belegte Auszahlungen,
- 4.630 Barvorschüsse an den damaligen Fraktionsgeschäftsführer,
- 62,96 Doppelzahlungen.
Der damalige Fraktionsgeschäftsführer hat die Barvorschüsse während der Prüfung an die Fraktion zurückgezahlt.
Geldleistungen von 5.460,59 wurden nicht bestimmungsgemäß verwendet.
Die Fraktion hat mit Schreiben vom 24. März 2010 erklärt, alle offen gebliebenen Punkte aus dem Bericht des Rechnungshofs gegenüber dem Landtag zu bezahlen.
- Abrechnungen der Jahre 2003 und 2004 für die auf den damaligen Fraktionsgeschäftsführer ausgestellte Kreditkarte der Fraktion befanden sich nicht bei den Buchungsbelegen. Sie wurden während der Prüfung teilweise nachgereicht; fehlende Unterlagen mussten bei der Kartengesellschaft angefordert werden. Die die Abrechnungen ergänzenden Belege konnten nicht vollständig vorgelegt werden. Auf zwei dem Rechnungshof übergebenen Monatsabrechnungen waren vier Positionen über insgesamt 4.511 unkenntlich gemacht.
Nach den Ergebnissen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen den damaligen Fraktionsgeschäftsführer lag bei den unkenntlich gemachten Ausgabepositionen ein Fraktionsbezug nicht vor. Der damalige Fraktionsgeschäftsführer zahlte diesen Betrag an die Fraktion zurück.
Bei den fehlenden Belegen handelte es sich u. a. um sechs Bewirtungsrechnungen über insgesamt 679, wovon 124 vom damaligen Fraktionsgeschäftsführer an die Fraktion zurückgezahlt wurden.
Für in den beiden Jahren getätigte Ausgaben von 5.190 ist der Nachweis einer bestimmungsgemäßen Verwendung für Fraktionszwecke nicht erbracht.
Ein großer Teil der den Kreditkartenabrechnungen der Jahre 2005 und 2006 zuzuordnenden Belege befand sich nicht bei den Unterlagen der Fraktion, sondern beim damaligen Fraktionsgeschäftsführer. Die Fraktion reichte Belege nach, zwei Monatsabrechnungen wurden von der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt. Ausgaben von 7.146,77 waren nicht belegt; die bestimmungsgemäße Verwendung der Geldleistungen ist somit nicht nachgewiesen.
Darin enthalten sind Ausgaben von 3.417,39, bei denen ein Fraktionsbezug eindeutig nicht vorlag.
Geldleistungen von insgesamt 12.336,77 wurden nicht bestimmungsgemäß verwendet. Die Fraktion hat mit Schreiben vom 24. März 2010 erklärt, alle offen gebliebenen Punkte aus dem Bericht des Rechnungshofs gegenüber dem Landtag zu bezahlen.
- In den Jahren 2005 und 2006 wurden zu Lasten der Fraktion elf Barschecks über insgesamt 22.450 ausgestellt. Die Schecks waren vom damaligen Fraktionsgeschäftsführer alleine oder gemeinsam mit dem damaligen Parlamentarischen Geschäftsführer unterzeichnet und von ihm selbst oder anderen Fraktionsbediensteten bei der Bank eingelöst worden.
Die laut Buchungsunterlagen vermeintlichen Empfänger gaben auf Anfrage der Fraktion jeweils an, die Beträge nicht erhalten zu haben. Quittungen über den Empfang der Beträge fehlen. Eine bestimmungsgemäße Verwendung der Geldleistungen ist nicht nachgewiesen.
Geldleistungen von 22.450 wurden nicht bestimmungsgemäß verwendet.
Die Fraktion hat mit Schreiben vom 24. März 2010 erklärt, alle offen gebliebenen Punkte aus dem Bericht des Rechnungshofs gegenüber dem Landtag zu bezahlen.
- Die Fraktion führte in den Jahren 2003 und 2004 ein Konto „Geldtransit", auf dem überwiegend Barscheckentnahmen vom Girokonto gebucht wurden: 5.000 im Jahr 2003 und 16.800 im Jahr 2004. Die Fraktion behandelte dieses Konto wie ein Ausgabekonto und berücksichtigte die Beträge als Ausgaben bei der Rechnungslegung. Den Buchungsunterlagen war nicht zu entnehmen, für welche Zwecke diese Mittel verwendet worden waren. Im Laufe der Prüfung reichte die Fraktion für das Jahr 2003 Unterlagen nach. Daraus ergab sich, dass Ausgaben von 4.100,38 für eine Fraktionsreise nach Dijon entstanden waren. Ein Zahlungseingang der restlichen 899,62 war aus den Buchungs- und Kontenunterlagen nicht zu ersehen. Für diesen Betrag sowie für die „Ausgaben" des Jahres 2004 von 16.800 ist der erforderliche Nachweis der Verwendung für Fraktionszwecke nicht gegeben.
Geldleistungen von insgesamt 17.699,62 wurden nicht bestimmungsgemäß verwendet. Die Fraktion hat mit Schreiben vom 24. März 2010 erklärt, alle offen gebliebenen Punkte aus dem Bericht des Rechnungshofs gegenüber dem Landtag zu bezahlen.
Verbuchung der Einnahmen und Ausgaben - Vergleich zwischen den Fraktionen
Der Rechnungshof hatte bei der Prüfung der Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen in den Haushaltsjahren 2000 und 2001 festgestellt, dass die im Landtag vertretenen Fraktionen die Zuordnung der Ausgaben aufgrund unterschiedlicher Kriterien vornahmen. Er hatte allen Fraktionen empfohlen, gemeinsam Regelungen über die Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben und ihre Abgrenzung zu treffen. Die Fraktionen hatten erklärt, eine einvernehmliche Lösung anstreben zu wollen (Abschließender Bericht vom 12. Januar 2005, Drucksache 14/3922).
Die angekündigte gemeinsame Regelung wurde von den vier in der 14. Wahlperiode im Landtag vertretenen Fraktionen nicht getroffen.
Auch die aktuellen Prüfungen haben ergeben, dass durch voneinander abweichende Zuordnungen zu den Rechnungspositionen, unterschiedliche Verbuchungen von Einnahmen und Ausgaben sowie durch die Unterschiede in der Darstellung von Fehlbeträgen die mit der Rechnungslegung bezweckte Transparenz nicht erreicht wurde.
Beispiele:
- Bei der Position „Ausgaben für die Zusammenarbeit mit anderen Fraktionen" (§ 4 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. g Fraktionsgesetz) hatten die CDU- und die FDP-Fraktion sowie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN neben den zum Teil anfallenden Mitgliedsbeiträgen für die Fraktionsvorsitzendenkonferenzen weitere Ausgaben, z. B. für die Durchführung von Tagungen mit anderen Fraktionen, nicht ausgewiesen. Der Rechnungshof hat vorgeschlagen, alle im Rahmen der Zusammenarbeit mit anderen Fraktionen anfallenden Ausgaben bei dieser Position zusammengefasst darzustellen.
- Die SPD-Fraktion verbuchte die Einnahmen und Ausgaben nach dem Bruttoprinzip, die übrigen Fraktionen - die CDU-Fraktion in Einzelfällen - nutzten die Möglichkeit, Einnahmen von den Ausgaben abzusetzen. Das führte zu nicht vergleichbaren Ergebnissen.
Fraktionsübergreifende Regelungen sollten weiterhin angestrebt werden.
Die Fraktionen wollen dem Vorschlag des Rechnungshofs entsprechen.
Liquidation der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Haushaltswirtschaft der Fraktion in der Liquidationsphase
Die Fraktion beendete die 14. Wahlperiode mit einem Geldvermögen von 79.194,56.
Während der Zeit der Liquidation entstanden Einnahmen von 10.322,21 und Ausgaben von 85.910,52. Am 31. August 2006 bestanden ein Restguthaben von 3.606,25 sowie Forderungen gegenüber Dritten von 484,08. Das Restguthaben wurde an das Land zurückgezahlt. Die Forderungen wurden an das Land abgetreten und sind inzwischen bezahlt.
Die Einnahmen setzten sich zum größten Teil aus Rückerstattungen und Verkaufserlösen zusammen. Bei den Ausgaben handelte es sich fast überwiegend um Vergütungen für die bis zum Ende der 14. Wahlperiode beschäftigten Fraktionsbediensteten. Weitere Personalausgaben entstanden für die damalige Fraktionsgeschäftsführerin, die mit der verwaltungsmäßigen Abwicklung der Liquidation bis Ende August 2006 betraut war.
Die Fraktion hat für die Zeit vom 18. Mai bis 31. August 2006 gegenüber der Landtagsverwaltung Rechnung gelegt.
Zusammenfassende Darstellung
Nach dem Ergebnis der Wahl zum 15. Landtag Rheinland-Pfalz ist die Fraktion nicht mehr im Landtag vertreten. Gemäß § 10 Fraktionsgesetz findet daher eine Liquidation statt.
Liquidationsvorstand
Der Liquidationsvorstand der Fraktion besteht aus der ehemaligen Fraktionsvorsitzenden Thomas sowie den ehemaligen Abgeordneten Braun und Marz.
Organisatorische und finanzielle Abwicklung
Zum Zwecke der Abwicklung der Liquidation wurde die Fraktionsgeschäftsführerin bis einschließlich 31. August 2006 weiterbeschäftigt.
Personal:
Die Arbeitsverträge mit den Beschäftigten wurden zum 17. Mai 2006 gekündigt.
Die Vergütungen erfolgten anteilig; Abfindungen wurden nicht gezahlt.
Sachvermögen
Das Inventar der Fraktion wurde veräußert (u. a. an ehemalige Beschäftigte, eine andere Fraktion und Externe). Zur Preisfindung wurde im Internet recherchiert, weiterhin wurden Kaufinteressenten zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.
Die Veräußerung war notwendig, weil die Landtagsverwaltung an der Übernahme von Geräten, mit Ausnahme eines Faxgerätes, kein Interesse hatte. Eine nicht veräußerbare Stellwand wird im Archivraum der ehemaligen Fraktion aufbewahrt.